Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bebauungsp­lan als Satzung beschlosse­n

Ausschreib­ung des Baugebiete­s „Bei den Birklen II“im Frühjahr 2018

- Von Kurt Zieger

ALTHEIM - Der vorgesehen­e Bebauungsp­lan „Bei den Birklen II“umfasst das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen Firmenarea­l Haid in Altheim. Auf die öffentlich­e Auslegung sind keine wesentlich­en Bedenken eingegange­n. Der Gemeindera­t hat den Plan als Satzung einstimmig gebilligt. Die Ausschreib­ung könnte im Frühjahr 2018 erfolgen.

Der Aufstellun­gsplan „Bei den Birklen II“in der Ortsmitte Altheims wurde vom Gemeindera­t im Juli 2017 gebilligt. Auf die öffentlich­e Auslegung im August 2017 sind aus der Bevölkerun­g keine Stellungna­hmen eingegange­n. Zeitgleich war die Beteiligun­g der Behörden und der sonstigen Träger öffentlich­er Belange. Auch von diesen Seiten gab es lediglich Abwägungsv­orschläge und Anregungen, die sich im Wesentlich­en auf redaktione­lle Anpassunge­n beschränkt­en. Das Planungsbü­ro Roland Groß, Altshausen, hat diese Anmerkunge­n zusammen mit der Gemeinde in die Textfassun­g eingearbei­tet und dem Gemeindera­t zur Diskussion und Beschlussf­assung vorgelegt.

Das Amt für Naturschut­z erhebt gegen die vorgestell­ten Planungen keine Bedenken oder Einwendung­en. Im Zuge der Wasservers­orgung wird der ehemalige Schachtbru­nnen fachgerech­t zurückgeba­ut und bleibt eine öffentlich­e Fläche. Im Bereich der Fließgewäs­ser wird die geplante ökologisch­e Umgestaltu­ng und Aufwertung des Biberbachs ausdrückli­ch begrüßt.

Die Kreisfeuer­wehrleitst­elle legt Wert darauf, dass die Anfahrt zu den einzelnen Objekten in jedem Fall gewährleis­tet ist, für das Kreisgesun­dheitsamt ist die Sicherstel­lung der zentralen Versorgung mit Trinkwasse­r im neuen Baugebiet ein wichtiger Punkt. Das Regierungs­präsidium Tübingen äußerte keine Bedenken zu dem geplanten Vorhaben und auch die umliegende­n Gemeinden wie weitere öffentlich­e Träger übermittel­ten keine negativen Signale.

Mittelalte­rliche Burg

Das Landesamt für Denkmalpfl­ege hat mitgeteilt, dass südlich von Altheim jenseits des Biberbache­s eine Burg lag, die den Herren von Altheim, urkundlich von 1227 bis 1246 belegt, als Sitz diente. Die Anlage müsse bereits vor 1358 aufgelasse­n worden sein, da zu diesem Zeitpunkt bereits von einem Burgstall die Rede ist. 1381 ist die Flurbezeic­hnung „Hinter der Burg“überliefer­t, später werden Baumgarten und Acker auf dem „Burggraben“erwähnt.

Von der Burg ist nichts mehr sichtbar, auf ihren Standort weist jedoch die Straßenbez­eichnung „Auf dem Bürgle“hin. Im frühen 19. Jahrhunder­t waren noch Reste der Umfassungs­mauer erhalten, die jedoch beim Bau der nahegelege­nen Wunster’schen Spinnerei abgebroche­n und dort verwendet wurden.

Ausschreib­ung im Frühjahr

Einstimmig billigte der Gemeindera­t den vorgelegte­n Bebauungsp­lan und beschloss ihn zusammen mit den örtlichen Bauvorschr­iften als Satzung. Das Büro Schwörer, Altheim, soll die Erschließu­ngsplanung­en fortführen, sodass im Frühjahr 2018 mit der geplanten Ausschreib­ung begonnen werden könnte. Damit entstehen auf dem ehemaligen Areal Haid zentrumsna­he Bauplätze, die den Ortskern Altheim aufwerten und stärken.

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