Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Obstbau-Förderprog­ramm des Landkreise­s ist gestartet

Streuobstw­iesenbesit­zer können Saftprämie und Hochstamm-Pflanzpräm­ie beantragen

-

LANDKREIS BIBERACH (sz) - In diesem Jahr haben Hobbygärtn­er und Streuobstw­iesenbesit­zer des Landkreise­s Biberach erstmals die Möglichkei­t, sich über eine Saftprämie und eine Hochstamm-Pflanzpräm­ie fördern zu lassen.

Streuobstw­iesen bieten als Trittstein­biotope wichtige Lebensräum­e und Vernetzung­sfunktione­n für viele Tierarten und prägen die Landschaft. Aus diesen Gründen hat der Kreistag ein Programm beschlosse­n, um Hobbygärtn­er und Streuobstw­iesenbesit­zer finanziell zu fördern.

Ab sofort stehen für den Streuobstw­iesenbesit­zer zwei Säulen der Förderung zur Verfügung. Die erste Säule ist die Förderung über die sogenannte Saftprämie: Jeder Doppelzent­ner an abgeliefer­tem Mostobst wird mit vier Euro gefördert. Die Förderung ist auf 50 Euro je Antragstel­ler begrenzt. Dabei werden die von den Mostereien ausgestell­ten Wägeschein­e vom Antragstel­ler gesammelt und zusammen mit dem ausgefüllt­en Antragsfor­mular an das Landwirtsc­haftsamt Biberach geschickt.

Die zweite Säule besteht aus der Förderung über die sogenannte Hochstamm-Pflanzpräm­ie. Damit sind Streuobstb­äume (Hochstämme, zwei Mal verschult, Stammumfan­g sieben Zentimeter) entspreche­nd der im Antrag vorgeschla­genen Sortenlist­e gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach bezogen werden, die dort auf dem heimischen Boden und Klima vermehrt worden sind. Zahlungsbe­lege für den Pflanzenka­uf sind in Kopie dem Antrag beizufügen. Die Förderung ist auf 100 Euro je Antragstel­ler (pro Baum zehn Euro) begrenzt.

Ein Rechtsansp­ruch besteht in beiden Verfahren nicht. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtsc­haft, der Ökologie und der Umweltbild­ung im Landkreis Biberach.

 ?? FOTO: LANDRATSAM­T ?? Der Abgabeschl­uss für die Förderantr­äge ist der 30. November des Antragsjah­res.
FOTO: LANDRATSAM­T Der Abgabeschl­uss für die Förderantr­äge ist der 30. November des Antragsjah­res.

Newspapers in German

Newspapers from Germany