Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Fotografier-Verbot gilt nicht in allen Freibädern
In Bad Buchauer Freibad gilt ein Fotografier-Verbot – In Uttenweiler gibt es keine offizielle Regelung
REGION/KREIS BIBERACH (bvl/reis/ lsu) - Das Smartphone hat viele Dinge einfacher gemacht. Längst ist das Telefonieren in den Hintergrund und andere Funktionen in den Vordergrund getreten. In Zeiten ständiger Selbstdarstellung darf auch die eingebaute Fotografierfunktion nicht fehlen. Doch munter Bilder fremder Leute zu machen, ist vor allem in freizügigen Zonen wie im Freibad problematisch. Immer mehr Bäder aus der Region haben Regeln für das Fotografieren eingeführt; manche verbieten es sogar ganz.
Schwarzachtalseen Herbertingen/Ertingen:
Das Fotografieren an den Schwarzachtalseen wird in der Haus- und Badeordnung reguliert. Diese untersage, fremde Personen ohne deren Zustimmung zu filmen oder auch mit dem Handy abzulichten, erklärt Anja Brauner von der Gemeinde Herbertingen, die derzeit die Schwarzachtalseen verwaltet. Die Kontrolle laufe über die Badeaufsicht, die sich um die Einhaltung der Hausordnung kümmere. „Vorfälle, bei denen Badegäste unerlaubt gefilmt wurden, sind uns bisher nicht bekannt“, ergänzt Brauner.
Naturfreibad Uttenweiler:
Ähnlich äußert sich Désirée Feicht vom Hauptamt Uttenweiler. „Bei uns hat es noch keine Probleme gegeben“, deshalb gebe es derzeit auch keine offizielle Regelung für das Naturfreibad. Sie hält die Durchsetzung eines Fotografierverbots für unrealistisch: „Ein Handy hat heutzutage jeder.“Bei privaten Familienvergnügungen spräche auch nichts dagegen, zu fotografieren.
Freibad Bad Buchau:
In Bad Buchau ist man da restriktiver. Seit mehr als einem Jahr schon gibt es dort ein generelles Fotografierverbot. Damit habe das Bad auf die Bitte von Badegästen reagiert, sagt Helmut Müller von der Stadtverwaltung Bad Buchau. „Es gilt, die Persönlichkeitsrechte der Badenden zu schützen“, erklärt er. Neben einem großen Schild am Eingang mache auch der Kassier auf das Verbot aufmerksam, denn „es gibt Leute, denen ist das Handy an die Hand gewachsen“, meint Müller.
Höhenfreibad Zwiefalten:
Einen anderen Ansatz verfolgt das Zwiefalter Höhenfreibad. „Bis jetzt haben wir keine Regelung“, meint Susanne Baumgartner vom Zwiefalter Hauptamt. Dafür wurden im Freibad Piktogramme angebracht, die auf bestimmte Verhaltensregeln aufmerksam machen. Darin enthalten ist auch das unerlaubte Fotografieren der anderen Badbesucher. „Das betrifft vor allem fremde Gäste, die nicht genau wissen, wie man mit der Freizügigkeit umgeht“, erklärt Baumgartner. Zwar habe es schon einen Vorfall gegeben, bei dem man den Fotografierenden direkt angesprochen und die Situation geklärt habe. „Aber wir haben bis jetzt keine Klagen gehört.“
Biberacher Freibad:
In der Hausund Badeordnung heißt es: „Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereichen nicht mitgenommen werden. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet. Professionelle Foto- und Videoaufnahmen, Rundfunk und Fernsehübertragungen sowie Werbeveranstaltungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Betriebsleitung durchgeführt werden.“Dieser Punkt sei seit 2008 in der Badeordung enthalten, seitdem habe es keine Vorfälle gegeben, erklärt Joachim Isenmann, Teamleiter der Bäder in Biberach: „Ich finde die Regelung sehr wichtig, doch wir hatten bisher keine Probleme mit Verstößen.“Ingo Deckenbach, Bademeister des
Biberacher Hallen- und Freibads,
stimmt dem zu und erklärt: „Wir durchsuchen auf keinen Fall die Besucher; wenn uns jedoch jemand mit Handy auffällt, sprechen wir ihn an und bitten ihn, das Handy wegzupacken.“Außerdem sei es möglich, das Handy beim Bademeister im Notfall zu hinterlegen, falls ein wichtiger Anruf erwartet wird.
Ummendorfer Badesee:
Am Ummendorfer Badesee existieren bisher keine Regelung zum Fotografieren. Vorfälle habe es bisher nicht gegeben, berichtet Reinhold Besenfelder, bei der Verwaltung zuständig für den Badesee. „Aber die Leute sind mit dem Smartphone unterwegs. Das Thema stellt sich“, sagt er. Besenfelder hält es für denkbar, einen Passus in die Badeordnung aufzunehmen, der das Fotografieren und Filmen Fremder ohne deren Einwilligung verbietet. Die Frage sei dabei auch, wer das Ganze wie überwache. „Das muss alles geklärt werden“, so Besenfelder. In der zu Ende gehenden Saison werde es keine Änderung mehr geben. Aber es sei denkbar, die Sache danach anzugehen.