Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Strafe für den illegalen Deal mit Daten
22-Jähriger wegen Computerbetrugs zu 80 Sozialstunden verurteilt
- Nicht nur der Angeklagte, auch seine Mutter ist nach dem Prozess am Amtsgericht Biberach erleichtert, dass dieses Kapitel abgeschlossen ist. „Es ist alles gesagt, was es zu sagen gibt“, sagte der 22-Jährige nach dem Plädoyer der Staatsanwältin Elisabeth Seemann. Wegen Computerbetrugs in mehreren Fällen ist er nach Jugendstrafrecht zum Ableisten von 80 Sozialstunden verurteilt worden. „Vermutlich weniger, als Sie befürchtet haben“, schloss Richter Ralph Ettwein seine Urteilsbegründung.
Der in Laupheim lebende junge Mann gestand, Daten – darunter auch Kontodaten – von unwissenden Personen über den Messenger „ICQ“an Dritte weitergegeben zu haben, die mithilfe dieser Daten es dann teilweise versucht, aber auch geschafft haben, auf Kosten der unwissenden Personen bei OnlineKaufhäusern zu bestellen. Zwar wurden die betrügerischen Bestellungen rückgängig gemacht, die Kaufhäuser lieferten die Ware jedoch aus und erlitten somit einen Wertverlust. In manchen Fällen verlangte der damals 18-Jährige vom Datenempfänger auch eine Gegenleistung. Dabei handelte es sich entweder um Schuhe oder TShirts, die mitbestellt werden sollten, oder um eine anteilige monetäre Beteiligung je nach Höhe des Bestellwerts.
Knapp vier Jahre lagen zwischen den Vergehen und der Verhandlung am Freitag. Vier Jahre, in denen der Angeklagte nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. „Vier Jahre, die mich auch belastet haben“, sagte er vor Gericht. „Er saß deshalb auch oft weinend daheim“, sagte seine Mutter. Seither darf der 22-Jährige nur noch mit dem Computer seiner Eltern arbeiten. „Er hatte eine feste Freundin, hat viel Sport gemacht und war auch auf Wettkämpfen. Am Wochenende hat er seinen Vater geholfen. Ich kann mir das nicht erklären.“Eines Morgens habe „aus heiterem Himmel“die Polizei geklingelt und dann das Haus durchsucht. Die Nachbarn hätten alles mitbekommen.
„Es tut mir leid, was ich meiner Familie angetan habe“, zeigte sich der Angeklagte reumütig. Lucia Branz von der Jugendhilfe sieht im „Erwischtwerden einen positiven Effekt“: „Vermutlich wäre er sonst noch krimineller geworden, ein richtiger Betrüger.“
Täter bietet auch Drogen an
Denn auf der zwar gelöschten Festplatte seines Laptops hat die Kriminalpolizei weitere Chatverläufe wiederherstellen können, in denen der Angeklagte angibt, auch Drogen wie Kokain und Amphetamine zu verkaufen. Auch wenn er sich auf Internetseiten schlau gemacht hat, wie man bestimmte Drogen herstellt, laut eigenen Angaben hat er nie Drogen besessen, schon gar nicht verkauft. Richter Ettwein vermutet „Aufschneiderei“. Doch auch das Angebot zum Handel ist strafbar.
Seit diesem Semester studiert der 22-Jährige Wirtschaftsinformatik. Staatsanwältin Seemann, Richter Ettwein, aber auch seine Mutter hoffen, dass er die neuen Kenntnisse in Zukunft in „Nützlicheres“investiert. Finanzielles Interesse sei auch damals schon nie der entscheidende Faktor für sein Tun gewesen, erzählt er. „Der Computer hat mich angezogen. Und dann sitzt man da und probiert Dinge aus.“