Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Grabplatten kennzeichnen die Rasengrabfelder
Einheitliche Gestaltung soll die Würde des Unlinger Friedhofs betonen
- Ein bestimmter Bereich des Unlinger Friedhofs wird für Rasengrabfelder zur Verfügung gestellt. Genaue Vorgaben und die einheitliche Kennzeichnung der Grabstellen sollen den Ruhestätten einen würdigen Rahmen geben. Die Kosten muss die Gemeinde noch ermitteln.
Der Gemeinderat beschäftigte sich zunächst gezielt mit den Vorgaben für die Bestattung in Rasengrabfeldern. Hier sollen ausschließlich Erdbestattungen erfolgen. Die Bestattung einer Urne soll nur genehmigt werden, wenn zuvor eine Erdbestattung vorhanden ist. Die Belegung der Gräber erfolgt nach Vorgaben der Gemeinde. Die Ruhezeit beträgt wie bei allen Erdbestattungen 25 Jahre.
Dagegen muss noch geklärt werden, wie lange Beigaben bei der Beerdigung wie Kränze, Gebinde, Weihwasser und Kerzen auf dem Grab verbleiben können. Holzkreuze mit dem Namen des Verstorbenen dagegen können so lange den Erdhügel zieren, bis er nach vermutlich mehreren Senkungen eingeebnet wird. Kurz, aber intensiv wurde im Gremium über die Kennzeichnung der Gräber diskutiert. Die Möglichkeit einer Namenstafel mit Daten der Verstorbenen am Rande des Rasengrabfeldes wurde bald verworfen, da im Laufe der Zeit nicht mehr genau feststellbar sei, wo der Verstorbene beigesetzt wurde.
Geeinigt hat man sich auf einheitlich große Liegeplatten im Grabfeld. Sie sollen von einer Steinmetzfirma aus witterungsbeständigem Material hergestellt werden. Die Verwaltung soll die Größe festlegen. Auf den Platten sollen nur Vor- und Zuname, Geburts- und Sterbetag sowie auf Wunsch ein Ornament eingraviert werden. Dafür gibt es eine separate Rechnung der Steinmetzfirma.
Aufgesetzte Buchstaben dürfen nicht verwendet werden, da sie später beim Mähen des Rasengrabfeldes zu Schwierigkeiten führen können. „Liegeplatten sind für Angehörige der Verstorbenen persönlicher, Besucher werden nicht achtlos über die Grabreihen gehen“, war im Gremium zu hören. Die genauen Kosten für eine Bestattung in einem Rasengrabfeld müssen von Kämmerer Berthold Trett noch ermittelt werden.