Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Alterspräs­ident wird der Dienstälte­ste

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(dpa) - Der Bundestag hat in seiner längsten Sitzung dieser Legislatur­periode in der Nacht zum Freitag eine Reihe wichtiger Entscheidu­ngen getroffen:

Kinderehen werden ein Riegel vorgeschob­en. Sie sind im Alter unter 16 Jahren nichtig und werden annulliert, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließ­ung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Diese Regelung gilt auch für Ehen, die im Ausland geschlosse­n wurden.

Impfberatu­ng: Kitas müssen künftig Eltern beim Gesundheit­samt melden, wenn diese keine Impfberatu­ng beim Hausarzt nachweisen können. Bislang war es den Kitas freigestel­lt, ob sie säumige Eltern melden. Wer sich einer Beratung verweigert, muss mit einer Geldbuße von 2500 Euro rechnen. Die Verschärfu­ng muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Der Alterspräs­ident des Bundestage­s wird statt nach Lebensjahr­en künftig nach den Dienstjahr­en bestimmt. Man wolle so sicherstel­len, dass die konstituie­rende Sitzung von einem Abgeordnet­en mit genug Erfahrung geleitet wird. Zugleich wird aber wohl auch ein AfD-Abgeordnet­er in dieser Rolle verhindert. Der Alterspräs­ident leitet die erste Parlaments­sitzung nach der Wahl, bis ein neuer Bundestags­präsident gewählt ist. Majestätsb­eleidigung: Der umstritten­e Paragraf 103 ist abgeschaff­t. Der Passus stellte die Beleidigun­g von Organen und Vertretern ausländisc­her Staaten unter besondere Strafe. In die Schlagzeil­en geriet der Paragraf, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan damit gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegange­n war.

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