Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bei Absagen von Ryanair-Flügen haben Passagiere das Recht auf Entschädig­ung

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BERLIN (dpa) - Ryanair streicht in den kommenden Wochen und Monaten etliche Flüge – und Betroffene können unter Umständen eine Entschädig­ung einfordern. Nach der Fluggastre­chte-Verordnung der EU stehen Passagiere­n je nach Flugstreck­e 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristi­g annulliert wird oder sich stark verspätet. Die Regel gilt außerdem, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird.

Es gibt aber Einschränk­ungen: Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündig­t hat. Es kommt hier darauf an, wann die Fluggesell­schaft den Passagier über den Ausfall informiert. Der Anspruch auf Ausgleichs­zahlungen entfällt auch, wenn sogenannte außergewöh­nliche Umstände zu einem Flugausfal­l führen, etwa ein starkes Unwetter.

Bei einer Annullieru­ng oder Nichtbeför­derung muss die Airline grundsätzl­ich eine Ersatzbefö­rderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Das gilt in jedem Fall. Am Mittwoch hatte Ryanair bekanntgeg­eben, im Winterflug­plan von November bis März etwa 18 000 der rund 800 000 geplanten Flüge zu streichen. Von diesen Maßnahmen sind den Angaben zufolge rund 400 000 Passagiere betroffen. Diese würden direkt kontaktier­t, kündigte die Airline an. Sie könnten umbuchen oder erhielten den Ticketprei­s zurück.

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FOTO: DPA Ryanair-Chef Michael O’Leary: tausende Flugabsage­n.

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