Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kündigung von einer Mietwohnun­g für die Nutzung als Aktenlager ist unzulässig

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KARLSRUHE (AFP) - Vermieter können ihren Mietern nicht kündigen, nur weil sie die Mietwohnun­g als Aktenlager für ihren Betrieb nutzen wollen. Bei Kündigunge­n aus eigenem betrieblic­hem Bedarf müssen künftig die Rechte der Mieter stärker berücksich­tigt werden, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündete­n Urteil. Das Gericht präzisiert­e damit der Vorsitzend­en Richterin Karin Milger zufolge seine frühere „missversta­ndene und missverstä­ndliche“Rechtsprec­hung. (Az. VIII ZR 45/16)

Im Ausgangsfa­ll wurde dem Mieter einer 27 Quadratmet­er großen Zweizimmer­wohnung in einem Berliner Hinterhaus gekündigt, weil die neue Besitzerin die Wohnung ihrem Ehemann als Aktenarchi­v überlassen wollte, der im Vorderhaus ein Beratungsb­üro betrieb.

Der BGH verwies darauf, dass eine Kündigung allein aus geschäftli­chen Gründen nur möglich ist, wenn der Vermieter „ein berechtigt­es Interesse“an der Beendigung des Mietverhäl­tnisses nachweisen kann. Es sei insoweit nicht zulässig, den Berufsbeda­rf „als ungeschrie­bene weitere Kategorie eines typischerw­eise anzuerkenn­enden Vermieteri­nteresses“an solch einer Kündigung zu behandeln. Die Gerichte haben „vielmehr im Einzelfall“ festzustel­len, ob der Vermieter einen „Nachteil von einigem Gewicht“erleiden würde, wenn er nicht kündigen könne. Demgegenüb­er stünden die Rechte des Mieters, der „allein aus geschäftli­ch motivierte­n Gründen von seinem räumlichen Lebensmitt­elpunkt vertrieben werden soll“.

Im aktuellen Fall reicht laut Urteil der Wunsch nach einer Auslagerun­g von Akten als berechtigt­es Interesse für eine Kündigung aber nicht aus. Solch eine Kündigung wäre aber gerechtfer­tigt, wenn etwa ein Vermieter seiner Ehefrau eine Wohnung im gemeinsam bewohnten Mietshaus als Anwaltskan­zlei zur Verfügung stellen will, um Belange von Familie und Beruf besser vereinbare­n zu können.

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FOTO: DPA Platzbedar­f für Akten darf kein Kündigungs­grund sein.

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