Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Einbruchserie: Gericht lässt Milde walten
Umfangreiche Geständnisse der beiden Angeklagten führen zu schnellem Prozessende
RIEDLINGEN/RAVENSBURG (sz) Schon am zweiten Prozesstag fielen die Urteile gegen zwei Mitglieder einer Einbruchs- und Diebesbande. Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verhängte dabei milde Strafen gegen einen 35-jährigen und einen 33-jährigen Angeklagten. Sie hatten als Mitglieder einer Einbruchsund Diebesbande in unterschiedlicher Besetzung neun Wohnungseinbrüche in Wolpertswende, Bad Buchau, Laupheim, Achstetten, Riedlingen, Altheim und Pfullendorf begangen. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatten beide Angeklagte umfangreiche Geständnisse zu den ihnen vorgeworfenen Tatbeständen abgelegt (SZ berichtete).
Der Fahrer erhielt wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Diese wird ausgesetzt in eine zweijährige Bewährungsstrafe, sowie eine Geldstrafe von 1980 Euro. Der zweite Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, erhielt wegen schweren Bandendiebstahls in neun Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Eine Haftfortdauer wurde sogleich angesetzt.
In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Beide Seiten hatten in ihren Plädoyers die voll umfänglichen Geständnisse der Angeklagten hervorgehoben, sowie die exakten Angaben zu den Beuteerlösen und die Nennung von Namen anderer Beteiligter. Zugunsten des Fahrers sprach zudem eine positive Sozialprognose. Er hat seit vielen Jahren eine feste Arbeitsstelle.
Der Vorsitzende Richter, Stefan Maier, bezeichnete den Fall als „atypisch“. Zum einen sei die Beute teilweise nur sehr mäßig gewesen (der Fahrer hatte angegeben, die Gesamtsumme seines Anteils habe ganze 270 Euro betragen), zum anderen hätten die Geständnisse eine Opferschonungsfunktion gehabt. Das Gericht hatte alle Zeugen kurzfristig wieder ausgeladen und so den Opfern einen Auftritt vor Gericht erspart. Auch habe man damit die Prozessdauer drastisch verkürzen können. Statt der vorgesehenen sechs Verhandlungstage war der Prozess schon am frühen zweiten Verhandlungstag zu Ende.
„Der Fall zeigt, dass sich frühe Geständnisse, gekoppelt mit einer Aufklärungshilfe, auszahlen“, so Maier. Als glücklichen Umstand für die Angeklagten bezeichnete er, dass bei den vorliegenden Fällen noch die alte Rechtsprechung zum Tragen kam. Der Gesetzgeber hat erst vor Kurzem als Abschreckungsmaßnahme die Strafen für Wohnungseinbrüche deutlich erhöht.
Staatsanwalt Christian Pfuhl und die Verteidiger der Angeklagten zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. „Das Urteil liegt im unteren Bereich“, so Verteidiger Richard Glaubach. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.