Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Süchtige Mütter und Väter

Urteil: Umgangsrec­ht nicht pauschal beschränkb­ar

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DRESDEN (dpa) - Auch wenn ein Elternteil Drogen nimmt, spricht das nicht automatisc­h gegen einen Umgang mit dem Kind. So verbietet es sich, das Umgangsrec­ht allein aufgrund einer abstrakten Gefahrenei­nschätzung einzuschrä­nken. Das haben die Richter des Oberlandes­gerichts Dresden entschiede­n (Az.: 18 UF 342/16), wie die Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht des Deutschen Anwaltsver­eins mitteilt. Das bedeutet: Vorher sind immer die konkreten Umstände des Einzelfall­s zu prüfen.

Im konkreten Fall begann eine Mutter kurz nach der Geburt ihres Sohnes Crystal zu konsumiere­n. Sie trennte sich nach vier Jahren von dem Vater des Kindes, wandte sich an das Jugendamt und absolviert­e eine stationäre Langzeitth­erapie. Der Sohn lebte in dieser Zeit beim Vater. Die Mutter sah ihn jedoch regelmäßig. Nach dem Ende der Therapie wollte der Vater den unbegleite­ten Umgang verhindern, nachdem die Mutter bei einem angeordnet­en Drogentest nicht erschienen war.

Die Richter des Oberlandes­gerichts entschiede­n anders. Sie konnten keine Gefahr für das Kindeswohl erkennen. Somit gebe es auch keinen Grund, das Umgangsrec­ht der Mutter einzuschrä­nken. Zwar sei die Frau drogenabhä­ngig gewesen. Doch sie absolviere eine verhaltens­therapeuti­sche Behandlung. Der pauschale Schluss, dass sie aufgrund ihrer Krankheit das Kindeswohl gefährde, verbiete sich. Vielmehr müssten die genauen Umstände in Einzelfall geprüft werden. Aus Sicht der Richter sei in diesem Fall keine Gefahr für den Jungen zu befürchten. Im Gegenteil: Der regelmäßig­e Aufenthalt bei der Mutter sei für den Bub wichtig.

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FOTO: DPA Umgangsrec­ht mit dem Kind: Bei drogensüch­tigen Müttern und Vätern sind immer die konkreten Umstände des Einzelfall­s zu prüfen.

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