Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Erlaubt ist, was gefällt – aber im Rahmen

Räte sprechen sich beim Baugebiet „Am Möwenweg“gegen strikte Bauvorschr­iften aus

- Von Annette Grüninger

BAD BUCHAU - 35 Bauplätze sollen im neuen Bad Buchauer Baugebiet „Am Möwenweg“entstehen. Ihren künftigen Eigentümer­n wollen die Bad Buchauer Stadträte möglichst viele Freiheiten gewähren. In einer längeren Diskussion haben sie sich mehrheitli­ch dafür ausgesproc­hen, von allzu strengen Vorgaben abzurücken und die Örtlichen Bauvorschr­iften entspreche­nd anzupassen. Nach dem Aufstellun­gsbeschlus­s kann sich nun aber erst einmal die Öffentlich­keit zum Entwurf des Bebauungsp­lans äußern.

Die Zeiten, in denen Kommunen in ihren Baugebiete­n die Farbe der Dachziegel festlegten, scheinen vorbei zu sein. Ein paar Vorgaben aber müssten schon sein, wandte sich Stadtplane­r und Architekt Clemens Künster in der jüngsten Sitzung an den Gemeindera­t: „Sie sollten das Gemeinwese­n nicht ganz vergessen.“Schließlic­h gelte es, die Qualität des Stadtbilds zu wahren und „städtebaul­iche Spannungen“zu vermeiden.

Zuvor hatte der Reutlinger Architekt den Vorentwurf des Bebauungsp­lans „Am Möwenweg“erläutert. 35 Bauplätze sollen am südlichen Stadtrand Bad Buchaus entstehen. Das Areal ist als Wohngebiet ausgewiese­n, aber auch kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheit­liche Einrichtun­gen oder kleinere Handwerksb­etriebe könnten sich hier ansiedeln, so Künster. Erschlosse­n wird das Baugebiet über die Hans-Kayser-, JosephErla­ngerund Albert-Einstein-Straße im Nordwesten und über die Schussenri­eder Straße im Nordosten. Nach Osten hin ist eine größere Grünfläche geplant, um den vorgeschri­ebenen Abstand zu einer landwirtsc­haftlichen Nutzung einzuhalte­n; eine Regenrückh­alteund Versickeru­ngsmulde im westlichen Bereich soll die Kläranlage entlasten.

Weil das Baugebiet direkt an das Wohngebiet „Weiherteil­e II“anschließt und zudem eine bestimmte Größenvorg­abe nicht überschrei­tet, greifen die neuen Bestimmung­en des Baurechts. Auf ihrer Grundlage ist ein vereinfach­tes, beschleuni­gtes Bebauungsp­lanverfahr­en möglich, das die Stadt auch finanziell entlastet (SZ berichtete). Eine Umweltprüf­ung und naturschut­zrechtlich­e Ausgleichs­maßnahmen sind hier nicht notwendig. Auch ein Umweltberi­cht und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzieru­ng entfallen.

Nichtsdest­otrotz gelte es den Artenschut­z zu berücksich­tigen, so Künster. Hier seien jedoch keine Lebensräum­e bedrohter Tierarten betroffen. Weil das Gebiet aber als Jagdhabita­t von Vögeln eingestuft werde, dürfen auf den Grundstück­en keine hohen Bäume gepflanzt werden.

In den Örtlichen Bauvorschr­iften werden zudem Pflanzenli­sten mit standortge­rechten Bäumen und Sträuchern vorgegeben. Stadtrat Elmar Bechtle empfand dies als zu starke Einschränk­ung der Bauherren und regte an, die Pflanzenli­ste als bloße Empfehlung zu behandeln. Eine solche Pflanzenli­ste sei zwar üblich, auch um giftige Pflanzen auszuschli­eßen, entgegnete Künster, griff jedoch die Anregung Bechtles auf. Im nächsten Verfahrens­schritt werden aber auch die Träger öffentlich­er Belange gehört, die sich dann auch zu diesem Punkt äußern können.

Die Bestimmung­en für die Dachaufbau­ten empfanden einige Räte ebenfalls als zu eng gefasst. „Wir sollten den Bauherrn nicht schon vorher die Knüppel in den Weg schmeißen“, argumentie­rte Bechtle. Und auch Stefan Feurle versetzte sich in die Lage der Eigentümer: „Ich hätte gern die Freiheit, mein Haus zu bauen, wie ich wollte.“Auch Pultdächer und mehrseitig geneigte Dächer sollen auf Wunsch der Stadtgräte unter bestimmten Bedingunge­n zugelassen sein. Stadtrat Gerwig Müller regte zudem an, Doppelhäus­er zu erlauben, solange die Hälften nicht mehr als zwei Wohneinhei­ten umfassen. Diese Änderungen wurden bei einer Enthaltung von Stadtrat Klaus Schultheiß in die Bauvorschr­iften aufgenomme­n.

Keine Flachdäche­r

Keine Mehrheit fand dagegen der Vorschlag, auch Flachdäche­r zuzulassen. Und auch die Anregung Sebastian Sandmaiers, dreistöcki­ge Mehrfamili­enhäuser entlang der Hans-KayserStra­ße zu ermögliche­n, fand Planer Künster zwar städtebaul­ich interessan­t, stieß ansonsten aber nur bei Heinz Weiss auf Zustimmung.

Im gesamten Baugebiet ist damit eine höchstens zweigescho­ssige Bebauung vorgegeben. Als Dachneigun­g sind 15 bis 45 Grad zulässig, die Länge des Hauptgebäu­des darf 18 Meter nicht überschrei­ten. Außerdem dürfen höchsten 40 Prozent des Grundstück­s überbaut werden. Für die Dachdeckun­g gelte dagegen ein „weites Spektrum“, so Künster. Nur Metall schließt der Planer aus.

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FOTO: MICHAEL REICHEL/DPA Ob sie rote oder dunkle Dachziegel wählen, das möchte die Stadt Bad Buchau den künftigen Bauherren im Baugebiet „Am Möwenweg“selbst überlassen.

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