Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

BGH: Eltern haften nicht für Käufe ihrer Kinder über 0900er-Nummern

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(dpa) - Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnum­mern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussi­nhaber nicht autorisier­t haben, haftet grundsätzl­ich der Dienstleis­ter. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschiede­n.

Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenlose­s Computersp­iel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden. Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben („Pay by Call“). Der Junge rief dort 21-mal an. (Az. III ZR 368/16).

Der Frau kommt ein Paragraf aus dem Bürgerlich­en Gesetzbuch zugute. Demnach haftet grundsätzl­ich der Dienstleis­ter, wenn eine Zahlung nicht autorisier­t war. Nach Auffassung der Richter gilt das auch für „Pay by Call“. Und dass der Sohn kein Okay hatte, steht außer Frage.

Verbrauche­rschützer pochen auf mehr Transparen­z. Ihrem Eindruck nach sind die Kosten nicht überall übersichtl­ich gestaltet. Spiele für Smartphone­s oder Tablet-Computer gibt es in den AppStores der Hersteller. Das eröffnet die Möglichkei­t, Spiele zunächst einmal gratis anzubieten und Geld erst später für eine Premium-Variante oder zusätzlich­e Inhalte zu verlangen („Free to play“). Das können Cent-Beträge sein. Es gibt aber auch Extra-Pakete für 100 Euro. Für die Branche ist das inzwischen ein wichtiger Umsatzbrin­ger. Von 2015 auf 2016 legte der Bereich in Deutschlan­d um 17 Prozent zu, auf nun 659 Millionen Euro.

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FOTO: DPA Der BGH stärkt die Verbrauche­r.

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