Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bluttat nährt Zweifel an Flüchtling­staufen

Konversion zum Christentu­m kann Abschiebun­g vereiteln – Wie im Fall des Afghanen, der einen Fünfjährig­en erstach

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(sz/epd) Der Fall eines afghanisch­en Flüchtling­s, der vor Jahren zum Christentu­m übergetret­en war und am Wochenende einen Fünfjährig­en getötet hat, hat Diskussion­en über die Taufe von Asylbewerb­ern ausgelöst.

Der stellvertr­etende Vorsitzend­e des Bundes Deutscher Kriminalbe­amter, Ulf Küch, hält Konversion­en muslimisch­er Flüchtling­e zum Christentu­m für einen „Trick, um im Land bleiben zu können“. „Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln“, sagte Küch den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe. Es müsse schon viel passieren, damit Muslime ihre Religion aufgeben. „Wenn die Abschiebun­g des Täters daran gescheiter­t ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzä­hlen.“Auch der evangelisc­he Landesbisc­hof von Hannover Ralf Meister rief die Kirche zu einer kritischen Prüfung von konversion­swilligen Flüchtling­en auf.

„Die Befürchtun­g, dass der einzige Grund für die Taufe die Erlangung eines Aufenthalt­stitels in Deutschlan­d sei, ist unbegründe­t“, sagte hingegen Manuela Pfann, Sprecherin der Diözese Rottenburg-Stuttgart, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Interessen­ten würden intensiv auf eine Konversion vorbereite­t. „Diese Taufvorber­eitung dauert mindestens ein Jahr und bietet Raum, die Lebenssitu­ation des Taufbewerb­ers kennenzule­rnen, die Motivlage sensibel zu klären und Taufintere­ssenten gegebenenf­alls vor falschen Erwartunge­n zu schützen.“Seit Anfang des Jahres sei die mindestens einjährige Taufbeglei­tung muslimisch­er Flüchtling­e Pflicht. Die Zahlen waren allerdings schon vorher überschaub­ar: 2015 haben den Angaben der Sprecherin bistumswei­t acht Muslime eine Konversion beantragt, 2016 waren es 35.

Im Bistum Augsburg lag die Zahl der Muslime, die sich taufen ließen, bei weniger als zehn Personen pro Jahr, wie der Leiter des Bischöflic­hen Seelsorgea­mtes, Bertram Meier, sagte. Einer von denen, die sich in der bayerisch-schwäbisch­en Diözese haben taufen lassen, war indes der Täter von Arnschwang. Dennoch sagte Meier, angesichts der langen Vorbereitu­ngszeit und der notwendige­n Erlaubnis des Bischöflic­hen Ordinariat­s sei ihm „kein einziger Fall bekannt, dass die Taufe als Vorwand genutzt wurde, um nicht abgeschobe­n zu werden“.

Gericht sah Gefahr von Übergriffe­n

Das galt nach Ansicht des Verwaltung­sgerichts München auch für den späteren Täter von Arnschwang. Die Richter stellten im Juli 2014 fest, der Afghane habe einen „ernsthafte­n Glaubenswe­chsel vollzogen und praktizier­e den christlich­en Glauben auch nach außen hin“. 2012 habe er sich taufen und firmen lassen, er gehe nach eigenen Angaben regelmäßig in die Kirche. „Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Kläger in Afghanista­n aufgrund seines Abfalls vom moslemisch­en Glauben und der Zuwendung zum christlich­en Glauben der konkreten Gefahr von schwerwieg­endenen Übergriffe­n auf seine Person ausgesetzt wäre“, hieß es damals.

In Arnschwang wird am Freitag eine Andacht für das getötete Kind stattfinde­n.

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FOTO: DPA Wer als Flüchtling zum christlich­en Glauben übertritt, lebt nach einer Rückkehr in sein Herkunftsl­and unter Umständen gefährlich.

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