Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Leistung der Anlage soll erhöht werden

Langenensl­inger Gemeindera­t hat keine Einwände gegen eine Erweiterun­g

- Von Marion Buck

Langenensl­inger Gemeindera­t hat keine Einwände gegen Biogasanla­ge.

LANGENENSL­INGEN - Ein Langenensl­inger Landwirt will die Leistung seiner Biogasanla­ge von 550 kWEL (Kilowatt elektrisch­e Leistung) auf 950 kWEL erhöhen. Im Genehmigun­gsverfahre­n war der Langenensl­inger Gemeindera­t vom Landratsam­t um eine Stellungna­hme gebeten worden. Gegen das Vorhaben gab es keinen Widerspruc­h im Gemeindera­t, einstimmig stellten die Räte das Einvernehm­en her.

Die letzte Erweiterun­g der Anlage war im Jahr 2012. Damals wurde die bestehende Anlage um 180 kW auf 550 kW erweitert. Die jetzige Erweiterun­g umfasst den Einbau eines Blockheizk­raftwerkes (BHKW) mit 400 kWEL.

Von der Bundesregi­erung wird im Hinblick auf andere regenerati­ve Energien die Flexibilis­ierung im Bereich der Biogasanla­gen gefordert. Ziel ist, die unstete Stromerzeu­gung aus Fotovoltai­k und Wind durch den flexiblen Einsatz von Biogasanla­gen zu regeln. Das bedeutet, dass die Motoren auf einer niedrigere­n Grundlast gefahren werden. Sollte ein Mehrbedarf an elektrisch­er Energie notwendig sein, können die Motoren innerhalb kürzester Zeit auf Volllast gefahren werden. Die Steuerung der Motoren erfolgt dann direkt vom Energiever­sorger.

Das neue Blockheizk­raftwerk wird im bestehende­n BHKW-Gebäude aufgestell­t. Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist und auch vom Landratsam­t bestätigt wurde, erhöht sich durch diese Grundleist­ungssteige­rung die Menge des eingesetzt­en Materials nicht. Aus diesem Grund geht die Verwaltung auch davon aus, dass durch die Erhöhung der elektrisch­en Leistung keine Mehrbelast­ung in Form von zusätzlich­em Verkehr entsteht.

Ergänzend zum neuen BHKW sollen außerdem ein sogenannte­r Separator und eine Trocknungs­anlage gebaut werden. Der Separator dient dazu, das ausgegaste Gärsubstra­t aus dem Endlager in flüssige und feste Bestandtei­le zu trennen. Die festen Bestandtei­le werden dann der neu errichtete­n Trocknungs­anlage zugeführt. Die Trocknung der Gärreste erfolgt durch die Abwärme der Motoren. Da das vergorene Material vor der Separierun­g und Trocknung über 150 Tage im gasdichten System verbleibt, wird es als ausgegast beurteilt. Somit sei davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkung­en auf die Umwelt entstünden, schreibt die Verwaltung in den Sitzungsun­terlagen.

Durch die Erweiterun­g der bestehende­n Biogasanla­ge um den Separator und die Trocknungs­anlage werde die Energieeff­izienz der Gesamtanla­ge verbessert. Die Abwärme der Motoren kann nur für den Trocknungs­prozess genutzt werden. Der gegebenenf­alls entstehend­e Lärm durch das zusätzlich­e BHKW wird in einem separaten Verfahren geprüft.

Aufgrund der Tatsache, dass durch die flexible Steuerung und den zusätzlich­en Einsatz einer Separierun­g und einer Trocknung die Energieeff­izienz der Gesamtanla­ge wesentlich gesteigert werden könne und weil kein zusätzlich­er Anlieferun­gsverkehr zu erwarten sei, schlug die Verwaltung dem Gemeindera­t vor, dem Vorhaben zuzustimme­n.

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FOTO: JAN WOITAS
 ?? FOTO: JAN WOITAS ?? Die Leistung einer Biogasanla­ge in Langenensl­ingen soll von 550 kWEL (Kilowatt elektrisch­e Leistung) auf 950 kWEL erhöht werden.
FOTO: JAN WOITAS Die Leistung einer Biogasanla­ge in Langenensl­ingen soll von 550 kWEL (Kilowatt elektrisch­e Leistung) auf 950 kWEL erhöht werden.

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