Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Erschwerter Weg
Zum Artikel „Ausbildung schützt vor Abschiebung nicht“(2.5.): Es ist traurig, wenn engagierte und motivierte junge Menschen keine Chance bekommen, weil die Abschiebung droht. Was heißt droht? Es bedeutet nicht mehr, als dass die Situation im Heimatland nach aktueller Einschätzung kein Fluchtgrund darstellt. Dies wird durch den Ablehnungsbescheid des Bamf ausgedrückt. Diese Entscheidung des Bamf ist sehr individuell, deshalb hat der Einzelne das Recht, die Entscheidung zu überprüfen. Solange der Ablehnungsbescheid gerichtlich überprüft wird, droht weiterhin die Abschiebung.
Bewundernswert, wer dennoch in dieser schwierigen Situation einen Ausbildungsvertrag erhält und sich so eine Ausbildungsduldung verschafft. Deutschland hat zur Förderung der Integration 2016 eine Regelung zur Duldung während einer qualifizierten Ausbildung (Paragraph 60a Absatz Aufenthaltsgesetz) eingeführt, das heißt es gibt einen rechtlichen Anspruch auf Duldung für die Ausbildungsdauer und zusätzlich zwei Jahre danach bei Weiterbeschäftigung. Dadurch wurde eine Möglichkeit geschaffen, hochmotivierte und engagierte Menschen in unsere Gesellschaft aufzunehmen. Wir spüren am eigenen Leib, wie die Unsicherheit in Bezug auf die Ausbildungsduldung diesen Menschen, die für unsere Gesellschaft so wertvoll sind, den Weg erschwert. Als Familie setzen wir uns dafür ein, dass die Leistungen objektiv beurteilt werden.
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