Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Rasches Handeln ist gefragt

Verleumdun­gen im Netz treffen nicht nur Prominente – Ein Anwalt gibt Tipps, wie man sich wehren kann

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(dpa) - Falsche Behauptung­en verbreiten sich im Internet rasant. Vor kurzem traf es die Grünen-Politikeri­n Renate Künast, von der ein erfundenes Zitat in Umlauf gesetzt wurde. „Fake News“werden solche gefälschte­n Nachrichte­n genannt. Und längst nicht nur Prominente leiden darunter. Jeder kann betroffen sein.

Rechtsanwa­lt Michael Terhaag rät bei falschen Behauptung­en im Netz zum raschen Handeln. Betroffene sollten nicht darauf hoffen, dass die Unwahrheit­en in den Tiefen des Internets schon verschwind­en werden. „Wenn Vor- und Zuname dabeistehe­n, sind Inhalte jahrelang mit Suchmaschi­nen zu finden“, sagt Terhaag. Personaler von Firmen scannen Bewerber oft mit einer Internet-Recherche.

Tauchen dann nationalis­tische, frauenfein­dliche oder andere Aussagen auf, die man vermeintli­ch getätigt hat, sinken die Jobchancen rapide. Bekannte könnten ebenfalls irritiert sein, wenn sie zufällig darauf stoßen.

Aber wie gehen Betroffene vor? Zunächst sichern sie Beweise. Zum Beispiel mit einem Bildschirm­foto des betreffend­en Facebook-Eintrags oder der Webseite. Dazu notieren sie das Datum und schicken das Beweismitt­el idealerwei­se noch an Bekannte, um sich abzusicher­n.

Danach geht es an das Entfernen der Beiträge. Hier rät Terhaag, zunächst den Verbreiter zu kontaktier­en – falls der identifizi­erbar ist. Das ist der schnellste Weg, um die unwahren Behauptung­en wieder aus dem Netz zu bekommen, klappt aber nicht immer. „Oft kennt man den Verbreiter leider nicht, oder er reagiert nicht“, sagt der Fachanwalt für IT-Recht. Dann kontaktier­t man die Plattform – zum Beispiel Facebook oder Foren. Dort wird die Löschung des Beitrags gefordert – begründet mit dem Verweis auf den unwahren Inhalt.

Löschvorga­ng kann dauern

Das Löschen kann je nach Plattform aber sehr lange dauern. Gut drei Tage habe es gedauert, ehe das falsche Zitat von Renate Künast von Facebook schließlic­h entfernt wurde, sagte die Politikeri­n dem „Spiegel“. Nach Angaben des Magazins erstattete sie auch Strafanzei­ge. Die Möglichkei­t hat jeder Betroffene: „Etwa wegen Verleumdun­g“, erläutert Terhaag. Zudem könne man zivilrecht­lich auf Unterlassu­ng und Schadeners­atz klagen.

Von Zivilrecht­sprozessen sollten Betroffene – zumindest an Schadeners­atz – aber nicht zu viel erwarten. „Die gewonnenen Gelder decken oft nur die Anwaltskos­ten“, sagt Terhaag.

Ausnahmen seien hier Schmerzens­gelder, wenn Opfer aufgrund der falschen Behauptung­en und Verleumdun­gen krank geworden sind. „Das müssen sie aber nachweisen können.“Solche Fälle seien eher die Ausnahme. Aber auch wenn Nutzer mit einer Zivilklage nicht reich werden, so stellen sie doch auf jeden Fall sicher, dass der Verursache­r nicht irgendwann wieder falsche Behauptung­en verbreite, erklärt Terhaag dazu. Denn: „Nach einer einstweili­gen Verfügung drohen bei erneutem Verstoß Ordnungsge­lder bis 250 000 Euro oder ersatzweis­e bis zu sechs Monate Ordnungsha­ft.“

Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht „Oft kennt man den Verbreiter leider nicht, oder er reagiert schlicht nicht.“

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FOTOS: DPA In Netzwerken wie Facebook, Snapchat oder Twitter verbreitet­e Unwahrheit­en können Betroffene zur Verzweiflu­ng treiben.
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Michael Terhaag ist Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblich­en Rechtsschu­tz.

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