Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bebauungsplan für das Sondergebiet wird erneut ausgelegt
Wesentliche Festlegungen bleiben unverändert – Details und Einwendungen führen zu Veränderungen
- Im Zwiefalter Gemeinderat ist am Mittwoch der Bebauungsplan „Sondergebiet regenerative Energiegewinnung Spitzäcker“vorgestellt worden. Die Zustimmung zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens, des Verfahrens zu den örtlichen Bauvorschriften, der Behandlung der Stellungnahmen, zum Umweltbericht und zur erneuten öffentlichen Auslegung und Bekanntmachung erfolgte im Rat mit der Mehrheit, bei einer Gegenstimme.
Im Bebauungsplan wird das „Sondergebiet zur Erzeugung von regenerativen Energien“festgelegt für Biogasanlagen mit Nebeneinrichtungen und Gebäuden. Insgesamt soll eine maximale Gesamtgasproduktion von 9,05 Mio Nm3/a bzw. die Nutzung von 18350 t/a Einsatzstoffen möglich sein. Parallel dazu soll Tierhaltung weiterhin betrieben werden können. Der Geltungsbereich wurde vor der ersten erneuten Auslegung nochmals um 0,37 Hektar (ha) erhöht und umfasst aktuell 9,33 ha. Davon nehmen die vorhandenen Wege und die bereits bebauten, versiegelten und geschotterten Betriebsflächen der vorhanden Biogasanlagen 4,21 ha ein. 2,30 ha umfassen randliche Ruderal-, Gehölz- und Grünflächen. Und 2,77 ha Ackerflächen und 0,05 ha Streuobstwiese sollen für Erweiterung in Anspruch genommen werden.
Im jetzigen Verfahrensstand sind die Geltungsbereiche größer, grünordnerische Maßnahmen enthalten und planexterne Extensivierungsflächen aufgeführt. Auch ist die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland vorgesehen. Die Anlage kann künftig auch mit anderen Einsatzstoffen als Mais betrieben werden. Zu beachten ist, dass sich die Zahl der Fahrten für die Einsatzproduktion nicht zwingend ändert.
Martin Homm und Ulrich Thomas vom Architekturbüro Künster erläuterten die Maßnahmen im einzelnen und besprachen die eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung. Im Laufe des Verfahrens wurde die Bilanzierung verschärft, Eingriffe in Vegetation, Tierwelt und Boden wurden berücksichtigt. Eine Viehhaltung ist am Standort weiterhin erwünscht. Bei Abständen von der Bebauung in Attenhöfen mit 200 Metern und nach Baach mit 680 Metern halten sich die Geruchs- und Lärmbelastungen in den Werten der entsprechend geltenden Gutachten.
Im Einzelnen wurde eine eindeutige Entwässerungsplanung vorgeschrieben und darauf geachtet, dass angrenzende Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Einwendungen wie Infraschall wurden nicht zugelassen, da keine gesicherten wissenschaftlichen Regelungen vorliegen. In Sorge um Leckage und Vorsorge gegen Implosion wurde auf das Baugenehmigungsverfahren verwiesen. Derartige Punkte sind nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen muss der Betreiber treffen.