Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Quartier 2020: „Pflege und Unterstützung im Alter“als Auftrag
Mitten in die Überlegungen zum Neubau des Marienheims kommt nun möglicherweise ein neuer Aspekt zum Tragen: das Stadtentwicklungsprogramm „Quartier 2020“des Landes Baden-Württemberg. Dem Bereich „Pflege und Unterstützung im Alter“kommt hier als „kommunales Handlungsfeld“eine zentrale Bedeutung zu. Zudem müsse die Konzeptidee das Thema „Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“berücksichtigen und sich mit der Frage befassen, wie die im Quartier lebenden Menschen an der Ausgestaltung des Quartiers beteiligt werden und die Entwicklung aktiv mitgestalten können, heißt es auf der Internetseite des Sozialministeriums. Minister Manfred Lucha hatte bei seinem Besuch im Haus mit Herz das Proheißt gramm angesprochen. Aus seiner Sicht sei Bad Buchau prädestiniert dafür, sich an dem Ideenwettbewerb zu beteiligen und dabei auch Fördergelder abzurufen (SZ berichtete am Montag, 15. Mai). Auch Stadtrat Michael Wissussek sieht in dem Förderprogramm die Chance, den Bereich Versorgung und Pflege aus einem weiteren Blickwinkel zu fassen. Dabei sollte die bisherige stationäre Versorgung im Pflegeheim als ein wichtiger Baustein erhalten bleiben und die Weiterversorgung gewährleistet sein. Das Konzept sollte aber auch innovative neue Wohnformen beinhalten, etwa betreutes oder pflegenahes Wohnen. Und es sollte nachhaltig sein, betont Wissussek. So entstehe „ein System, das alle Bereiche einer ganzheitlichen Versorgung abdeckt“. „Das
nicht, dass wir eine Konkurrenz etwa zur Nachbarschaftshilfe aufbauen wollen“, so Wissussek. Stattdessen gelte es, die verschiedenen Versorgungsangebote zu bündeln und zu vernetzen. Mit diesem Konzept könnte sich auch die Selbsthilfegemeinschaft „Bürger für Bürger“beschäftigen, die mit einer Gründungsversammlung am 8.
Juni in einen eingetragenen Verein überführt werden soll. Allerdings drängt auch hier die Zeit. Der Antrag auf Fördergelder für das Programm „Quartier 2020“sollte bis 26. Juli im Sozialministerium vorliegen. Voraussetzung hierfür sei aber der Beschluss des Gemeinderats, so Wissussek. „Danach sollten wir uns schleunigst mit der Gemeinde zusammensetzen und ein Konzept entwickeln.“(grü)