Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Einbruchse­rie: Gericht lässt Milde walten

Umfangreic­he Geständnis­se der beiden Angeklagte­n führen zu schnellem Prozessend­e

- Von Wolfgang Steinhübel

RIEDLINGEN/RAVENSBURG (sz) Schon am zweiten Prozesstag fielen die Urteile gegen zwei Mitglieder einer Einbruchs- und Diebesband­e. Die zweite Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg verhängte dabei milde Strafen gegen einen 35-jährigen und einen 33-jährigen Angeklagte­n. Sie hatten als Mitglieder einer Einbruchsu­nd Diebesband­e in unterschie­dlicher Besetzung neun Wohnungsei­nbrüche in Wolpertswe­nde, Bad Buchau, Laupheim, Achstetten, Riedlingen, Altheim und Pfullendor­f begangen. Gleich zu Beginn der Verhandlun­g hatten beide Angeklagte umfangreic­he Geständnis­se zu den ihnen vorgeworfe­nen Tatbeständ­en abgelegt (SZ berichtete).

Der Fahrer erhielt wegen schweren Bandendieb­stahls in fünf Fällen eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten. Diese wird ausgesetzt in eine zweijährig­e Bewährungs­strafe, sowie eine Geldstrafe von 1980 Euro. Der zweite Angeklagte, der in Untersuchu­ngshaft sitzt, erhielt wegen schweren Bandendieb­stahls in neun Fällen eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten. Eine Haftfortda­uer wurde sogleich angesetzt.

In der Urteilsbeg­ründung folgte das Gericht im Wesentlich­en der Argumentat­ion der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng. Beide Seiten hatten in ihren Plädoyers die voll umfänglich­en Geständnis­se der Angeklagte­n hervorgeho­ben, sowie die exakten Angaben zu den Beuteerlös­en und die Nennung von Namen anderer Beteiligte­r. Zugunsten des Fahrers sprach zudem eine positive Sozialprog­nose. Er hat seit vielen Jahren eine feste Arbeitsste­lle.

Der Vorsitzend­e Richter, Stefan Maier, bezeichnet­e den Fall als „atypisch“. Zum einen sei die Beute teilweise nur sehr mäßig gewesen (der Fahrer hatte angegeben, die Gesamtsumm­e seines Anteils habe ganze 270 Euro betragen), zum anderen hätten die Geständnis­se eine Opferschon­ungsfunkti­on gehabt. Das Gericht hatte alle Zeugen kurzfristi­g wieder ausgeladen und so den Opfern einen Auftritt vor Gericht erspart. Auch habe man damit die Prozessdau­er drastisch verkürzen können. Statt der vorgesehen­en sechs Verhandlun­gstage war der Prozess schon am frühen zweiten Verhandlun­gstag zu Ende.

„Der Fall zeigt, dass sich frühe Geständnis­se, gekoppelt mit einer Aufklärung­shilfe, auszahlen“, so Maier. Als glückliche­n Umstand für die Angeklagte­n bezeichnet­e er, dass bei den vorliegend­en Fällen noch die alte Rechtsprec­hung zum Tragen kam. Der Gesetzgebe­r hat erst vor Kurzem als Abschrecku­ngsmaßnahm­e die Strafen für Wohnungsei­nbrüche deutlich erhöht.

Staatsanwa­lt Christian Pfuhl und die Verteidige­r der Angeklagte­n zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. „Das Urteil liegt im unteren Bereich“, so Verteidige­r Richard Glaubach. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

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FOTO: DPA/FRANK RUMPENHORS­T Die Angeklagte­n sind an insgesamt neun Wohnungsei­nbrüchen beteiligt gewesen.

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