Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Erlaubt ist, was gefällt – aber im Rahmen
Räte sprechen sich beim Baugebiet „Am Möwenweg“gegen strikte Bauvorschriften aus
BAD BUCHAU - 35 Bauplätze sollen im neuen Bad Buchauer Baugebiet „Am Möwenweg“entstehen. Ihren künftigen Eigentümern wollen die Bad Buchauer Stadträte möglichst viele Freiheiten gewähren. In einer längeren Diskussion haben sie sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, von allzu strengen Vorgaben abzurücken und die Örtlichen Bauvorschriften entsprechend anzupassen. Nach dem Aufstellungsbeschluss kann sich nun aber erst einmal die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans äußern.
Die Zeiten, in denen Kommunen in ihren Baugebieten die Farbe der Dachziegel festlegten, scheinen vorbei zu sein. Ein paar Vorgaben aber müssten schon sein, wandte sich Stadtplaner und Architekt Clemens Künster in der jüngsten Sitzung an den Gemeinderat: „Sie sollten das Gemeinwesen nicht ganz vergessen.“Schließlich gelte es, die Qualität des Stadtbilds zu wahren und „städtebauliche Spannungen“zu vermeiden.
Zuvor hatte der Reutlinger Architekt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Möwenweg“erläutert. 35 Bauplätze sollen am südlichen Stadtrand Bad Buchaus entstehen. Das Areal ist als Wohngebiet ausgewiesen, aber auch kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Einrichtungen oder kleinere Handwerksbetriebe könnten sich hier ansiedeln, so Künster. Erschlossen wird das Baugebiet über die Hans-Kayser-, JosephErlangerund Albert-Einstein-Straße im Nordwesten und über die Schussenrieder Straße im Nordosten. Nach Osten hin ist eine größere Grünfläche geplant, um den vorgeschriebenen Abstand zu einer landwirtschaftlichen Nutzung einzuhalten; eine Regenrückhalteund Versickerungsmulde im westlichen Bereich soll die Kläranlage entlasten.
Weil das Baugebiet direkt an das Wohngebiet „Weiherteile II“anschließt und zudem eine bestimmte Größenvorgabe nicht überschreitet, greifen die neuen Bestimmungen des Baurechts. Auf ihrer Grundlage ist ein vereinfachtes, beschleunigtes Bebauungsplanverfahren möglich, das die Stadt auch finanziell entlastet (SZ berichtete). Eine Umweltprüfung und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind hier nicht notwendig. Auch ein Umweltbericht und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung entfallen.
Nichtsdestotrotz gelte es den Artenschutz zu berücksichtigen, so Künster. Hier seien jedoch keine Lebensräume bedrohter Tierarten betroffen. Weil das Gebiet aber als Jagdhabitat von Vögeln eingestuft werde, dürfen auf den Grundstücken keine hohen Bäume gepflanzt werden.
In den Örtlichen Bauvorschriften werden zudem Pflanzenlisten mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern vorgegeben. Stadtrat Elmar Bechtle empfand dies als zu starke Einschränkung der Bauherren und regte an, die Pflanzenliste als bloße Empfehlung zu behandeln. Eine solche Pflanzenliste sei zwar üblich, auch um giftige Pflanzen auszuschließen, entgegnete Künster, griff jedoch die Anregung Bechtles auf. Im nächsten Verfahrensschritt werden aber auch die Träger öffentlicher Belange gehört, die sich dann auch zu diesem Punkt äußern können.
Die Bestimmungen für die Dachaufbauten empfanden einige Räte ebenfalls als zu eng gefasst. „Wir sollten den Bauherrn nicht schon vorher die Knüppel in den Weg schmeißen“, argumentierte Bechtle. Und auch Stefan Feurle versetzte sich in die Lage der Eigentümer: „Ich hätte gern die Freiheit, mein Haus zu bauen, wie ich wollte.“Auch Pultdächer und mehrseitig geneigte Dächer sollen auf Wunsch der Stadtgräte unter bestimmten Bedingungen zugelassen sein. Stadtrat Gerwig Müller regte zudem an, Doppelhäuser zu erlauben, solange die Hälften nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfassen. Diese Änderungen wurden bei einer Enthaltung von Stadtrat Klaus Schultheiß in die Bauvorschriften aufgenommen.
Keine Flachdächer
Keine Mehrheit fand dagegen der Vorschlag, auch Flachdächer zuzulassen. Und auch die Anregung Sebastian Sandmaiers, dreistöckige Mehrfamilienhäuser entlang der Hans-KayserStraße zu ermöglichen, fand Planer Künster zwar städtebaulich interessant, stieß ansonsten aber nur bei Heinz Weiss auf Zustimmung.
Im gesamten Baugebiet ist damit eine höchstens zweigeschossige Bebauung vorgegeben. Als Dachneigung sind 15 bis 45 Grad zulässig, die Länge des Hauptgebäudes darf 18 Meter nicht überschreiten. Außerdem dürfen höchsten 40 Prozent des Grundstücks überbaut werden. Für die Dachdeckung gelte dagegen ein „weites Spektrum“, so Künster. Nur Metall schließt der Planer aus.