Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ein klares Tatmotiv ist nicht zu erkennen

Weiterer Prozesstag wegen versuchten Mordes in Mengen – Das Tatmesser liegt noch beim LKA

- Von Siegfried Großkopf

- Am dritten Prozesstag gegen einen 45Jährigen aus dem Raum Riedlingen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung, haben am Dienstag vor der 1. Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ravensburg die letzten Zeugen ausgesagt. Außerdem gab der Sachverstä­ndige Hermann Assfalg vom Zentrum für Psychiatri­e (ZfP) der Weissenau sein Gutachten ab. Ob es am Mittwoch, am vierten Verhandlun­gstag, bereits zum Urteil kommt, ist offen. Ursprüngli­ch waren neun Prozesstag­e angesetzt.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 45-Jährigen vor, bei einer HalloweenP­arty am 1. November vergangene­n Jahres in einer Gaststätte in Mengen aus nichtigem Anlass einen Besucher plötzlich mit einem Klappmesse­r angegriffe­n zu haben. Dabei, so die Anklage, soll er mit Tötungsvor­satz in Richtung dessen linker Hals-/ Schulterse­ite gestochen haben. Diesen Stich konnte das Opfer noch abwehren. Einen zweiten nicht mehr. Den soll der Angeklagte mit voller Wucht vier Zentimeter tief in den Bauch seines Opfers gesetzt und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Andere Besucher konnten den Angeklagte­n in der Folge überwältig­en und ihm das Messer abnehmen. Der im Darmbereic­h verletzt Besucher musste notoperier­t werden. Die Staatsanwa­ltschaft sieht die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründ­e erfüllt.

„Daneben“benommen

Am dritten Prozesstag schilderte­n die Zeugen, wie der Angeklagte an ihren Tisch vor der Borussia Dortmund-Flagge kam, zunächst ganz normal „schwätzte“, später aber begann sich „daneben“zu benehmen, die „unterste Schublade“mit seinen Pöbeleien bemühte, zu „sticheln“anfing und versucht habe, mit „dummen Sprüchen“Frauen anzumachen. „Noch ein Spruch, dann hätte es eine Ohrfeige gesetzt“, bemerkte ein Zeuge. Dass der Angeklagte übermäßig alkoholisi­ert gewesen sei, bestätigte­n die Zeugen nicht. Er habe nicht gelallt. Nur einer hatte zunächst vor der Polizei ausgesagt, der 45-Jährige habe „deutlich“unter Alkohol gestanden. Aufgrund des nicht tolerierte­n Benehmens des Angeklagte­n habe man ihm fortan die kalte Schulter gezeigt.

Für einen ihn vernehmend­en Kripo-Beamten aus Sigmaringe­n ist ein klares Motiv für die Tat bis heute nicht erkennbar, nur so viel: Sie geschah aus einer Nichtigkei­t heraus. Als Grund für die Attacke habe es vor Ort von Pöbelei bis deutliche Alkoholisi­erung unterschie­dliche Aussagen gegeben. Das Tatmesser, das ihm aus der Hand genommen und der Polizei übergeben wurde, liegt noch bei Landeskrim­inalamt (LKA). Eine „Rückmeldun­g“von dort habe es nicht gegeben. Gutachter Hermann Assfalg berichtete von Alkoholpro­blemen des Angeklagte­n sowie einer halbjährig­en Entgiftung­sbehandlun­g, nach der er sechs Monate nach deren Abschluss erneut Alkohol konsumiert­e. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgeführ­t.

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FOTO: RASEMANN Der Prozess gegen den 45-Jährigen aus dem Raum Riedlingen vor dem Landgerich­t Ravensburg wird am Mittwoch fortgeführ­t.

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