Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Ein klares Tatmotiv ist nicht zu erkennen
Weiterer Prozesstag wegen versuchten Mordes in Mengen – Das Tatmesser liegt noch beim LKA
- Am dritten Prozesstag gegen einen 45Jährigen aus dem Raum Riedlingen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, haben am Dienstag vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg die letzten Zeugen ausgesagt. Außerdem gab der Sachverständige Hermann Assfalg vom Zentrum für Psychiatrie (ZfP) der Weissenau sein Gutachten ab. Ob es am Mittwoch, am vierten Verhandlungstag, bereits zum Urteil kommt, ist offen. Ursprünglich waren neun Prozesstage angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen vor, bei einer HalloweenParty am 1. November vergangenen Jahres in einer Gaststätte in Mengen aus nichtigem Anlass einen Besucher plötzlich mit einem Klappmesser angegriffen zu haben. Dabei, so die Anklage, soll er mit Tötungsvorsatz in Richtung dessen linker Hals-/ Schulterseite gestochen haben. Diesen Stich konnte das Opfer noch abwehren. Einen zweiten nicht mehr. Den soll der Angeklagte mit voller Wucht vier Zentimeter tief in den Bauch seines Opfers gesetzt und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Andere Besucher konnten den Angeklagten in der Folge überwältigen und ihm das Messer abnehmen. Der im Darmbereich verletzt Besucher musste notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft sieht die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt.
„Daneben“benommen
Am dritten Prozesstag schilderten die Zeugen, wie der Angeklagte an ihren Tisch vor der Borussia Dortmund-Flagge kam, zunächst ganz normal „schwätzte“, später aber begann sich „daneben“zu benehmen, die „unterste Schublade“mit seinen Pöbeleien bemühte, zu „sticheln“anfing und versucht habe, mit „dummen Sprüchen“Frauen anzumachen. „Noch ein Spruch, dann hätte es eine Ohrfeige gesetzt“, bemerkte ein Zeuge. Dass der Angeklagte übermäßig alkoholisiert gewesen sei, bestätigten die Zeugen nicht. Er habe nicht gelallt. Nur einer hatte zunächst vor der Polizei ausgesagt, der 45-Jährige habe „deutlich“unter Alkohol gestanden. Aufgrund des nicht tolerierten Benehmens des Angeklagten habe man ihm fortan die kalte Schulter gezeigt.
Für einen ihn vernehmenden Kripo-Beamten aus Sigmaringen ist ein klares Motiv für die Tat bis heute nicht erkennbar, nur so viel: Sie geschah aus einer Nichtigkeit heraus. Als Grund für die Attacke habe es vor Ort von Pöbelei bis deutliche Alkoholisierung unterschiedliche Aussagen gegeben. Das Tatmesser, das ihm aus der Hand genommen und der Polizei übergeben wurde, liegt noch bei Landeskriminalamt (LKA). Eine „Rückmeldung“von dort habe es nicht gegeben. Gutachter Hermann Assfalg berichtete von Alkoholproblemen des Angeklagten sowie einer halbjährigen Entgiftungsbehandlung, nach der er sechs Monate nach deren Abschluss erneut Alkohol konsumierte. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgeführt.