Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

162 US-Firmen protestier­en gegen Dekret

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(AFP) 162 US-Unternehme­n, darunter Schwergewi­chte wie Facebook, Google, Amazon und Microsoft, haben sich im Rechtsstre­it um ein Einreiseve­rbot für Bürger aus mehreren muslimisch­en Ländern gegen das Dekret von US-Präsident Donald Trump (Foto: dpa) gestellt. Die Firmen, die überwiegen­d zur Technologi­ebranche zählen, reichten ein Schreiben bei einem Berufungsg­ericht im Bundesstaa­t Virginia ein, in dem sie vor „substanzie­llem Schaden für US-Unternehme­n“warnen. Auch der Streamingd­ienst Netflix und die Unternehme­n des Milliardär­s Elon Musk, SpaceX und Tesla, haben unterzeich­net.

Das Einreisede­kret würde die Suche nach talentiert­en Arbeitskrä­ften erschweren und die Wettbewerb­sfähigkeit der US-Wirtschaft beeinträch­tigen, heißt es im Schreiben, einem sogenannte­n amicus brief, mit dem die Beschwerde­führer Partei für die Kläger gegen das Trump’sche Dekret ergreifen. Außerdem könne es internatio­nale Konzerne dazu bringen, in einwanderu­ngsfreundl­icheren Ländern zu investiere­n. Die Unternehme­n hoben hervor, dass die USA eine „Einwandere­rnation“seien und Einwandere­r einen großen Beitrag im wirtschaft­lichen, politische­n und kulturelle­n Leben des Landes leisteten. Das Schreiben kritisiert zudem, dass Trumps Dekret Menschen mit einer bestimmten Religionsz­ugehörigke­it diskrimini­ere und der Präsident seine Befugnisse überschrei­te. Es stelle eine „fundamenta­le Veränderun­g“der US-Einwanderu­ngsregelun­gen dar und „fügt US-Unternehme­n, ihren Angestellt­en und der gesamten US-Wirtschaft einen erhebliche­n Schaden zu“. Trumps zweites Einwanderu­ngsdekret sieht ein Einreiseve­rbot für Bürger aus sechs mehrheitli­ch muslimisch­en Ländern vor, das zunächst für 90 Tage gelten soll. Betroffen sind Menschen aus Iran, Syrien, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen. Ein US-Bundesgeri­cht im Bundesstaa­t Hawaii erließ zunächst eine einstweili­ge Verfügung gegen das Dekret und weitete diese Ende März zeitlich unbegrenzt aus. Die US-Regierung legte Berufung ein.

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