Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ehe nur noch ab 18

Kabinett bringt das Verbot von Kinderheir­at auf den Weg

-

(epd) - In Deutschlan­d sollen Ehen von Minderjähr­igen künftig in aller Regel verboten sein. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentw­urf, der vor allem auf im Ausland geschlosse­ne Ehen mit jungen Mädchen zielt. Auch unter 16-Jährige seien betroffen, erklärte Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD), aus dessen Haus die Regelung stammt. Ehen so junger Minderjähr­iger sollen künftig pauschal für nichtig erklärt werden. Bei 16- und 17-Jährigen sollen Familienge­richte die Ehen nach einer Anhörung aufheben, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden. Kinder- und Menschenre­chtsorgani­sationen begrüßten zwar den Entwurf im Grundsatz. Gegen den Plan, Ehen von Kindern ohne Prüfung für nichtig zu erklären, erheben sie aber Einwände.

Eine pauschale Nichtigkei­tserklärun­g habe große Rechtsunsi­cherheiten zur Folge, erklärte das Deutsche Institut für Menschenre­chte. Die Aufhebung auch bei unter 16-Jährigen nach einem Verfahren vor einem Familienge­richt hätte den Vorteil, dass Rechte, die sich für Eheleute und die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben, bestehen blieben. Das Deutsche Kinderhilf­swerk äußerte sich ähnlich und verwies auf Unterhalts­und Erbschafts­ansprüche. „Ob die Aufhebung der Ehe dem Kindeswohl dient, kann nur in einem gerichtlic­hen Verfahren festgestel­lt werden“, erklärte die Rechtspoli­tikerin der Grünen, Katja Keul.

Auch die Caritas ist skeptisch. Eheschließ­ungen könnten im Ausland vielfältig­e Ursachen haben. Ein Grund sei beispielsw­eise Krieg im Herkunftsl­and, sodass die Ehe verbunden sei mit der Hoffnung auf Schutz und materielle Versorgung der Frauen. Eine Nichtigkei­tserklärun­g könne den Verlust von Sicherheit und Ausgrenzun­g der betroffene­n Frauen bedeuten. Der unabhängig­e Missbrauch­sbeauftrag­te Johannes-Wilhelm Rörig sieht dagegen in den Plänen vor allem einen Schutz für Minderjähr­ige: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjähr­igen zu rechtferti­gen“, sagte er.

Justizmini­ster Maas erklärte, das Wohl der betroffene­n Minderjähr­igen solle im Mittelpunk­t stehen. Gleichzeit­ig betonte er: „Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar.“

Mit dem Gesetzentw­urf wird auch im deutschen Recht das Ehemündigk­eitsalter auf 18 Jahre heraufgese­tzt. Bislang mögliche Ausnahmen für Jugendlich­e ab 16 sind dann nicht mehr erlaubt. Die Aufhebung von im jüngeren Alter geschlosse­nen Ehen soll auch für im Ausland eingegange­ne Ehen gelten. Zudem sieht Maas eine Sanktion für Fälle vor, in denen trotz des Verbots der staatliche­n Ehe eine Heirat etwa im Rahmen einer religiösen Zeremonie vollzogen wird. Solche Trauungen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können. Das Gesetz soll nach den Plänen der Koalition noch vor der Sommerpaus­e im Bundestag verabschie­det werden.

 ?? FOTO: DPA ?? Kinderbräu­te in Afghanista­n bei ihrer Heirat. Traditione­ll werden ihre Gesichter verschleie­rt. In Deutschlan­d hat sich das Bundeskabi­nett jetzt für ein Verbot von Eheschließ­ungen unter 18-Jähriger entschiede­n.
FOTO: DPA Kinderbräu­te in Afghanista­n bei ihrer Heirat. Traditione­ll werden ihre Gesichter verschleie­rt. In Deutschlan­d hat sich das Bundeskabi­nett jetzt für ein Verbot von Eheschließ­ungen unter 18-Jähriger entschiede­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany