Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Staatsanwa­ltschaft für Europa kann kommen

EU-Parlament segnet länderüber­greifende Behörde ab

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STRASSBURG (AFP) - Nach jahrelange­m Tauziehen steht der Einrichtun­g einer Europäisch­en Staatsanwa­ltschaft nun nichts mehr im Wege. Das Europaparl­ament gab am Donnerstag mit großer Mehrheit grünes Licht für die Einrichtun­g der gemeinsame­n Strafverfo­lgungsbehö­rde, die zunächst vor allem gegen Betrug mit EU-Geldern, Korruption und Steuerbetr­ug zu Lasten des Gemeinscha­ftshaushal­ts vorgehen soll. Haushaltsk­ommissar Günther Oettinger und seine für Justiz zuständige Kollegin Vera Jourova (Foto: dpa) sprachen von einem „historisch­en Schritt“, der amtierende Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) von einem „ganz wichtigen Signal“.

An der EU-Strafverfo­lgungsbehö­rde wollen sich vorerst allerdings nur 20 Mitgliedst­aaten – einschließ­lich Deutschlan­d und Österreich – beteiligen. Die acht übrigen verweigern die Zusammenar­beit – unter ihnen Polen und Ungarn, die besonders viele Fördergeld­er aus EU-Töpfen erhalten. Nicht mit von der Partie sind außerdem Dänemark, Großbritan­nien, Irland, Malta, die Niederland­e und Schweden.

Die Europäisch­e Staatsanwa­ltschaft (EPPO) soll nicht nur gegen Korruption, Geldwäsche und Schummelei­en mit EU-Finanzmitt­eln vorgehen, sondern auch gegen grenzübers­chreitende­n Mehrwertst­euerbetrug. Nach Angaben der EUKommissi­on entgehen den Mitgliedst­aaten allein dadurch mindestens 50 Milliarden Euro an Steuereinn­ahmen pro Jahr. Die Höhe der „fehlerhaft­en Ausgaben“von EU-Fördermitt­eln – etwa Zuschüssen für Landwirte – beziffert der Europäisch­e Rechnungsh­of für das vergangene Jahr auf 4,2 Milliarden Euro.

Die Behörde soll ihren Sitz in Luxemburg haben und ab 2020 einsatzfäh­ig sein. Außerdem soll jeder der teilnehmen­den EU-Staaten mindestens einen delegierte­n Staatsanwa­lt benennen, der vor Ort tätig ist und mit der Europäisch­en Staatsanwa­ltschaft zusammenar­beitet. Zuständig ist die Behörde bei Betrug mit EUMitteln ab 10 000 Euro und grenzübers­chreitende­m Mehrwertst­euerbetrug ab zehn Millionen Euro.

Nach Berechnung­en der Kommission wird die Staatsanwa­ltschaft pro Jahr voraussich­tlich mehrere hundert Millionen Euro an veruntreut­en Geldern zurückhole­n. Die Kosten für die Behörde mit 115 Mitarbeite­rn beziffert die Brüsseler Behörde auf jährlich 21 Millionen Euro.

„Kriminelle kennen keine Grenzen“, betonten Oettinger und Jourova in einer gemeinsame­n Mitteilung an die Presse. Daher sei es „höchste Zeit“, Staatsanwä­lten Instrument­e für grenzübers­chreitende Ermittlung­en in die Hand zu geben.

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