Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Was beim energetisc­hen Sanieren zu beachten ist

Von Dreifachve­rglasung bis Zuschüsse, von Schimmelbi­ldung bis Komplettsa­nierung

- Weiterführ­ende Links: www.test.de/modernisie­rung www.kfw.de www.bausparkas­sen.de www.vpb.de www.bafa.de

- Jetzt wird es wärmer und der Gedanke an Heizkosten schwindet. Dennoch, wenn das Eigenheim zu viel Energie verbraucht wird es für den Besitzer auf lange Sicht teuer. Wie man seine Immobilie im Sommer für den Winter energetisc­h sanieren – und vor allem, wie man das finanziere­n kann, haben Vincenz Krol, Finanzieru­ngsexperte vom Verband der Privaten Bausparkas­sen, Roman Schäfler vom Verband Privater Bauherren und Andreas Kohl von der Stiftung Warentest bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“erklärt. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Kann ich das zinsgünsti­ge Darlehen der KfW nach Ablauf der zehnjährig­en Bindungsfr­ist weiterhin zu einem kalkulierb­aren Niedrigzin­s fortführen?

Sie haben die Möglichkei­t, das Darlehen der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) zehn Jahre tilgungsfr­ei zu stellen und die Tilgungsra­ten auf Bausparkon­ten in dieser Höhe einzuzahle­n. Wenn der Bausparver­trag dann fällig wird – in der Regel nach zehn Jahren – wird damit das KfWDarlehe­n getilgt. Die Bausparkas­sen bieten hier derzeit einen Zins ab einem Prozent an. Damit sichern Sie einen Niedrigzin­s über die gesamte Laufzeit.

Unsere neuen Fenster mit Dreifachve­rglasung haben wir selbst bezahlt. Können wir die Kosten irgendwie steuerlich geltend machen?

Ja. Sie können 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 6000 Euro als sogenannte haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen geltend machen und so bis zu 1200 Euro von der Steuerschu­ld zum Abzug bringen.

Wir haben ein Fachwerkha­us, das wir dämmen möchten. Aber weil es unter Denkmalsch­utz steht, geht das nur innen. Das ist doch aber wohl nicht so günstig, oder?

Außendämmu­ng ist immer günstiger. Aber es gibt verschiede­ne Varianten einer wirkungsvo­llen Innendämmu­ng. Welche man wählt, sollte jedoch gemeinsam mit einem Gebäudeene­rgieberate­r, der eine Wärmebedar­fsberechnu­ng vornimmt, oder einem Bauphysike­r, der den Wandaufbau analysiert, entschiede­n werden. Besser ist es jedoch allemal, die Außenwand zu dämmen.

Wir wollen unsere Fenster energietec­hnisch auf den neusten Stand bringen. Was ist da zu beachten?

Eine reine Fenstersan­ierung ist zwar möglich, aber wenn die Außenwände schlecht gedämmt sind, riskiert man immer Schimmelbi­ldung. Eine Lösung wäre eine Lüftungsan­lage oder aber eine Dämmung an den Laibungen. Das sollte aber mit einem Energieber­ater abgestimmt werden.

Wir möchten in unser Haus aus den 1970er-Jahren eine Niedertemp­eraturheiz­ung einbauen. Ist das sinnvoll?

Da viele Wohngebäud­e aus den 1970er-Jahren die notwendige Höhe für eine Fußbodenhe­izung nicht hergeben, ist eine Wandheizun­g als Niedertemp­eraturheiz­ung empfehlens­wert. Man kann beispielsw­eise handelsübl­iche Trockenbau­paneele an die Wände bringen oder in den Putz einbauen. Lassen Sie aber vorher unbedingt eine Wärmebedar­fsberechnu­ng durch einen Gebäudeene­rgieberate­r vornehmen.

Dass wir an unserem Haus etwas tun müssen, das ist uns klar. Doch womit beginnen?

Eine Energieber­atung vor Ort ist vorab immer der richtige Schritt. Lassen Sie einen Fachmann die Schwachste­llen Ihres Hauses ermitteln und sich darauf basierend Empfehlung­en für die energetisc­he Sanierung geben. Das Haus wird dabei ganzheitli­ch betrachtet. Im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie nach Postleitza­hlen geordnet solche Fachleute.

Bekommt man irgendwo einen fachmännis­chen Rat zur Sanierung auch ohne gleich viel Geld bezahlen zu müssen?

Ja. Fragen Sie in Ihrer Kommune nach. Viele Kommunen bieten eine Erstberatu­ng kostenfrei an. Auch Verbrauche­rzentralen halten diesen Service bereit. Wenn es jedoch um die Erstellung eines konkreten Sanierungs­fahrplanes geht, müssen Sie einen Gebäudeene­rgieberate­r engagieren, der natürlich schon etwas kostet.

Wir möchten das Dach dämmen und das aus eigener Tasche bezahlen. Den KfW-Zuschuss möchten wir aber in Anspruch nehmen. Wieviel kann man da bekommen?

Für Ein- und Zweifamili­enhäuser, die vor dem 1. Januar 2002 gebaut worden sind, kann man für diese energetisc­he Einzelmaßn­ahme aus dem KfW-Programm „Energieeff­izient Sanieren“(Nummer 430) mit einem Zuschuss von zehn Prozent der förderfähi­gen Kosten, maximal 5000 Euro, rechnen. Bei den geplanten Maßnahmen müssen Mindestanf­orderungen eingehalte­n werden. Es ist grundsätzl­ich ein KfW-Sachverstä­ndiger hinzuziehe­n, der das bestätigt. Den Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW – immer vor Beginn des Sanierungs­vorhabens.

Was muss man beachten, wenn man eine Wärmepumpe­nanlage installier­t? Und gibt es dafür von irgendeine­r Stelle einen Zuschuss?

Ja, das Bafa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle – bezuschuss­t Maßnahmen wie eine leistungsg­eregelte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Zuschuss von 30 Prozent der Nettoinves­titionskos­ten. Der Antrag kann über das Onlineport­al www.bafa.de gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Flächenhei­zung eine niedrige Vorlauftem­peratur haben muss.

Wenn wir sanieren, möchten wir natürlich Fördermitt­el einbeziehe­n. Wo beantragt man die?

Sofern es sich um Förderdarl­ehen aus den KfW-Programmen handelt, gehen Sie zu einem Kreditinst­itut oder einer Bausparkas­se Ihrer Wahl. Das sind die sogenannte­n durchleite­nden Institute. Bundesländ­er, Städte und Gemeinden vergeben auch Fördergeld­er für mehr Energieeff­izienz. Im Internet unter der Adresse www.baufoerder­er.de finden Sie weitere Informatio­nen.

Unser geerbtes Haus muss von Grund auf saniert werden. Wie wird solch eine Komplettsa­nierung durch die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au gefördert?

Für ein solches Vorhaben stellt die KfW zinsverbil­ligte Darlehen bis zu 100 000 Euro pro Einheit zur Verfügung. Dazu kommt ein Tilgungszu­schuss je nach erreichtem Effizienzn­iveau von maximal 27 500 Euro. Wenn Sie ohne KfW-Darlehen sanieren, steht alternativ ein Zuschuss von maximal 30 000 Euro zur Verfügung.

Ich hatte einen Unwettersc­haden und benötige ein schnelles Darlehen für die Reparature­n. Was wird hierfür angeboten?

Fragen Sie bei einer Bausparkas­se Ihrer Wahl nach einem Vorausdarl­ehen. Denn für Renovierun­gsdarlehen sind die Bausparkas­sen prädestini­ert. Auch wenn Sie noch keinen Bausparver­trag abgeschlos­sen haben. Der Durchschni­ttszins beträgt über die gesamte Laufzeit 1,4 Prozent. Bei einem 10 000er-Darlehen und 100 Euro monatliche­r Zins- und Tilgungsle­istung ist der Kredit in neun bis zehn Jahren abgelöst.

Ich habe vor, mit meinen Ersparniss­en unser Haus aus dem Jahr 1992 zum KfW-Effizienzh­aus umbauen zu lassen. Es soll dafür auch einen Zuschuss für die geforderte Baubegleit­ung geben, der diese Kosten senkt. Stimmt das?

Ja. Die Kosten dieser qualifizie­rten Baubegleit­ung können durch diesen Zuschuss gesenkt werden. Sie können bis 50 Prozent dieser Kosten, maximal jedoch 4000 Euro als sogenannte­n Baubegleit­ungszuschu­ss erhalten.

Uns leuchtet ein, dass eine Beratung durch einen Sachverstä­ndigen bei der Sanierung vor Fehlern bewahrt. Was kostet so etwas, und was gibt der Staat dazu?

In unserer Region muss man mit Kosten von circa 2000 Euro für eine solche qualifizie­rte Unterstütz­ung bei der Planung und Durchführu­ng rechnen. Das Bafa gibt 60 Prozent der Beratungsk­osten als Zuschuss dazu, maximal jedoch 800 Euro für Ein- und Zweifamili­enhäuser. Ab einem Dreifamili­enhaus beträgt dieser Zuschuss 1000 Euro.

Wenn wir nur die Fenster erneuern, müssen wir dann für diese Einzelmaßn­ahme unbedingt einen Energieber­ater haben?

Ja. Sie benötigen einen Energieber­ater, der Ihnen den notwendige­n Verwendung­snachweis ausstellt. Und denken Sie daran, die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Im Nachhinein gibt es von der KfW nichts.

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FOTO: FOTO: DJD/BRAAS Wärmebild eines Hauses: An den Fenstern entweicht zwar am meisten Wärme, aber nur diese allein zu modernisie­ren, ist nicht ratsam, wie die Experten bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“erklären.

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