Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bebauungsplan als Satzung beschlossen
Ausschreibung des Baugebietes „Bei den Birklen II“im Frühjahr 2018
ALTHEIM - Der vorgesehene Bebauungsplan „Bei den Birklen II“umfasst das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen Firmenareal Haid in Altheim. Auf die öffentliche Auslegung sind keine wesentlichen Bedenken eingegangen. Der Gemeinderat hat den Plan als Satzung einstimmig gebilligt. Die Ausschreibung könnte im Frühjahr 2018 erfolgen.
Der Aufstellungsplan „Bei den Birklen II“in der Ortsmitte Altheims wurde vom Gemeinderat im Juli 2017 gebilligt. Auf die öffentliche Auslegung im August 2017 sind aus der Bevölkerung keine Stellungnahmen eingegangen. Zeitgleich war die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Auch von diesen Seiten gab es lediglich Abwägungsvorschläge und Anregungen, die sich im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen beschränkten. Das Planungsbüro Roland Groß, Altshausen, hat diese Anmerkungen zusammen mit der Gemeinde in die Textfassung eingearbeitet und dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Das Amt für Naturschutz erhebt gegen die vorgestellten Planungen keine Bedenken oder Einwendungen. Im Zuge der Wasserversorgung wird der ehemalige Schachtbrunnen fachgerecht zurückgebaut und bleibt eine öffentliche Fläche. Im Bereich der Fließgewässer wird die geplante ökologische Umgestaltung und Aufwertung des Biberbachs ausdrücklich begrüßt.
Die Kreisfeuerwehrleitstelle legt Wert darauf, dass die Anfahrt zu den einzelnen Objekten in jedem Fall gewährleistet ist, für das Kreisgesundheitsamt ist die Sicherstellung der zentralen Versorgung mit Trinkwasser im neuen Baugebiet ein wichtiger Punkt. Das Regierungspräsidium Tübingen äußerte keine Bedenken zu dem geplanten Vorhaben und auch die umliegenden Gemeinden wie weitere öffentliche Träger übermittelten keine negativen Signale.
Mittelalterliche Burg
Das Landesamt für Denkmalpflege hat mitgeteilt, dass südlich von Altheim jenseits des Biberbaches eine Burg lag, die den Herren von Altheim, urkundlich von 1227 bis 1246 belegt, als Sitz diente. Die Anlage müsse bereits vor 1358 aufgelassen worden sein, da zu diesem Zeitpunkt bereits von einem Burgstall die Rede ist. 1381 ist die Flurbezeichnung „Hinter der Burg“überliefert, später werden Baumgarten und Acker auf dem „Burggraben“erwähnt.
Von der Burg ist nichts mehr sichtbar, auf ihren Standort weist jedoch die Straßenbezeichnung „Auf dem Bürgle“hin. Im frühen 19. Jahrhundert waren noch Reste der Umfassungsmauer erhalten, die jedoch beim Bau der nahegelegenen Wunster’schen Spinnerei abgebrochen und dort verwendet wurden.
Ausschreibung im Frühjahr
Einstimmig billigte der Gemeinderat den vorgelegten Bebauungsplan und beschloss ihn zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Das Büro Schwörer, Altheim, soll die Erschließungsplanungen fortführen, sodass im Frühjahr 2018 mit der geplanten Ausschreibung begonnen werden könnte. Damit entstehen auf dem ehemaligen Areal Haid zentrumsnahe Bauplätze, die den Ortskern Altheim aufwerten und stärken.