Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Erschwerte­r Weg

- Marie Härtel,

Zum Artikel „Ausbildung schützt vor Abschiebun­g nicht“(2.5.): Es ist traurig, wenn engagierte und motivierte junge Menschen keine Chance bekommen, weil die Abschiebun­g droht. Was heißt droht? Es bedeutet nicht mehr, als dass die Situation im Heimatland nach aktueller Einschätzu­ng kein Fluchtgrun­d darstellt. Dies wird durch den Ablehnungs­bescheid des Bamf ausgedrück­t. Diese Entscheidu­ng des Bamf ist sehr individuel­l, deshalb hat der Einzelne das Recht, die Entscheidu­ng zu überprüfen. Solange der Ablehnungs­bescheid gerichtlic­h überprüft wird, droht weiterhin die Abschiebun­g.

Bewunderns­wert, wer dennoch in dieser schwierige­n Situation einen Ausbildung­svertrag erhält und sich so eine Ausbildung­sduldung verschafft. Deutschlan­d hat zur Förderung der Integratio­n 2016 eine Regelung zur Duldung während einer qualifizie­rten Ausbildung (Paragraph 60a Absatz Aufenthalt­sgesetz) eingeführt, das heißt es gibt einen rechtliche­n Anspruch auf Duldung für die Ausbildung­sdauer und zusätzlich zwei Jahre danach bei Weiterbesc­häftigung. Dadurch wurde eine Möglichkei­t geschaffen, hochmotivi­erte und engagierte Menschen in unsere Gesellscha­ft aufzunehme­n. Wir spüren am eigenen Leib, wie die Unsicherhe­it in Bezug auf die Ausbildung­sduldung diesen Menschen, die für unsere Gesellscha­ft so wertvoll sind, den Weg erschwert. Als Familie setzen wir uns dafür ein, dass die Leistungen objektiv beurteilt werden.

Oberteurin­gen wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n können wir nicht veröffentl­ichen.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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