Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Obstbau-Förderprogramm des Landkreises ist gestartet
Streuobstwiesenbesitzer können Saftprämie und Hochstamm-Pflanzprämie beantragen
LANDKREIS BIBERACH (sz) - In diesem Jahr haben Hobbygärtner und Streuobstwiesenbesitzer des Landkreises Biberach erstmals die Möglichkeit, sich über eine Saftprämie und eine Hochstamm-Pflanzprämie fördern zu lassen.
Streuobstwiesen bieten als Trittsteinbiotope wichtige Lebensräume und Vernetzungsfunktionen für viele Tierarten und prägen die Landschaft. Aus diesen Gründen hat der Kreistag ein Programm beschlossen, um Hobbygärtner und Streuobstwiesenbesitzer finanziell zu fördern.
Ab sofort stehen für den Streuobstwiesenbesitzer zwei Säulen der Förderung zur Verfügung. Die erste Säule ist die Förderung über die sogenannte Saftprämie: Jeder Doppelzentner an abgeliefertem Mostobst wird mit vier Euro gefördert. Die Förderung ist auf 50 Euro je Antragsteller begrenzt. Dabei werden die von den Mostereien ausgestellten Wägescheine vom Antragsteller gesammelt und zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular an das Landwirtschaftsamt Biberach geschickt.
Die zweite Säule besteht aus der Förderung über die sogenannte Hochstamm-Pflanzprämie. Damit sind Streuobstbäume (Hochstämme, zwei Mal verschult, Stammumfang sieben Zentimeter) entsprechend der im Antrag vorgeschlagenen Sortenliste gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach bezogen werden, die dort auf dem heimischen Boden und Klima vermehrt worden sind. Zahlungsbelege für den Pflanzenkauf sind in Kopie dem Antrag beizufügen. Die Förderung ist auf 100 Euro je Antragsteller (pro Baum zehn Euro) begrenzt.
Ein Rechtsanspruch besteht in beiden Verfahren nicht. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach.