Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Illertal-Einbrecher zu Haftstrafen verurteilt
Die zwei Männer waren an mehreren Einbrüchen beteiligt – Haupttäter noch nicht gefasst
- Die beiden Männer, die sich seit Mitte Juni vor dem Biberacher Amtsgericht wegen zahlreicher Einbrüche in Wohnhäuser im Illertal verantworten mussten, sind zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 22-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm muss für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter, der 40-Jährige aus dem AlbDonau-Kreis für zwei Jahre und sechs Monate. Die Angeklagten hatten sich, wie berichtet, teilweise geständig gezeigt und ihre Beteiligung an den Einbrüchen in Erolzheim, Dettingen, Kirchberg und Kirchdorf Ende 2016 in einigen Fällen eingeräumt.
Der letzte von insgesamt drei Verhandlungstagen brachte indes wenig Neues ans Licht. Als letzter Zeuge wurde ein Hausbesitzer aus einer der Illertalgemeinden vernommen. Er hatte in seinem Haus die Überwachungskamera installiert, die die beiden Angeklagten bei ihrem Einbruch filmte. Die Aufnahmen wurden von der Polizei veröffentlicht, woraufhin sich der 22-Jährige auf Drängen seiner Frau stellte, wenig später wurde der 40Jährige festgenommen. Der Hausbesitzer erklärte, er habe die Kamera aufgestellt, weil er kurz zuvor einen Wasserschaden im Haus hatte. Wenn er nicht zu Hause sei, könne er so von unterwegs kontrollieren, ob alles in Ordnung sei.
Die Einbrecher hätten zwei Eheringe und eine Uhr gestohlen, möglicherweise auch weiteren Schmuck, das könne er aber nicht genau sagen, so der Geschädigte. Richter Ralf Bürglen wollte wissen, mit welchem Gefühl der Mann seit dem Einbruch die eigenen vier Wände betrete. Er habe den Vorfall „fast abgehakt“und „relativ schnell weggesteckt“, entgegnete dieser.
Im Fokus des letzten Verhandlungstags stand der Alkoholkonsum des 22-jährigen Angeklagten am Tattag im Dezember 2016. Bereits zum Prozessauftakt hatte der junge Mann angegeben, nach einem Streit mit seiner Frau zur Flasche gegriffen zu haben und anschließend mit Komplizen auf Einbruchstour gegangen zu sein – Zweifel, ob der Angeklagte tatsächlich so betrunken war, wie von ihm geschildert, gab es allerdings schon am ersten Verhandlungstag. Ähnlich äußerte sich auch ein Gutachter nun zum Ende der Beweisaufnahme. Zwar errechnete er auf Basis der Angaben des Angeklagten einen theoretischen, maximalen Alkoholisierungsgrad von rund zwei Promille, das Videomaterial schließe dies aber praktisch aus. „Feinmotorisch hervorragend, schnelle, sichere Griffe, keine Koordinationsstörung“, urteilte der Gutachter nach Betrachten der Aufnahme. „Es könnte auch ein völlig nüchterner Mensch sein.“
Die Staatsanwältin äußerte in ihrem Plädoyer wenig Zweifel daran, dass der 40-jährige Angeklagte Mitglied der Bande war, die in sieben Häuser im Illertal einbrach oder es zumindest versuchte – auch wenn der Mann nur zwei Tatbeteiligungen einräumte. Der 22-Jährige sei hingegen kein Teil der Bandenabsprache gewesen und erst beim fünften Einbruch dazugestoßen. Ein Jahr und sechs Monate Haft forderte die Staatsanwältin für Letzteren, eine Bewährungsstrafe kam für sie nicht infrage.
Für den älteren der beiden Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat als angemessen erachtet, der Verteidiger plädierte auf zwei Jahre und vier Monate. Der Verteidiger des 22-Jährigen hoffte noch, für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe erwirken zu können, letztlich erfolglos.
Bewährungsstrafe keine Option
Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. „Es gibt keine besonderen Umstände, die eine Bewährung rechtfertigen würden“, so Richter Bürglen. Die Strafe zu vollstrecken sei zur „Verteidigung der Rechtsordnung“geboten. Beim Mitangeklagten 40-Jährigen sah es das Gericht als erwiesen an, dass er neben den zwei gestandenen Einbrüchen auch an einem dritten beteiligt war, unter anderem weil eine Handyortung seinen Standort in Tatortnähe lieferte. Der 40-Jährige erklärte nach der Urteilsverkündung, auf Rechtsmittel zu verzichten und das Urteil zu akzeptieren. Der 22-Jährige hat noch bis Donnerstag Zeit, in Berufung oder Revision zu gehen.
Was am letzten Verhandlungstag außerdem durchsickerte: Die beiden Haupttäter, die den Beutezug der Bande durchs Illertal mutmaßlich federführend organisierten, sind nach wie vor auf der Flucht.