Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kinderpornos auf dem Handy
Ein 58-Jähriger lud die verbotenen Bilder und Videos auf sein Telefon – Mithilfe des FBI wurde er überführt
(sz) - Immer wieder lud ein Mann aus dem Kreis Neu-Ulm kinderpornografische Inhalte aus dem Netz herunter. Am Ende waren es zwölf Bilder und 20 Videos. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Die Strafe: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.
Um an die verbotenen Filme und Fotos heranzukommen, meldete sich der Angeklagte auch bei einer Internetseite an. Was er nicht ahnte: Bereits im Februar 2015 hatte das FBI den Administrator der Seite festgenommen. Danach betrieben die Ermittler das Forum noch einige Zeit selbst weiter und leiteten Ermittlungen gegen die angemeldeten Nutzer der Seite ein. In Deutschland ermittelte das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem FBI und Europol. Schließlich ordnete die Generalstaatsanwaltschaft auch eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten an. Bei der Durchsuchung wurde auch das Handy des Mannes beschlagnahmt. Die Fotos und Filme auf dem Smartphone des heute 58-Jährigen zeigen Kinder und auch Kleinkinder in eindeutigen sexuellen Handlungen. Belastendes Detail: Der Mann ist bereits vorbestraft. 2010 wurde er schon einmal wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt.
Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig und reumütig. Mit den Vorwürfen konfrontiert, sagte er: „Ich fühle mich total schmutzig.“Seine Frau habe ihm vorgeworfen, „dumm und krank“zu sein. Er habe dann noch einmal professionelle Hilfe gesucht. Denn schon nach der ersten Verurteilung hatte er sich in psychiatrische Behandlung begeben. „Das hat aber nichts gebracht, da drehte man sich immer nur im Kreis“, sagte der 58-Jährige. Bei seiner aktuellen Therapie sei das anders, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Die bringe wirklich etwas.
Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich ein Jahr Haft. Der Angeklagte bat die Richterin ein letztes Mal „Gnade vor Recht ergehen“zu lassen. Er wolle alles tun, dass es nicht noch einmal so weit kommt. Wenn er jetzt ins Gefängnis müsse, wisse er nicht, wie es weitergehen solle. Er würde vielleicht seine Frau verlieren, die bisher immer zu ihm gehalten habe. Außerdem pflege er seine Mutter zu Hause. Am Ende verurteilte Richterin Buck den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zusätzlich verhängte sie eine Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro, zu zahlen an den Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm.
In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin deutlich, wie knapp der Mann dem Gefängnis entgangen ist. Bei der geringsten Übertretung der Bewährungsauflagen werde er jedoch eingesperrt. An den Angeklagten gewandt, sagte sie: „Durch Täter wie Sie kommt es dazu, dass Kinder für solche Aufnahmen missbraucht werden.“Und für die sei das das Demütigendste, das es gebe.