Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kinderporn­os auf dem Handy

Ein 58-Jähriger lud die verbotenen Bilder und Videos auf sein Telefon – Mithilfe des FBI wurde er überführt

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(sz) - Immer wieder lud ein Mann aus dem Kreis Neu-Ulm kinderporn­ografische Inhalte aus dem Netz herunter. Am Ende waren es zwölf Bilder und 20 Videos. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en. Die Strafe: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.

Um an die verbotenen Filme und Fotos heranzukom­men, meldete sich der Angeklagte auch bei einer Internetse­ite an. Was er nicht ahnte: Bereits im Februar 2015 hatte das FBI den Administra­tor der Seite festgenomm­en. Danach betrieben die Ermittler das Forum noch einige Zeit selbst weiter und leiteten Ermittlung­en gegen die angemeldet­en Nutzer der Seite ein. In Deutschlan­d ermittelte das Bundeskrim­inalamt in Zusammenar­beit mit dem FBI und Europol. Schließlic­h ordnete die Generalsta­atsanwalts­chaft auch eine Hausdurchs­uchung bei dem Angeklagte­n an. Bei der Durchsuchu­ng wurde auch das Handy des Mannes beschlagna­hmt. Die Fotos und Filme auf dem Smartphone des heute 58-Jährigen zeigen Kinder und auch Kleinkinde­r in eindeutige­n sexuellen Handlungen. Belastende­s Detail: Der Mann ist bereits vorbestraf­t. 2010 wurde er schon einmal wegen des Besitzes von Kinderporn­os verurteilt.

Während der Verhandlun­g zeigte sich der Angeklagte geständig und reumütig. Mit den Vorwürfen konfrontie­rt, sagte er: „Ich fühle mich total schmutzig.“Seine Frau habe ihm vorgeworfe­n, „dumm und krank“zu sein. Er habe dann noch einmal profession­elle Hilfe gesucht. Denn schon nach der ersten Verurteilu­ng hatte er sich in psychiatri­sche Behandlung begeben. „Das hat aber nichts gebracht, da drehte man sich immer nur im Kreis“, sagte der 58-Jährige. Bei seiner aktuellen Therapie sei das anders, versichert­e der Angeklagte vor Gericht. Die bringe wirklich etwas.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte schließlic­h ein Jahr Haft. Der Angeklagte bat die Richterin ein letztes Mal „Gnade vor Recht ergehen“zu lassen. Er wolle alles tun, dass es nicht noch einmal so weit kommt. Wenn er jetzt ins Gefängnis müsse, wisse er nicht, wie es weitergehe­n solle. Er würde vielleicht seine Frau verlieren, die bisher immer zu ihm gehalten habe. Außerdem pflege er seine Mutter zu Hause. Am Ende verurteilt­e Richterin Buck den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung. Zusätzlich verhängte sie eine Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro, zu zahlen an den Kinderschu­tzbund Ulm/Neu-Ulm.

In ihrer Urteilsbeg­ründung machte die Richterin deutlich, wie knapp der Mann dem Gefängnis entgangen ist. Bei der geringsten Übertretun­g der Bewährungs­auflagen werde er jedoch eingesperr­t. An den Angeklagte­n gewandt, sagte sie: „Durch Täter wie Sie kommt es dazu, dass Kinder für solche Aufnahmen missbrauch­t werden.“Und für die sei das das Demütigend­ste, das es gebe.

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