Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Sparen mit dem Chef

Vermögensw­irksame Leistungen können sich lohnen – Unterschie­dliche Formen mit verschiede­nen Vorteilen

- Von Sabine Meuter

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa) - Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gibt es vom Chef ein Geldpräsen­t – und das Monat für Monat. Bei dem Geschenk handelt es sich um vermögensw­irksame Leistungen (VL). Das Problem: Viele Beschäftig­te nutzen die VL-Leistungen nicht, erklärt Roland Aulitzky von der Stiftung Warentest in Berlin. Er verweist auf Schätzunge­n, wonach über 20 Millionen Beschäftig­te einen VL-Anspruch haben, es aber nur rund 13 Millionen Verträge gibt.

Klar ist: Wer sich diese Sparmöglic­hkeit entgehen lässt, verschenkt Geld. „Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebe­rs gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro“, sagt Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschie­dlich. Teilzeitkr­äfte erhalten den Zuschuss entspreche­nd anteilig.

Vorteil für Beschäftig­te mit geringem Einkommen: Sie haben Anspruch auf eine Arbeitnehm­ersparzula­ge. So gibt es 43 Euro im Jahr vom Fiskus für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparver­trag für diejenigen, die im Jahr ein zu versteuern­des Einkommen von höchstens 17 900 Euro haben – für Ehepaare gilt die Grenze von 35 800 Euro. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatliche­r Förderung können jene rechnen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfond­ssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommens­grenze bei 20 000 Euro (Single) und bei 40 000 Euro (Ehepaar). Beantragt wird die Arbeitnehm­ersparzula­ge über die jährliche Steuererkl­ärung.

Beim Arbeitgebe­r nachfragen

Arbeitnehm­er sollten sich in ihrer Firma erkundigen, ob es dieses Plus gibt. Falls die Antwort „Ja“lautet, dann heißt es: einen Sparvertra­g abschließe­n und eine Bestätigun­g dem Arbeitgebe­r vorlegen. Und schon kann es losgehen mit dem VL-Sparen. Doch welche Option ist sicher, welche bringt die größte Rendite? Ein Überblick:

Banksparpl­an:

Schließt der Arbeitnehm­er einen Banksparpl­an für die VL-Leistungen ab, dann zahlt er sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. „Diese Option eignet sich vor allem für sicherheit­sorientier­te Anleger“, erklärt Scherfling. Im Fall der Insolvenz des Geldinstit­uts sind die Guthaben durch die gesetzlich­e Einlagenve­rsicherung bis 100 000 Euro gesichert.

Neben einem Basiszins winkt am Laufzeiten­de in der Regel eine Prämie. Kursrisike­n gibt es nicht. Allerdings ist es hier besonders wichtig, das passende Produkt auszuwähle­n. „Denn bei den meisten Verträgen sind die Renditen mit manchmal unter einem Prozent so gering, dass als Reiz nur der Arbeitgebe­rzuschuss bleibt“, sagt Aulitzky.

Wertpapier­sparen:

Hier sind die Rendite-Chancen am höchsten, wie Julia Topar vom Bundesverb­and deutscher Banken erklärt. Der Sparer zahlt sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. „Diese Variante eignet sich für alle, die sich bewusst sind, dass es am Aktienmark­t mal auf, mal ab geht“, ergänzt Scherfling.

Außerdem kann das VL-Wertpapier­sparen für jene mit Anspruch auf eine Arbeitnehm­ersparzula­ge von Vorteil sein. Sind die Aktienkurs­e nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf Kurserholu­ng warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalver­waltungsge­sellschaft als Sonderverm­ögen geschützt.

Bausparver­trag:

Bei dieser VLSparopti­on gibt es kein Ruhejahr, die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. „Für Renditejäg­er ist ein Bausparver­trag nicht attraktiv, die Rendite liegt unter einem Prozent“, sagt Aulitzky. Für Geringverd­iener kann sich aber ein VL-Bausparver­trag lohnen, da sie unter bestimmten Voraussetz­ungen Anspruch auf eine staatliche Wohnungsba­uprämie haben. Für unter 25-Jährige ist ein VLBausparv­ertrag ebenfalls ideal, selbst wenn sie keinen Immobilien­erwerb planen. „Sie können die Wohnungsba­uprämie mitnehmen und dennoch nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen“, so Aulitzky.

VL-Beträge können auch dazu verwendet werden, bereits vorhandene Bausparund Bankdarleh­en zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehm­er die VL-Zahlungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigun­g für den Arbeitgebe­r, aus der hervorgeht, dass der Beschäftig­te seine Beiträge zur Schuldenti­lgung einsetzt.

„VL-Leistungen kann man sich aber auch direkt auf das Darlehensk­onto überweisen lassen“, erklärt Topar. Bei Bauspardar­lehen ist das oft unproblema­tisch, da der Kreditnehm­er

Tilgungsop­tion:

zumeist Sondertilg­ungen tätigen kann. Bei laufenden Hypotheken­darlehen sollte man mit seiner Bank sprechen.

Geldvortei­l:

Oft können laut Scherfling Arbeitnehm­er den monatliche­n Arbeitgebe­rzuschuss auf 25 Euro oder 40 Euro aufstocken. „Das VL-Sparen rechnet sich mittelbis langfristi­g in jedem Fall“, betont Topar. Aus dem Sparen von kleinen Beträgen kann über viele Jahre hinweg ein beachtlich­es Vermögen werden. Topar nennt ein Beispiel: „Wer vor 35 Jahren begonnen hätte, bis heute konsequent 40 Euro monatlich in Aktienfond­s in Deutschlan­d anzulegen – das wären bis heute also insgesamt 16 800 Euro – könnte nun über ein Kapital von etwa 80 000 Euro verfügen.“

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 ?? FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA ?? Banksparpl­an, Fondssparp­lan oder Bausparver­trag – das sind einige Optionen, wie Arbeitnehm­er vermögensw­irksame Leistungen (VL) anlegen können. Doch welche Anlageform lohnt sich?
FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Banksparpl­an, Fondssparp­lan oder Bausparver­trag – das sind einige Optionen, wie Arbeitnehm­er vermögensw­irksame Leistungen (VL) anlegen können. Doch welche Anlageform lohnt sich?

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