Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
BGH: Eltern haften nicht für Käufe ihrer Kinder über 0900er-Nummern
(dpa) - Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden. Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben („Pay by Call“). Der Junge rief dort 21-mal an. (Az. III ZR 368/16).
Der Frau kommt ein Paragraf aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugute. Demnach haftet grundsätzlich der Dienstleister, wenn eine Zahlung nicht autorisiert war. Nach Auffassung der Richter gilt das auch für „Pay by Call“. Und dass der Sohn kein Okay hatte, steht außer Frage.
Verbraucherschützer pochen auf mehr Transparenz. Ihrem Eindruck nach sind die Kosten nicht überall übersichtlich gestaltet. Spiele für Smartphones oder Tablet-Computer gibt es in den AppStores der Hersteller. Das eröffnet die Möglichkeit, Spiele zunächst einmal gratis anzubieten und Geld erst später für eine Premium-Variante oder zusätzliche Inhalte zu verlangen („Free to play“). Das können Cent-Beträge sein. Es gibt aber auch Extra-Pakete für 100 Euro. Für die Branche ist das inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer. Von 2015 auf 2016 legte der Bereich in Deutschland um 17 Prozent zu, auf nun 659 Millionen Euro.