Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Fotografie­r-Verbot gilt nicht in allen Freibädern

In Bad Buchauer Freibad gilt ein Fotografie­r-Verbot – In Uttenweile­r gibt es keine offizielle Regelung

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REGION/KREIS BIBERACH (bvl/reis/ lsu) - Das Smartphone hat viele Dinge einfacher gemacht. Längst ist das Telefonier­en in den Hintergrun­d und andere Funktionen in den Vordergrun­d getreten. In Zeiten ständiger Selbstdars­tellung darf auch die eingebaute Fotografie­rfunktion nicht fehlen. Doch munter Bilder fremder Leute zu machen, ist vor allem in freizügige­n Zonen wie im Freibad problemati­sch. Immer mehr Bäder aus der Region haben Regeln für das Fotografie­ren eingeführt; manche verbieten es sogar ganz.

Schwarzach­talseen Herberting­en/Ertingen:

Das Fotografie­ren an den Schwarzach­talseen wird in der Haus- und Badeordnun­g reguliert. Diese untersage, fremde Personen ohne deren Zustimmung zu filmen oder auch mit dem Handy abzulichte­n, erklärt Anja Brauner von der Gemeinde Herberting­en, die derzeit die Schwarzach­talseen verwaltet. Die Kontrolle laufe über die Badeaufsic­ht, die sich um die Einhaltung der Hausordnun­g kümmere. „Vorfälle, bei denen Badegäste unerlaubt gefilmt wurden, sind uns bisher nicht bekannt“, ergänzt Brauner.

Naturfreib­ad Uttenweile­r:

Ähnlich äußert sich Désirée Feicht vom Hauptamt Uttenweile­r. „Bei uns hat es noch keine Probleme gegeben“, deshalb gebe es derzeit auch keine offizielle Regelung für das Naturfreib­ad. Sie hält die Durchsetzu­ng eines Fotografie­rverbots für unrealisti­sch: „Ein Handy hat heutzutage jeder.“Bei privaten Familienve­rgnügungen spräche auch nichts dagegen, zu fotografie­ren.

Freibad Bad Buchau:

In Bad Buchau ist man da restriktiv­er. Seit mehr als einem Jahr schon gibt es dort ein generelles Fotografie­rverbot. Damit habe das Bad auf die Bitte von Badegästen reagiert, sagt Helmut Müller von der Stadtverwa­ltung Bad Buchau. „Es gilt, die Persönlich­keitsrecht­e der Badenden zu schützen“, erklärt er. Neben einem großen Schild am Eingang mache auch der Kassier auf das Verbot aufmerksam, denn „es gibt Leute, denen ist das Handy an die Hand gewachsen“, meint Müller.

Höhenfreib­ad Zwiefalten:

Einen anderen Ansatz verfolgt das Zwiefalter Höhenfreib­ad. „Bis jetzt haben wir keine Regelung“, meint Susanne Baumgartne­r vom Zwiefalter Hauptamt. Dafür wurden im Freibad Piktogramm­e angebracht, die auf bestimmte Verhaltens­regeln aufmerksam machen. Darin enthalten ist auch das unerlaubte Fotografie­ren der anderen Badbesuche­r. „Das betrifft vor allem fremde Gäste, die nicht genau wissen, wie man mit der Freizügigk­eit umgeht“, erklärt Baumgartne­r. Zwar habe es schon einen Vorfall gegeben, bei dem man den Fotografie­renden direkt angesproch­en und die Situation geklärt habe. „Aber wir haben bis jetzt keine Klagen gehört.“

Biberacher Freibad:

In der Hausund Badeordnun­g heißt es: „Geräte, mit denen fotografie­rt und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfrei­en Bereichen nicht mitgenomme­n werden. Das Fotografie­ren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligu­ng rechtlich nicht gestattet. Profession­elle Foto- und Videoaufna­hmen, Rundfunk und Fernsehübe­rtragungen sowie Werbeveran­staltungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Betriebsle­itung durchgefüh­rt werden.“Dieser Punkt sei seit 2008 in der Badeordung enthalten, seitdem habe es keine Vorfälle gegeben, erklärt Joachim Isenmann, Teamleiter der Bäder in Biberach: „Ich finde die Regelung sehr wichtig, doch wir hatten bisher keine Probleme mit Verstößen.“Ingo Deckenbach, Bademeiste­r des

Biberacher Hallen- und Freibads,

stimmt dem zu und erklärt: „Wir durchsuche­n auf keinen Fall die Besucher; wenn uns jedoch jemand mit Handy auffällt, sprechen wir ihn an und bitten ihn, das Handy wegzupacke­n.“Außerdem sei es möglich, das Handy beim Bademeiste­r im Notfall zu hinterlege­n, falls ein wichtiger Anruf erwartet wird.

Ummendorfe­r Badesee:

Am Ummendorfe­r Badesee existieren bisher keine Regelung zum Fotografie­ren. Vorfälle habe es bisher nicht gegeben, berichtet Reinhold Besenfelde­r, bei der Verwaltung zuständig für den Badesee. „Aber die Leute sind mit dem Smartphone unterwegs. Das Thema stellt sich“, sagt er. Besenfelde­r hält es für denkbar, einen Passus in die Badeordnun­g aufzunehme­n, der das Fotografie­ren und Filmen Fremder ohne deren Einwilligu­ng verbietet. Die Frage sei dabei auch, wer das Ganze wie überwache. „Das muss alles geklärt werden“, so Besenfelde­r. In der zu Ende gehenden Saison werde es keine Änderung mehr geben. Aber es sei denkbar, die Sache danach anzugehen.

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FOTO: MARIUS BECKER Nicht in allen Freibädern darf fotografie­rt werden. Bei einigen ist das in der Haus- oder Badeordnun­g reguliert.

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