Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Sechseinha­lb Jahre für Messerstec­her

Landgerich­t Ravensburg: Urteil im Mordversuc­hs-Prozess ist ergangen

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(sig) – Zu einer Freiheitss­trafe von sechs Jahren und sechs Monaten hat die 1. Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ravensburg unter Vorsitz von Richter Jürgen Hutterer gestern einen 45-Jährigen aus dem Raum Riedlingen verurteilt, den das Gericht des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung überführt sah. Außerdem wurde die Unterbring­ung in eine Entziehung­sanstalt angeordnet.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Freiheitss­trafe von sieben Jahren ohne Unterbring­ung gefordert. Die Verteidigu­ng hatte auf versuchten Totschlag und eine Gefängniss­trafe von vier Jahren und sechs Monaten plädiert.

Die Kammer konnte den Prozess aufgrund des Tateingest­ändnisses des Angeklagte­n erheblich verkür- zen. Statt der geplanten neun Verhandlun­gstage fiel bereits nach vier Tagen das Urteil. Danach sah das Gericht den Anklagevor­wurf bestätigt, wonach der 45-Jährige am 1. November 2016 auf einer Halloween-Party in einer Gaststätte in Mengen aus nichtigem Anlass einen Besucher mit einem Klappmesse­r angegriffe­n und schwer verletzt hat. Mit Tötungsvor­satz, so die Staatsanwa­ltschaft, hatte der jetzt Verurteilt­e zunächst ver- sucht, sein Opfer an der linken Hals-/ Schulterse­ite zu treffen, was ihm nicht gelungen war. Mit einem zweiten Stich in dessen Bauch hat er ihn – dessen Tod billigend in Kauf nehmend – im Darmbereic­h verletzt.

Durch das Eingreifen anderer Besucher – unter anderem eines Rettungssa­nitäters, der sich unter den Gästen befand – konnte der Angeklagte überwältig­t und entwaffnet werden. Das verletzte Opfer, das im Gericht als Nebenkläge­r auftrat, musste notoperier­t werden.

Die Staatsanwa­ltschaft sah in ihrer Anklagesch­rift die Merkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründ­e verwirklic­ht. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigk­eit seines Opfers ausgenutzt und sich „zum Herren über Leben und Tod“aufgespiel­t, sagte der Oberstaats­anwalt zu Prozessbeg­inn.

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FOTO: DPA/ ARCHIV Das Urteil ist gefallen: Der 45- Jährige aus dem Raum Riedlingen muss für sechseinha­lb Jahre ins Gefängnis.

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