Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Schulleitung begrüßt Gesetzesnovelle
(eis) Privatschulen in BadenWürttemberg bekommen ab kommendem Schuljahr mehr Geld vom Land. Das Kabinett billigte eine Gesetzesreform von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), die die Förderung der sogenannten Schulen in freier Trägerschaft neu regelt. Demnach ersetzt das Land Privatschulen künftig pro Schüler 80 Prozent jener Kosten, die pro Schüler an einer öffentlichen Schule anfallen. Bisher liegt der Kostendeckungsgrad im Schnitt bei 78,1 Prozent. Der Deckungsgrad soll zudem künftig alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Festgelegt wurde außerdem, dass das Land künftig einen Ausgleich zahlt, falls Privatschulen kein Schulgeld erheben. Dieser Ausgleich kann bis zu 90 Prozent der Kosten betragen, die ein Schüler an einer öffentlichen Schule verursachen würde. „Wir freuen uns sehr, dass unser Einsatz so positive Wellen geschlagen hat“, sagt Simone Mühlberger, Rektorin der Franz-von-SalesRealschule Obermarchtal, die als freie Schule in der Trägerschaft der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese RottenburgStuttgart ist. Auch die Obermarchtaler Schüler hatten sich im April beispielsweise an einer GroßDemo in Stuttgart beteiligt, bei der die Freien Schulen auf ihre Lage aufmerksam machen wollten. „Ich schätze, dass auch der gute Kontakt zu unseren Abgeordneten dazu geführt hat, dass jetzt diese Entscheidung gefällt wurde“, so die Rektorin. Sie begrüßt zudem, dass der Deckungsgrad der Freien Schulen künftig regelmäßig überprüft werden solle. „Man wird sehen, wie das umgesetzt werden kann, aber so bleibt das Thema im Fokus“, sagt Simone Mühlberger. Ob die Franz-von-Sales-Realschule künftig die Möglichkeit nutzt, auf Schulgeld zu verzichten und eine höhere Förderung durch das Land in Anspruch zu nehmen, dazu kann die Schulleiterin aktuell noch nichts sagen. „Das ist Sache des Schulträgers, darüber wird die Stiftung entscheiden.“