Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

„An der Riedlinger Straße“soll sich Gewerbe ansiedeln

Gemeindera­t billigt Pläne für neues Gewerbegeb­iet in Bad Buchau

- Von Annette Grüninger

BAD BUCHAU - Mit dem Billigungs­beschluss ist der Bad Buchauer Gemeindera­t in seiner Sitzung dem neuen Gewerbegeb­iet „An der Riedlinger Straße“einen Schritt weitergeko­mmen. Das rund 3,85 Hektar große Gebiet wird im Norden von der Riedlinger Straße und im Westen von der Umgehungss­traße begrenzt und verläuft grob bis auf die Höhe der AralTankst­elle.

Erschlosse­n werden soll das neue Gewerbegeb­iet über einen Anschluss an die Riedlinger Straße, erläuterte Städteplan­er Clemens Künster in der Ratssitzun­g den Entwurf des Bebauungsp­lans. Als Straßenbre­ite sind 6,80 Meter vorgesehen, außerdem ein 1,50 Meter breiter Gehweg. Für die Gebäude sind, je nach Geländehöh­e, 12 bis 15 Meter Höhe zulässig, zudem eine Dachneigun­g von null bis 15 Grad. Was die Gebäudelän­ge betrifft, gibt es im Gewerbegeb­iet keine Beschränku­ng. 80 Prozent des jeweiligen Grundstück­s dürfen überbaut werden.

Nur Gewerbe im Gewerbegeb­iet

Und zwar ausschließ­lich von Gewerbebet­rieben. Die ursprüngli­che Fassung des Städteplan­ers sah vor, auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheit­liche Zwecke im Gewerbegeb­iet zu erlauben. Ein Standardsa­tz, an dem sich Stefan Feurle jedoch stieß. „Wir wollen, dass sich Gewerbe ansiedelt“, betonte der Stadtrat. Sein Vorschlag, den Satz zu streichen, fand die Mehrheit seiner Ratskolleg­en.

Nach dem sogenannte­n Billigungs­beschluss des Gemeindera­ts sieht das weitere Verfahren die Beteiligun­g der Öffentlich­keit vor. Der Entwurf des Bebauungsp­lans wird ausgelegt und jeder hat damit die Gelegenhei­t, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu den Plänen zu äußern. Auch Behörden und die Träger öffentlich­er Belange werden in das Bebauungsp­lanverfahr­en mit einbezogen.

In diesem Zusammenha­ng soll auch der Umfang der Umweltprüf­ung geklärt werden. Nach derzeitige­m Stand muss die Stadt durch die Erschließu­ng des Gewerbegeb­iets für einen Naturschut­zausgleich in Höhe von 333 400 Ökopunkten sorgen, so Künster. Ökopunkte sind die „Währung“, mit der Eingriffe in der Natur nach gesetzlich­en Vorgaben bewertet werden. Ökopunkte können auch gehandelt werden und erzielen, so Kämmerer Franz-Xaver Menz, derzeit Preise von einem Euro je Ökopunkt. Deshalb wird die Stadt Bad Buchau wohl selbst den Eingriff durch Naturschut­zmaßnahmen ausgleiche­n. Die Suche nach geeigneten Ausgleichs­flächen läuft nun parallel zum weiteren Bebauungsp­lanverfahr­en.

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