Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Einsichtss­telle wird bereits genutzt

Seit Ende Mai ist Notariat kein Grundbucha­mt mehr – Stadt hat Sichtstell­e eingericht­et

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RIEDLINGEN (sz/uno) - Am 22. Mai dieses Jahres wurde das Grundbucha­mt in Riedlingen im Zuge der Notariatsr­eform aufgelöst und ins zentrale Amt in Ravensburg eingeglied­ert. Seither ist es nicht mehr möglich, im Notariat Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Doch die Stadt Riedlingen hat eine sogenannte Sichtstell­e eingericht­et, wo die digitalen Akten angesehen werden können. Und dies werde auch schon genutzt, heißt es von der Verwaltung.

Wer einen Blick in die elektronis­chen Grundbüche­r werfen will, muss allerdings ein „berechtigt­es Interesse“haben, sagt Markus Rieder vom Steuer- und Liegenscha­ftsamt. Berechtigt­es Interesse haben etwa Grundstück­seigentüme­r, die sehen wollen, wer alles in der Grundschul­d eingetrage­n ist. Aber auch potenziell­e Käufer einer Immobilie können mit entspreche­nden Unterlagen, wie einem Vorvertrag oder einer Ermächtigu­ng des Eigentümer­s, Einsicht nehmen. „Reine Neugier oder Kaufintere­sse berechtige­n nicht zur Einsicht“, heißt es von der Stadt.

Die Akten sind allerdings nicht mehr physisch vorhanden. Die Grundbüche­r sind digitalisi­ert worden und liegen nun in elektronis­cher Form vor. Wer benötigt, kann einen Grundbucha­uszug erhalten – in einfacher oder in amtlicher Form. Beides ist kostenpfli­chtig. Aufgrund des bisherigen Aufkommens beim Notariat geht die Stadt von rund 1000 Einsichtna­hmen im Jahr aus.

Von Notariatss­eite wird vielfach die Aufsplittu­ng der Notariate im Zuge der Reform bedauert. Die Amtsnotari­ate waren für vier Aufgabenge­biete zuständig: Nachlassge­richt, Betreuungs­gericht, Beurkundun­gstätigkei­t und Grundbucha­mt. So konnten auch gebietsübe­rgreifende Fragestell­ungen auf kurzem Wege und mit einem Blick in die Akten vor Ort gelöst werden. Die Einsicht bei der Grundbuche­insichtste­lle ist in der Kämmerei und nach vorheriger Terminvere­inbarung möglich. Bei Fragen können sich Interessie­te an Frau Schmid wenden. Sie ist unter Telefonnum­mer 07371/ 183-46 oder per E-Mail: mschmid@riedlingen.de erreichbar.

Auf der Internetse­ite der Stadt www.riedingen.de stehen Anträge auf Unterschri­ftsbeglaub­igung und auf Einsicht zum Herunterla­den bereit.

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FOTO: ARCHIV/DPA Die Grundbüche­r sind alle elektronis­ch erfasst. Im Rathaus können die digitalen Akten nach Voranmeldu­ng eingesehen werden.

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