Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Sechseinhalb Jahre für Messerstecher
Landgericht Ravensburg: Urteil im Mordversuchs-Prozess ist ergangen
(sig) – Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten hat die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg unter Vorsitz von Richter Jürgen Hutterer gestern einen 45-Jährigen aus dem Raum Riedlingen verurteilt, den das Gericht des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung überführt sah. Außerdem wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren ohne Unterbringung gefordert. Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag und eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten plädiert.
Die Kammer konnte den Prozess aufgrund des Tateingeständnisses des Angeklagten erheblich verkür- zen. Statt der geplanten neun Verhandlungstage fiel bereits nach vier Tagen das Urteil. Danach sah das Gericht den Anklagevorwurf bestätigt, wonach der 45-Jährige am 1. November 2016 auf einer Halloween-Party in einer Gaststätte in Mengen aus nichtigem Anlass einen Besucher mit einem Klappmesser angegriffen und schwer verletzt hat. Mit Tötungsvorsatz, so die Staatsanwaltschaft, hatte der jetzt Verurteilte zunächst ver- sucht, sein Opfer an der linken Hals-/ Schulterseite zu treffen, was ihm nicht gelungen war. Mit einem zweiten Stich in dessen Bauch hat er ihn – dessen Tod billigend in Kauf nehmend – im Darmbereich verletzt.
Durch das Eingreifen anderer Besucher – unter anderem eines Rettungssanitäters, der sich unter den Gästen befand – konnte der Angeklagte überwältigt und entwaffnet werden. Das verletzte Opfer, das im Gericht als Nebenkläger auftrat, musste notoperiert werden.
Die Staatsanwaltschaft sah in ihrer Anklageschrift die Merkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe verwirklicht. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt und sich „zum Herren über Leben und Tod“aufgespielt, sagte der Oberstaatsanwalt zu Prozessbeginn.