Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Privatbank­en streichen Sicherheit­en für Kommunen

Reform der freiwillig­en Einlagensi­cherung in Kraft – Privatkund­en nicht betroffen

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BERLIN (dpa) - Für viele Kommunen stellt sich seit gestern die Frage, wo sie künftig ihr Geld anlegen sollen. Denn bei privaten Banken sind ihre Einlagen seitdem weniger gut geschützt. Am 1. Oktober trat die Reform der freiwillig­en Einlagensi­cherung der privaten Banken in Kraft – mit weitreiche­nden Auswirkung­en für die Kämmerer der Städte und Gemeinden. Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass viele Städte danach kein Geld mehr bei privaten Banken anlegen.

„Jede Stadt wird sich überlegen müssen, wie sie unter diesen neuen Rahmenbedi­ngungen noch mit privaten Banken zusammenar­beiten kann“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Städtetage­s, Helmut Dedy, in der vergangene­n Woche in Berlin. Er kritisiert­e erneut die Entscheidu­ng des Bundesverb­andes deutscher Banken, die Einlagensi­cherung für Kommunen zu streichen. Ob Kommunen ihre Anlagen nun von privaten Geldhäuser­n hin zu Sparkassen und Volksbanke­n umschichte­n, ist bisher nach Angaben aus der Kreditwirt­schaft nicht zu erkennen.

Die Privatbank­en hatten im Frühjahr beschlosse­n, den Einlagensc­hutz einzuschrä­nken. Im Pleitefall können dann nur noch Privatkund­en und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprof­is dagegen werden bei Schieflage­n nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbank­en zusätzlich zur gesetzlich­en Einlagensi­cherung auf freiwillig­er Basis gefüllt haben. „Als profession­elle Investoren verfügen sie in der Regel über die notwendige­n Kenntnisse, um Risiken einschätze­n zu können“, begründete der Verband den Schritt.

In Deutschlan­d sind im Fall einer Bankenplei­te pro Kunde Spareinlag­en bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinst­itute Kundengeld­er freiwillig ab. Nach Angaben des Bankenverb­andes sind bei Privatinst­ituten in der Regel je Kunde mindestens eine Million Euro an Einlagen pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungs­grenzen noch deutlich höher. Die öffentlich­rechtliche­n Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisen­banken sichern die Einlagen aller Kunden. Über diese Institutss­icherung ist garantiert, dass jede in Schieflage geratene Sparkasse oder Volksbank im jeweiligen Verbund gestützt wird.

Anlagen auf dem Prüfstand

Mit dem Fall der Einlagensi­cherung für Kommunen werden Städte laut Dedy mit einigen Privatbank­en nur noch eingeschrä­nkt zusammenar­beiten können. Sie würden „auch prüfen, ob der Zahlungsve­rkehr, zum Beispiel für Gebührenei­nzahlungen, auf andere Institute zu verlagern ist“. Für Kommunen stelle sich die Frage, ihre örtlichen Anlagestra­tegien neu ausrichten zu müssen.

Doch Umschichtu­ngen vor der Reform haben – bisher zumindest – weder Privatbank­en noch Sparkassen und Volksbanke­n festgestel­lt. Dafür sei es zu früh, hieß es übereinsti­mmend. Ausgeschlo­ssen werden könne dies aber nicht. Die Sparkassen verbuchten im ersten Halbjahr nach eigenen Angaben sogar einen leichten Rückgang bei den Kundeneinl­agen. Im Juli habe es insgesamt ein leichtes Plus gegeben. Aber der Anteil von Kommunen sei offen.

Ihre Anlagestra­tegien legen Kommunen laut dem Städtetag selbst fest, teils gibt es dort entspreche­nde Richtlinie­n. Die Bundesländ­er geben aber allgemeine Vorgaben, einige per Erlass auch noch zusätzlich­e Details zu Geldanlage­n. Einige Länder überarbeit­en solche Erlasse den Angaben zufolge derzeit. Grundsätzl­ich und bundesweit einheitlic­h gilt aber, dass Kommunen ihre Einlagen sicher anlegen müssen. Rentabilit­ät stehe nicht an erster Stelle, heißt es.

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FOTO: OH Helmut Dedy, Hauptgesch­äftsführer des Städtetage­s.

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