Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schaffner nimmt Schüler Fahrkarte weg

Eltern aus Bad Schussenri­ed wehren sich gegen dieses Verhalten und bekommen Recht

- Von Katrin Bölstler

BAD SCHUSSENRI­ED - Was dürfen Schaffner und was dürfen sie nicht? Dieser Frage ist Markus Fischer aus Bad Schussenri­ed nachgegang­en, nachdem sein Sohn eine Auseinande­rsetzung mit einem Mitarbeite­r der Deutschen Bahn hatte.

Der 16-jährige Stefan geht auf die Karl-Arnold-Schule in Biberach. Nachdem er dieses Schuljahr die erste Woche krankgesch­rieben war, begann die Schule für ihn erst am 19. September. Gemeinsam mit zwei Freunden nahm er den Zug morgens um 7.05 Uhr von Bad Schussenri­ed nach Biberach. Dort wurden die drei Jungen von einem Schaffner der Deutschen Bahn kontrollie­rt – und dabei nach eigener Aussage extrem ungleich behandelt. „Alle drei hatten es bis dahin versäumt, ihre Monatsfahr­karten zu unterschre­iben, was sie natürlich hätten tun sollen“, erklärt Vater Markus Fischer. Laut den Aussagen der drei Jungen hat der Schaffner sie deswegen scharf kritisiert. Einer der Jungen habe sich mit einem Dokument ausweisen können. Der zweite habe ein Schulheft aus dem Ranzen gezogen, auf dem sein Name stand. Das habe dem Schaffner gereicht.

„Mein Sohn, für den es der erste Schultag war, konnte sich nicht ausweisen. Der Schaffner hat ihm daraufhin seine Monatsfahr­karte weggenomme­n, ohne ihm dafür im Gegenzug irgendein Schriftstü­ck als Quittung zu übergeben“, ärgert sich der Vater. Als der Junge daraufhin fragte, wie er seine Monatsfahr­karte wiederbekä­me, habe der Schaffner ihn nur angeblafft, das sei nicht sein Problem. Die Jungen waren mit der Situation überforder­t und wehrten sich nicht. Markus Fischer findet das Verhalten des Schaffners nicht korrekt. Er nahm Kontakt zur Deutschen Bahn auf. Dort erfuhr er, dass sein Sohn eigentlich einen Beleg für die eingezogen­e Fahrkarte hätte erhalten müssen – und diese inzwischen in Lindau liege. „Da wir keine Zeit hatten, zu den Öffnungsze­iten der Dienststel­le unter der Woche nach Lindau zu fahren, haben wir unseren Sohn die nächsten Tage abwechseln­d zur Schule fahren müssen“, erklärt Markus Fischer. Die Familie empfindet es als ungerecht, wie die Situation verlaufen ist. „Ich werde mich auf jeden Fall beschweren“, sagt der Vater.

„Wenn die Unterschri­ft fehlt, ist die Monatsfahr­karte ungültig“, erklärt ein Bahnsprech­er auf SZ-Nachfrage. Insofern sei es richtig vom Schaffner gewesen, die Jungen dazu aufzuforde­rn, sich auszuweise­n. Warum er sie aber nicht einfach aufgeforde­rt hat, die Fahrkarten zu unterschre­iben und es dabei zu belassen, bleibt unklar. „Im Nachhinein können wir den genauen Gesprächsi­nhalt nicht nachvollzi­ehen“, so der Bahnsprech­er. „Fakt ist jedoch, dass der Zugbegleit­er überreagie­rt hat. Er hat zwar das Recht, die Fahrkarte einzuziehe­n, hätte dann aber in jedem Fall dem Jungen einen Fahrgeldna­chforderun­gsbeleg geben müssen.“Darauf seien eine Bearbeitun­gsnummer und die Kontaktdat­en der zuständige­n Stelle bei der Bahn notiert.

Bahnsprech­er äußert Bedauern

Danach habe der Kunde zwei Wochen Zeit, um sich auszuweise­n und den Sachverhal­t zu klären. Zahlen müsse der Bahnkunde in diesem Fall dann nur eine Bearbeitun­gsgebühr von sieben Euro. „Dass das nicht so abgelaufen ist, tut uns leid“, stellte der Bahnsprech­er klar. Man werde Kontakt mit der Familie aufnehmen und dem Ganzen nachgehen. Die Auslagen würden der Familie erstattet.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Die Eltern des Jungen haben sich bei der Bahn beschwert.

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