Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Alterspräsident wird der Dienstälteste
(dpa) - Der Bundestag hat in seiner längsten Sitzung dieser Legislaturperiode in der Nacht zum Freitag eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen:
Kinderehen werden ein Riegel vorgeschoben. Sie sind im Alter unter 16 Jahren nichtig und werden annulliert, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Diese Regelung gilt auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.
Impfberatung: Kitas müssen künftig Eltern beim Gesundheitsamt melden, wenn diese keine Impfberatung beim Hausarzt nachweisen können. Bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern melden. Wer sich einer Beratung verweigert, muss mit einer Geldbuße von 2500 Euro rechnen. Die Verschärfung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Der Alterspräsident des Bundestages wird statt nach Lebensjahren künftig nach den Dienstjahren bestimmt. Man wolle so sicherstellen, dass die konstituierende Sitzung von einem Abgeordneten mit genug Erfahrung geleitet wird. Zugleich wird aber wohl auch ein AfD-Abgeordneter in dieser Rolle verhindert. Der Alterspräsident leitet die erste Parlamentssitzung nach der Wahl, bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist. Majestätsbeleidigung: Der umstrittene Paragraf 103 ist abgeschafft. Der Passus stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. In die Schlagzeilen geriet der Paragraf, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan damit gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war.