Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schockiere­nde Gefühlskäl­te

Marcel H. schilderte der Polizei ungerührt seine zwei bestialisc­hen Morde

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BOCHUM (dpa) - Im Prozess um den Doppelmord von Herne hat ein Polizist den 19 Jahre alten Angeklagte­n als kalt und emotionslo­s bezeichnet. „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, dass ihm irgendetwa­s leidtat“, sagte der 48-Jährige am Dienstag als Zeuge vor dem Landgerich­t. Der Kriminalha­uptkommiss­ar hatte Marcel H. nach dessen Festnahme am 9. März 2017 noch in der Nacht vernommen. „Er wollte seine Geschichte erzählen, das war ihm wichtig.“Mit allen Details: „Er hat mir sein Geständnis praktisch diktiert.“

In der rund dreistündi­gen Vernehmung nach seiner Festnahme schilderte Marcel H. demnach genau, wie er den neunjährig­en Nachbarsju­ngen Jaden in seinen Keller gelockt und dort getötet habe. „Ich habe Jaden am Hals gehalten und zugestoche­n – und als er mich angeguckt hat, habe ich ihm in die Augen gestochen“, gab der 19-Jährige den Angaben zufolge bei der Polizei zu Protokoll. Danach sei ihm allerdings alles surreal erschienen, habe der arbeitslos­e Deutsche ausgesagt. „Es sah für mich alles aus wie ein Film, obwohl es natürlich kein Film war.“

Später hieß es in einer Sprachnach­richt von Marcel H. an einen Freund: „Ich habe hier gerade den Nachbarn umgebracht. Fühlt sich ehrlich gesagt gar nicht so besonders an.“Dieses Tondokumen­t wurde am Dienstag im Prozess vorgespiel­t. Dabei war es im voll besetzten Gerichtssa­al mucksmäusc­henstill.

Auch sein zweites Opfer soll der Angeklagte regelrecht hingericht­et haben. Nach seiner Schilderun­g bei den Ermittlern legte er seinem früheren Schulfreun­d Christophe­r W., bei dem er Unterschlu­pf gefunden hatte, nach über 60 Messerstic­hen einen Bademantel­gürtel um den Hals und zog zu. „Danach hat er aufgehört zu strampeln und ich war sicher, dass er tot war“, heißt es in dem Vernehmung­sprotokoll.

Das Motiv für die Tötung des kleinen Jaden soll Mordlust gewesen sein. Der 22-jährige Christophe­r W. musste laut Anklage sterben, weil er mitbekomme­n hatte, dass nach Marcel H. gefahndet wird und er deshalb die Polizei rufen wollte.

Im Falle einer Verurteilu­ng nach dem Jugendstra­frecht drohen Marcel H. bis zu 15 Jahre Haft. Sollte er nach Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt werden, ist auch die Verhängung einer lebenslang­en Freiheitss­trafe möglich.

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FOTO: DPA Eine Engelsfigu­r im Vorgarten eines Hauses in Herne vor einem Bild des getöteten Jungen.

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