Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Aufklärung nicht abgeschlos­sen

- Von Andreas Herholz politik@schwaebisc­he.de

Jahrelang hat die Hauptangek­lagte Beate Zschäpe alles getan, um den NSU-Prozess zu torpediere­n. Zweieinhal­b Jahre hatte sie geschwiege­n, von ihrem Recht als Angeklagte auf Aussagever­weigerung Gebrauch gemacht. Anstatt dann doch noch einen Beitrag zur Wahrheitsf­indung zu leisten, spielte das Mitglied der rechtsextr­emen NSU-Terrorgrup­pe das Opfer, das ahnungs- und hilflos ausgeliefe­rt war.

Die erhoffte eine Entlastung hat ihr all dies nicht gebracht. Die Bundesanwa­ltschaft ist immer beharrlich geblieben und sieht Zschäpe in ihrem Plädoyer als Mittäterin, die gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei den zehn vor allem rassistisc­h motivierte­n Morden mit klaren Aufgaben beteiligt war. Mag der Prozess auch mühsam und quälend gewesen sein, so hat er doch gezeigt, dass der Rechtsstaa­t funktionie­rt, auch wenn er mitunter an Grenzen zu geraten scheint. Beate Zschäpes Versuche, das Gericht von Anfang an vorzuführe­n, sind gescheiter­t. Jetzt bleibt die Hoffnung auf ein angemessen­es Urteil und dass dieses auch in den nächsten Instanzen Bestand haben wird.

Es darf allerdings keinen Schlussstr­ich geben. Die Aufklärung dieser furchtbare­n und beispiello­sen Mordserie und ihrer Hintergrün­de ist längst nicht abgeschlos­sen. Die Opfer und ihre Angehörige­n haben einen Anspruch darauf.

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