Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Leistung der Anlage soll erhöht werden
Langenenslinger Gemeinderat hat keine Einwände gegen eine Erweiterung
Langenenslinger Gemeinderat hat keine Einwände gegen Biogasanlage.
LANGENENSLINGEN - Ein Langenenslinger Landwirt will die Leistung seiner Biogasanlage von 550 kWEL (Kilowatt elektrische Leistung) auf 950 kWEL erhöhen. Im Genehmigungsverfahren war der Langenenslinger Gemeinderat vom Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten worden. Gegen das Vorhaben gab es keinen Widerspruch im Gemeinderat, einstimmig stellten die Räte das Einvernehmen her.
Die letzte Erweiterung der Anlage war im Jahr 2012. Damals wurde die bestehende Anlage um 180 kW auf 550 kW erweitert. Die jetzige Erweiterung umfasst den Einbau eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit 400 kWEL.
Von der Bundesregierung wird im Hinblick auf andere regenerative Energien die Flexibilisierung im Bereich der Biogasanlagen gefordert. Ziel ist, die unstete Stromerzeugung aus Fotovoltaik und Wind durch den flexiblen Einsatz von Biogasanlagen zu regeln. Das bedeutet, dass die Motoren auf einer niedrigeren Grundlast gefahren werden. Sollte ein Mehrbedarf an elektrischer Energie notwendig sein, können die Motoren innerhalb kürzester Zeit auf Volllast gefahren werden. Die Steuerung der Motoren erfolgt dann direkt vom Energieversorger.
Das neue Blockheizkraftwerk wird im bestehenden BHKW-Gebäude aufgestellt. Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist und auch vom Landratsamt bestätigt wurde, erhöht sich durch diese Grundleistungssteigerung die Menge des eingesetzten Materials nicht. Aus diesem Grund geht die Verwaltung auch davon aus, dass durch die Erhöhung der elektrischen Leistung keine Mehrbelastung in Form von zusätzlichem Verkehr entsteht.
Ergänzend zum neuen BHKW sollen außerdem ein sogenannter Separator und eine Trocknungsanlage gebaut werden. Der Separator dient dazu, das ausgegaste Gärsubstrat aus dem Endlager in flüssige und feste Bestandteile zu trennen. Die festen Bestandteile werden dann der neu errichteten Trocknungsanlage zugeführt. Die Trocknung der Gärreste erfolgt durch die Abwärme der Motoren. Da das vergorene Material vor der Separierung und Trocknung über 150 Tage im gasdichten System verbleibt, wird es als ausgegast beurteilt. Somit sei davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt entstünden, schreibt die Verwaltung in den Sitzungsunterlagen.
Durch die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage um den Separator und die Trocknungsanlage werde die Energieeffizienz der Gesamtanlage verbessert. Die Abwärme der Motoren kann nur für den Trocknungsprozess genutzt werden. Der gegebenenfalls entstehende Lärm durch das zusätzliche BHKW wird in einem separaten Verfahren geprüft.
Aufgrund der Tatsache, dass durch die flexible Steuerung und den zusätzlichen Einsatz einer Separierung und einer Trocknung die Energieeffizienz der Gesamtanlage wesentlich gesteigert werden könne und weil kein zusätzlicher Anlieferungsverkehr zu erwarten sei, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, dem Vorhaben zuzustimmen.