Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Was beim energetischen Sanieren zu beachten ist
Von Dreifachverglasung bis Zuschüsse, von Schimmelbildung bis Komplettsanierung
- Jetzt wird es wärmer und der Gedanke an Heizkosten schwindet. Dennoch, wenn das Eigenheim zu viel Energie verbraucht wird es für den Besitzer auf lange Sicht teuer. Wie man seine Immobilie im Sommer für den Winter energetisch sanieren – und vor allem, wie man das finanzieren kann, haben Vincenz Krol, Finanzierungsexperte vom Verband der Privaten Bausparkassen, Roman Schäfler vom Verband Privater Bauherren und Andreas Kohl von der Stiftung Warentest bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“erklärt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Kann ich das zinsgünstige Darlehen der KfW nach Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist weiterhin zu einem kalkulierbaren Niedrigzins fortführen?
Sie haben die Möglichkeit, das Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zehn Jahre tilgungsfrei zu stellen und die Tilgungsraten auf Bausparkonten in dieser Höhe einzuzahlen. Wenn der Bausparvertrag dann fällig wird – in der Regel nach zehn Jahren – wird damit das KfWDarlehen getilgt. Die Bausparkassen bieten hier derzeit einen Zins ab einem Prozent an. Damit sichern Sie einen Niedrigzins über die gesamte Laufzeit.
Unsere neuen Fenster mit Dreifachverglasung haben wir selbst bezahlt. Können wir die Kosten irgendwie steuerlich geltend machen?
Ja. Sie können 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 6000 Euro als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen und so bis zu 1200 Euro von der Steuerschuld zum Abzug bringen.
Wir haben ein Fachwerkhaus, das wir dämmen möchten. Aber weil es unter Denkmalschutz steht, geht das nur innen. Das ist doch aber wohl nicht so günstig, oder?
Außendämmung ist immer günstiger. Aber es gibt verschiedene Varianten einer wirkungsvollen Innendämmung. Welche man wählt, sollte jedoch gemeinsam mit einem Gebäudeenergieberater, der eine Wärmebedarfsberechnung vornimmt, oder einem Bauphysiker, der den Wandaufbau analysiert, entschieden werden. Besser ist es jedoch allemal, die Außenwand zu dämmen.
Wir wollen unsere Fenster energietechnisch auf den neusten Stand bringen. Was ist da zu beachten?
Eine reine Fenstersanierung ist zwar möglich, aber wenn die Außenwände schlecht gedämmt sind, riskiert man immer Schimmelbildung. Eine Lösung wäre eine Lüftungsanlage oder aber eine Dämmung an den Laibungen. Das sollte aber mit einem Energieberater abgestimmt werden.
Wir möchten in unser Haus aus den 1970er-Jahren eine Niedertemperaturheizung einbauen. Ist das sinnvoll?
Da viele Wohngebäude aus den 1970er-Jahren die notwendige Höhe für eine Fußbodenheizung nicht hergeben, ist eine Wandheizung als Niedertemperaturheizung empfehlenswert. Man kann beispielsweise handelsübliche Trockenbaupaneele an die Wände bringen oder in den Putz einbauen. Lassen Sie aber vorher unbedingt eine Wärmebedarfsberechnung durch einen Gebäudeenergieberater vornehmen.
Dass wir an unserem Haus etwas tun müssen, das ist uns klar. Doch womit beginnen?
Eine Energieberatung vor Ort ist vorab immer der richtige Schritt. Lassen Sie einen Fachmann die Schwachstellen Ihres Hauses ermitteln und sich darauf basierend Empfehlungen für die energetische Sanierung geben. Das Haus wird dabei ganzheitlich betrachtet. Im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie nach Postleitzahlen geordnet solche Fachleute.
Bekommt man irgendwo einen fachmännischen Rat zur Sanierung auch ohne gleich viel Geld bezahlen zu müssen?
Ja. Fragen Sie in Ihrer Kommune nach. Viele Kommunen bieten eine Erstberatung kostenfrei an. Auch Verbraucherzentralen halten diesen Service bereit. Wenn es jedoch um die Erstellung eines konkreten Sanierungsfahrplanes geht, müssen Sie einen Gebäudeenergieberater engagieren, der natürlich schon etwas kostet.
Wir möchten das Dach dämmen und das aus eigener Tasche bezahlen. Den KfW-Zuschuss möchten wir aber in Anspruch nehmen. Wieviel kann man da bekommen?
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Januar 2002 gebaut worden sind, kann man für diese energetische Einzelmaßnahme aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“(Nummer 430) mit einem Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5000 Euro, rechnen. Bei den geplanten Maßnahmen müssen Mindestanforderungen eingehalten werden. Es ist grundsätzlich ein KfW-Sachverständiger hinzuziehen, der das bestätigt. Den Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW – immer vor Beginn des Sanierungsvorhabens.
Was muss man beachten, wenn man eine Wärmepumpenanlage installiert? Und gibt es dafür von irgendeiner Stelle einen Zuschuss?
Ja, das Bafa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – bezuschusst Maßnahmen wie eine leistungsgeregelte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Zuschuss von 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Der Antrag kann über das Onlineportal www.bafa.de gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Flächenheizung eine niedrige Vorlauftemperatur haben muss.
Wenn wir sanieren, möchten wir natürlich Fördermittel einbeziehen. Wo beantragt man die?
Sofern es sich um Förderdarlehen aus den KfW-Programmen handelt, gehen Sie zu einem Kreditinstitut oder einer Bausparkasse Ihrer Wahl. Das sind die sogenannten durchleitenden Institute. Bundesländer, Städte und Gemeinden vergeben auch Fördergelder für mehr Energieeffizienz. Im Internet unter der Adresse www.baufoerderer.de finden Sie weitere Informationen.
Unser geerbtes Haus muss von Grund auf saniert werden. Wie wird solch eine Komplettsanierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert?
Für ein solches Vorhaben stellt die KfW zinsverbilligte Darlehen bis zu 100 000 Euro pro Einheit zur Verfügung. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzniveau von maximal 27 500 Euro. Wenn Sie ohne KfW-Darlehen sanieren, steht alternativ ein Zuschuss von maximal 30 000 Euro zur Verfügung.
Ich hatte einen Unwetterschaden und benötige ein schnelles Darlehen für die Reparaturen. Was wird hierfür angeboten?
Fragen Sie bei einer Bausparkasse Ihrer Wahl nach einem Vorausdarlehen. Denn für Renovierungsdarlehen sind die Bausparkassen prädestiniert. Auch wenn Sie noch keinen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Der Durchschnittszins beträgt über die gesamte Laufzeit 1,4 Prozent. Bei einem 10 000er-Darlehen und 100 Euro monatlicher Zins- und Tilgungsleistung ist der Kredit in neun bis zehn Jahren abgelöst.
Ich habe vor, mit meinen Ersparnissen unser Haus aus dem Jahr 1992 zum KfW-Effizienzhaus umbauen zu lassen. Es soll dafür auch einen Zuschuss für die geforderte Baubegleitung geben, der diese Kosten senkt. Stimmt das?
Ja. Die Kosten dieser qualifizierten Baubegleitung können durch diesen Zuschuss gesenkt werden. Sie können bis 50 Prozent dieser Kosten, maximal jedoch 4000 Euro als sogenannten Baubegleitungszuschuss erhalten.
Uns leuchtet ein, dass eine Beratung durch einen Sachverständigen bei der Sanierung vor Fehlern bewahrt. Was kostet so etwas, und was gibt der Staat dazu?
In unserer Region muss man mit Kosten von circa 2000 Euro für eine solche qualifizierte Unterstützung bei der Planung und Durchführung rechnen. Das Bafa gibt 60 Prozent der Beratungskosten als Zuschuss dazu, maximal jedoch 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ab einem Dreifamilienhaus beträgt dieser Zuschuss 1000 Euro.
Wenn wir nur die Fenster erneuern, müssen wir dann für diese Einzelmaßnahme unbedingt einen Energieberater haben?
Ja. Sie benötigen einen Energieberater, der Ihnen den notwendigen Verwendungsnachweis ausstellt. Und denken Sie daran, die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Im Nachhinein gibt es von der KfW nichts.