Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Er kennt kein normales Denken und Fühlen“
Steinewerfer-Prozess: Psychiater bescheinigt dem Angeklagten schwere Persönlichkeitsstörung
- Im Ellwanger Landgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer von Giengen fortgesetzt worden. Der forensische Psychiater Peter Winckler aus Tübingen bescheinigte in seinem mehr als dreistündigen Gutachten dem Angeklagten Jörg B. erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung mit psychotischen Merkmalen. Der Leiter des QuerschnittgelähmtenZentrums der Orthopädischen Uniklinik Ulm schilderte die lebenslangen Folgen des Unfalls für Deniz Öztürk aus Laupheim, die zwei kleine Kinder hat.
Peter Winckler hat den Angeklagten eingehend befragt. Zeit seines Lebens habe dieser sich von der Umwelt abgelehnt, geächtet, verachtet, gemobbt, verfolgt gefühlt. Trotz ausreichender Intelligenz habe er keinen Schulabschluss. Auffällig seien seine extreme Ich-Bezogenheit und ausgeprägte Gefühlsarmut. Andere Menschen empfinde er als Störfaktor. Der 37-Jährige lebe in seiner eigenen, „hochgradig auffälligen“Welt, sei ein Einzelgänger und gefalle sich als naturverbundener „Waldläufer“. Winckler diagnostizierte eine schizotypische Persönlichkeitsstörung mit mangelnder Fähigkeit zu engen sozialen Bindungen, Verzerrung der Wahrnehmung und weitschweifigem Denken, jedoch ohne bizarre Wahnvorstellungen.
„Eine Geste der Rache“
„Es ist eine hochproblematische Melange zwischen abgehobenem Einzelgängertum und überzogenen Ideen der eigenen Größe ohne jede Selbstkritik“, so der Psychiater. Der Angeklagte kenne „kein normales Denken und Fühlen“. Aus dieser komplexen Persönlichkeitsstruktur und seiner negativen Sicht auf die Welt sei der Entschluss geboren worden, in der Nacht des 25. September 2016 den Stein zu werfen, ohne dabei ein konkretes Ziel im Auge zu haben. „Es war eine Geste der Rache“, so der Sachverständige.
Angeklagter wollte ausbrechen
Winckler attestierte weiter eine ungünstige Krankheitsprognose sowie ungünstige Sozial- und Gefährlichkeitsprognosen. Man müsse überlegen, ob das Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried, wo Jörg B. untergebracht ist, die geeignete Einrichtung sei. Der psychisch Gestörte habe versucht, Messer am Fensterrahmen zu schärfen, um auszubrechen. Winckler empfahl dem Schwurgericht, in diesem Fall den umgekehrten Weg zu gehen, den Angeklagten zunächst dem Strafvollzug zu übergeben und ihn erst dann in den Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Einrichtung mit Sicherungsverwahrung zu verlegen: „Ich sehe nicht, wie man ihn therapeutisch erreichen könnte. Er zeigt keine Einsicht und hat offensichtlich eine innere Barriere überschritten.“
Lebenslange Folgen
Erschütternd war das medizinische Gutachten über den Gesundheitszustand von Deniz Öztürk. „Sie hat einen fast kompletten Querschnitt mit geringer Beweglichkeit der Beine. Sie wird ihr Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen sein“, erläuterte Dr. Yorck-Bernhard Kalke, Leiter des Ulmer Querschnittgelähmten-Zentrums. Womöglich werde sie im Lauf der Zeit mehr Kraft in den Beinen zurückgewinnen und mit einem speziellen Rollator und der Unterschenkelprothese kurze Strecken zurücklegen können. Derzeit schaffe sie 225 Meter in rund 45 Minuten. „Das ist ein großer Erfolg“, so Kalke. Die Lähmung von Blase und Darm werde bleiben und mache lebenslange Nachsorge notwendig. Auch Tabletten gegen Phantomschmerzen und Beschwerden am Beinstumpf müsse sie trotz Nebenwirkungen einnehmen. Das gebrochene rechte Handgelenk werde wieder eingeschränkt beweglich.
Kalke schloss Depressionen nicht aus und empfahl Deniz und Serdal Öztürk eine Gesprächstherapie, um die schwerwiegenden körperlichen und seelischen Unfallfolgen zu verarbeiten. Er habe einen Stammtisch für Querschnittgelähmte ins Leben gerufen, der im Juni wieder zusammenkomme. Es werde dem Ehepaar helfen, sich mit Schicksalsgenossen auszutauschen. Voraussichtlich wird Deniz Öztürk Ende Mai in ein neues, rollstuhlgerechtes Zuhause entlassen. In späteren Gutachten soll der Grad der Behinderung und der Erwerbsminderung untersucht werden.
Minimale Chance auszuweichen
Wie der Ulmer Kfz-Sachverständige Klaus Ziegengeist erläuterte, hatte ein durchschnittlich aufmerksamer Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von rund 130 km/h nur eine minimale Chance, dem Hindernis auf der Fahrbahn auszuweichen. Die Kammer lehnte den Antrag des Verteidigers auf ein zweites Kfz-Gutachten ebenso ab wie seinen Antrag auf eine Untersuchung, ob die Bergung von Deniz Öztürk aus dem Autowrack ihre schweren Verletzungen verschlimmert habe Selbst wenn dies minimal der Fall gewesen sein sollte, ändere es nichts an der Schuld des Unfallverursachers.
Die Beweisaufnahme ist damit abgeschlossen. Für den 11. April wird nach den Plädoyers mit der Urteilsverkündung gerechnet.