Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bei Absagen von Ryanair-Flügen haben Passagiere das Recht auf Entschädigung
BERLIN (dpa) - Ryanair streicht in den kommenden Wochen und Monaten etliche Flüge – und Betroffene können unter Umständen eine Entschädigung einfordern. Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU stehen Passagieren je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder sich stark verspätet. Die Regel gilt außerdem, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird.
Es gibt aber Einschränkungen: Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Es kommt hier darauf an, wann die Fluggesellschaft den Passagier über den Ausfall informiert. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt auch, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände zu einem Flugausfall führen, etwa ein starkes Unwetter.
Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline grundsätzlich eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Das gilt in jedem Fall. Am Mittwoch hatte Ryanair bekanntgegeben, im Winterflugplan von November bis März etwa 18 000 der rund 800 000 geplanten Flüge zu streichen. Von diesen Maßnahmen sind den Angaben zufolge rund 400 000 Passagiere betroffen. Diese würden direkt kontaktiert, kündigte die Airline an. Sie könnten umbuchen oder erhielten den Ticketpreis zurück.