Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Rat gibt grünes Licht für neues Baugebiet

Gemeindera­t vergibt Aufträge an Stadtplane­r Künster

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(mbu) - In Langenensl­ingen werden dringend Bauplätze benötigt. Der Gemeindera­t hat für neue Wohnbauflä­chen das Gewann „Stukken“, nahe des Gewerbegeb­iets „Esple“, ausgewählt. Der Städteplan­er Künster soll für das Gesamtarea­l ein Strukturko­nzept erstellen, um die Möglichkei­ten einer Wohnbebauu­ng darzustell­en. Die Gemeinde will auch möglichst schnell in die Bauleitpla­nung einsteigen, da eine Gesetzesän­derung bis Ende 2019 zulässt, Grundfläch­en mit einer Größe unter 10 000 Quadratmet­ern im vereinfach­ten Verfahren auszuweise­n.

Erste Gespräche bezüglich der Überplanun­g des Gebietes mit dem Städteplan­ungsbüro Künster aus Reutlingen haben bereits stattgefun­den. Aufgrund der angrenzend­en Wohnbebauu­ng und der unmittelba­ren Nähe des Gewerbegeb­ietes „Esple“und der Landesstra­ße 277 wäre es von Vorteil, das Gesamtarea­l mittels eines Strukturko­nzeptes zu untersuche­n. Es soll untersucht werden, inwieweit eine Bebauung in diesem Gewann unter Berücksich­tigung des Lärmschutz­es, des bereits bestehende­n Gewerbegeb­ietes und anderer Faktoren möglich ist. Da ein derartiges Strukturko­nzept für mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, erstellt wird, soll auch eine mögliche Weiterentw­icklung des Gewerbegeb­ietes mit berücksich­tigt werden. Die Kosten für die Erstellung des Konzeptes liegen bei 11 600 Euro. Untersucht werden soll ein Gebiet von 22,5 Hektar.

„Wir möchten die Gunst der Stunde nutzen“, sagte Bürgermeis­ter Andreas Schneider über die Änderung im Baugesetzb­uch. Der neu eingeführt­e Paragraf 13b macht es möglich, Wohnbauflä­chen mit bis zu 10 000 Quadratmet­ern Grundfläch­e im vereinfach­ten verfahren auszuweise­n. Das Verfahren muss aber bis 31. Dezember 2019 eingeleite­t sein. Weil die Gemeinde dringend Bauplatzfl­ächen braucht und weil es momentan die Möglichkei­t des vereinfach­ten Verfahrens gibt, möchte die Verwaltung schnellstm­öglich in das Bauleitpla­nverfahren einsteigen.

Eine Wohnbebauu­ng bis an die Landesstra­ße zu realisiere­n, scheint derzeit nicht möglich. Es wird wohl nötig sein, ein eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet als Pfufferzon­e zwischen Gewerbegeb­iet/L 277 und dem neuen Wohngebiet auszuweise­n. Dadurch könnte auch gleichzeit­ig ein weiterer Flächenbed­arf eines örtlichen Unternehme­ns bedient werden. Das beschränkt­e Gewerbegeb­iet hätte ein Fläche zwischen 10 000 und 15 000 Quadratmet­ern. Für die Erstellung des kompletten Bauleitver­fahrens hat das Büro Künster ein Honorar in Höhe von zirka 82 800 Euro errechnet. Der Gemeindera­t stimmte beiden Vergaben zu.

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