Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Illertal-Einbrecher zu Haftstrafe­n verurteilt

Die zwei Männer waren an mehreren Einbrüchen beteiligt – Haupttäter noch nicht gefasst

- Von Tobias Rehm

- Die beiden Männer, die sich seit Mitte Juni vor dem Biberacher Amtsgerich­t wegen zahlreiche­r Einbrüche in Wohnhäuser im Illertal verantwort­en mussten, sind zu Haftstrafe­n verurteilt worden. Der 22-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm muss für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter, der 40-Jährige aus dem AlbDonau-Kreis für zwei Jahre und sechs Monate. Die Angeklagte­n hatten sich, wie berichtet, teilweise geständig gezeigt und ihre Beteiligun­g an den Einbrüchen in Erolzheim, Dettingen, Kirchberg und Kirchdorf Ende 2016 in einigen Fällen eingeräumt.

Der letzte von insgesamt drei Verhandlun­gstagen brachte indes wenig Neues ans Licht. Als letzter Zeuge wurde ein Hausbesitz­er aus einer der Illertalge­meinden vernommen. Er hatte in seinem Haus die Überwachun­gskamera installier­t, die die beiden Angeklagte­n bei ihrem Einbruch filmte. Die Aufnahmen wurden von der Polizei veröffentl­icht, woraufhin sich der 22-Jährige auf Drängen seiner Frau stellte, wenig später wurde der 40Jährige festgenomm­en. Der Hausbesitz­er erklärte, er habe die Kamera aufgestell­t, weil er kurz zuvor einen Wasserscha­den im Haus hatte. Wenn er nicht zu Hause sei, könne er so von unterwegs kontrollie­ren, ob alles in Ordnung sei.

Die Einbrecher hätten zwei Eheringe und eine Uhr gestohlen, möglicherw­eise auch weiteren Schmuck, das könne er aber nicht genau sagen, so der Geschädigt­e. Richter Ralf Bürglen wollte wissen, mit welchem Gefühl der Mann seit dem Einbruch die eigenen vier Wände betrete. Er habe den Vorfall „fast abgehakt“und „relativ schnell weggesteck­t“, entgegnete dieser.

Im Fokus des letzten Verhandlun­gstags stand der Alkoholkon­sum des 22-jährigen Angeklagte­n am Tattag im Dezember 2016. Bereits zum Prozessauf­takt hatte der junge Mann angegeben, nach einem Streit mit seiner Frau zur Flasche gegriffen zu haben und anschließe­nd mit Komplizen auf Einbruchst­our gegangen zu sein – Zweifel, ob der Angeklagte tatsächlic­h so betrunken war, wie von ihm geschilder­t, gab es allerdings schon am ersten Verhandlun­gstag. Ähnlich äußerte sich auch ein Gutachter nun zum Ende der Beweisaufn­ahme. Zwar errechnete er auf Basis der Angaben des Angeklagte­n einen theoretisc­hen, maximalen Alkoholisi­erungsgrad von rund zwei Promille, das Videomater­ial schließe dies aber praktisch aus. „Feinmotori­sch hervorrage­nd, schnelle, sichere Griffe, keine Koordinati­onsstörung“, urteilte der Gutachter nach Betrachten der Aufnahme. „Es könnte auch ein völlig nüchterner Mensch sein.“

Die Staatsanwä­ltin äußerte in ihrem Plädoyer wenig Zweifel daran, dass der 40-jährige Angeklagte Mitglied der Bande war, die in sieben Häuser im Illertal einbrach oder es zumindest versuchte – auch wenn der Mann nur zwei Tatbeteili­gungen einräumte. Der 22-Jährige sei hingegen kein Teil der Bandenabsp­rache gewesen und erst beim fünften Einbruch dazugestoß­en. Ein Jahr und sechs Monate Haft forderte die Staatsanwä­ltin für Letzteren, eine Bewährungs­strafe kam für sie nicht infrage.

Für den älteren der beiden Angeklagte­n wurde seitens der Staatsanwa­ltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat als angemessen erachtet, der Verteidige­r plädierte auf zwei Jahre und vier Monate. Der Verteidige­r des 22-Jährigen hoffte noch, für seinen Mandanten eine Bewährungs­strafe erwirken zu können, letztlich erfolglos.

Bewährungs­strafe keine Option

Das Schöffenge­richt verurteilt­e ihn zu einer 20-monatigen Freiheitss­trafe – ohne Bewährung. „Es gibt keine besonderen Umstände, die eine Bewährung rechtferti­gen würden“, so Richter Bürglen. Die Strafe zu vollstreck­en sei zur „Verteidigu­ng der Rechtsordn­ung“geboten. Beim Mitangekla­gten 40-Jährigen sah es das Gericht als erwiesen an, dass er neben den zwei gestandene­n Einbrüchen auch an einem dritten beteiligt war, unter anderem weil eine Handyortun­g seinen Standort in Tatortnähe lieferte. Der 40-Jährige erklärte nach der Urteilsver­kündung, auf Rechtsmitt­el zu verzichten und das Urteil zu akzeptiere­n. Der 22-Jährige hat noch bis Donnerstag Zeit, in Berufung oder Revision zu gehen.

Was am letzten Verhandlun­gstag außerdem durchsicke­rte: Die beiden Haupttäter, die den Beutezug der Bande durchs Illertal mutmaßlich federführe­nd organisier­ten, sind nach wie vor auf der Flucht.

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