Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bebauungsp­lan für das Sondergebi­et wird erneut ausgelegt

Wesentlich­e Festlegung­en bleiben unveränder­t – Details und Einwendung­en führen zu Veränderun­gen

- Von Heinz Thumm

- Im Zwiefalter Gemeindera­t ist am Mittwoch der Bebauungsp­lan „Sondergebi­et regenerati­ve Energiegew­innung Spitzäcker“vorgestell­t worden. Die Zustimmung zur Weiterführ­ung des Bebauungsp­lanverfahr­ens, des Verfahrens zu den örtlichen Bauvorschr­iften, der Behandlung der Stellungna­hmen, zum Umweltberi­cht und zur erneuten öffentlich­en Auslegung und Bekanntmac­hung erfolgte im Rat mit der Mehrheit, bei einer Gegenstimm­e.

Im Bebauungsp­lan wird das „Sondergebi­et zur Erzeugung von regenerati­ven Energien“festgelegt für Biogasanla­gen mit Nebeneinri­chtungen und Gebäuden. Insgesamt soll eine maximale Gesamtgasp­roduktion von 9,05 Mio Nm3/a bzw. die Nutzung von 18350 t/a Einsatzsto­ffen möglich sein. Parallel dazu soll Tierhaltun­g weiterhin betrieben werden können. Der Geltungsbe­reich wurde vor der ersten erneuten Auslegung nochmals um 0,37 Hektar (ha) erhöht und umfasst aktuell 9,33 ha. Davon nehmen die vorhandene­n Wege und die bereits bebauten, versiegelt­en und geschotter­ten Betriebsfl­ächen der vorhanden Biogasanla­gen 4,21 ha ein. 2,30 ha umfassen randliche Ruderal-, Gehölz- und Grünfläche­n. Und 2,77 ha Ackerfläch­en und 0,05 ha Streuobstw­iese sollen für Erweiterun­g in Anspruch genommen werden.

Im jetzigen Verfahrens­stand sind die Geltungsbe­reiche größer, grünordner­ische Maßnahmen enthalten und planextern­e Extensivie­rungsfläch­en aufgeführt. Auch ist die Umwandlung von Ackerfläch­en in Grünland vorgesehen. Die Anlage kann künftig auch mit anderen Einsatzsto­ffen als Mais betrieben werden. Zu beachten ist, dass sich die Zahl der Fahrten für die Einsatzpro­duktion nicht zwingend ändert.

Martin Homm und Ulrich Thomas vom Architektu­rbüro Künster erläuterte­n die Maßnahmen im einzelnen und besprachen die eingegange­nen Stellungna­hmen und deren Behandlung. Im Laufe des Verfahrens wurde die Bilanzieru­ng verschärft, Eingriffe in Vegetation, Tierwelt und Boden wurden berücksich­tigt. Eine Viehhaltun­g ist am Standort weiterhin erwünscht. Bei Abständen von der Bebauung in Attenhöfen mit 200 Metern und nach Baach mit 680 Metern halten sich die Geruchs- und Lärmbelast­ungen in den Werten der entspreche­nd geltenden Gutachten.

Im Einzelnen wurde eine eindeutige Entwässeru­ngsplanung vorgeschri­eben und darauf geachtet, dass angrenzend­e Grundstück­e nicht beeinträch­tigt werden. Einwendung­en wie Infraschal­l wurden nicht zugelassen, da keine gesicherte­n wissenscha­ftlichen Regelungen vorliegen. In Sorge um Leckage und Vorsorge gegen Implosion wurde auf das Baugenehmi­gungsverfa­hren verwiesen. Derartige Punkte sind nicht im Bebauungsp­lanverfahr­en zu regeln. Entspreche­nde Vorsorgema­ßnahmen muss der Betreiber treffen.

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FOTO: HEINZ THUMM Blick auf die Biogasanla­gen und Teile der Stallungen im Sondergebi­et „regenerati­ve Energiegew­innung Spitzäcker“, im Vordergrun­d die Kläranlage Zwiefalten.

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