Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kein Stellenabbau
Moorheilbad: Gesellschafterversammlung erteilt Zustimmung zu Marienheim-Neubau
Moorheilbad-Gesellschafter erteilen Zustimmung zu Marienheim-Neubau.
- Die Entscheidung steht: Die Moorheilbad Buchau gGmbH wird den notwendigen Neubau des Marienheims erstellen. Einstimmig hat die Gesellschafterversammlung am Mittwoch das Vorhaben beschlossen. Demnach wird das Moorheilbad als Investor auftreten und das Gebäude an den bisherigen Betreiber des Buchauer Pflegeheims, die Altenheimat Eichenau GmbH, verpachten; zudem soll auf dem Areal des Moorheilbads eine Seniorenwohnanlage entstehen.
Zuvor hatte der Gemeinderat Bad Buchau – ebenfalls einhellig – seine Zustimmung für diese Lösung erteilt und damit die politische Entscheidung gefällt (SZ berichtete am Donnerstag, 13. Juli). Bei der Diskussion in der Gesellschafterversammlung seien dagegen Fragen nach der Realisierung und auch der Finanzierbarkeit erörtert worden, berichtet Walter Hummler. Der Geschäftsführer der Moorheilbad Buchau gGmbH bewertet die Entscheidung als „sehr, sehr positiv“. Das Gremium bestehe – entsprechend der Eigentumsverhältnisse der gemeinnützigen GmbH – aus fünf Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und drei Vertretern der Stadt, neben Bürgermeister Peter Diesch auch die Stadträtinnen Charlotte Mayenberger und Angelika Lipke.
Die konkreten Pläne wolle das Moorheilbad und weitere, am Projekt beteiligten Partner in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen, stellt Hummler in Aussicht. Allerdings könne er schon jetzt bestätigen, dass von Seiten des Moorheilbads kein Stellenabbau geplant sei: „Keiner soll hier seinen Job verlieren. Da wird jeder gebraucht, jede helfende Hand“, betont Hummler. Die Mitarbeiter des vormals städtischen Altenund Pflegeheims waren auch nach der Betriebsübergabe in ihrem Beschäftigungsverhältnis geblieben, sind also bislang nach wie vor städtische Mitarbeiter. Die Stadt hatte 2011 den Pflegebetrieb an die ZfP-Tochter Altenheimat Eichenau übergeben, ist aber noch Gebäudeeigentümer.
Archäologische Funde erwartet
Ein Neubau ist notwendig geworden, weil das Marienheim den Vorgaben der Landesheimbauverordnung nicht mehr entspricht. Das Gesetz ist 2009 aktualisiert worden, die zehnjährige Übergangsfrist endet am 31. August 2019. Geschäftsführer Hummler hält eine Fertigstellung bis zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich für möglich: „Die Chance besteht.“
Allerdings gebe es einige Faktoren, die sich nicht beeinflussen ließen. Neben dem Baurecht ist dies vor allem die Archäologie. Der geplante Standort im Bereich Wuhrstraße/ HausWiest/bisherige Gärtnerei markiere das Ende des urgeschichtlichen Bohlenwegs, ein Dammweg, der von Buchau nach Kappel führt und von den frühen Siedlern am Federsee als Transportweg genutzt wurde. Nach ersten Vorgespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege deute einiges darauf hin, dass hier archäologische Funde zu erwarten seien, sagt Hummler. Dann würde sich die Baumaßnahme zwangsläufig verzögern. „Wir werden aber alles dafür tun, um rechtzeitig fertig zu werden.“