Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Rat lehnt Zuschuss für Pfarrhaus-Sanierung ab
Emerfelder Kirchengemeinde stellte Antrag für das Pfarrhaus bei der Gemeindeverwaltung
LANGENENSLINGEN - Die Sanierung des Emerfelder Pfarrhauses hat knapp 250 000 Euro gekostet. Weil die Kirchengemeinde bei der Planung der Finanzierung von mehr Spenden und höheren Zuschüssen ausging, entstand in der Finanzierung eine Lücke von 14 000 Euro. Der Antrag der Kirche an die bürgerliche Gemeinde um eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme wurde vom Langenenslinger Gemeinderat abgelehnt.
Die Bezuschussung von kirchlichen Liegenschaften sei in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat gewesen, sagte Bürgermeister Andreas Schneider in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Deshalb wurde vor Jahren der Grundsatzbeschluss gefasst, dass lediglich Renovierungen von Kirchengebäuden bezuschusst würden. Als Höchstzuschuss wurden damals 10 000 Mark beschlossen. In den vergangenen Jahren seien immer wieder Zuschüsse bei der Sanierung verschiedener Kapellen und Kirchen in allen Ortsteilen gewährt worden. Pfarrhäuser waren nie unter den bezuschussten Gebäuden. Abgelehnt wurde schon 1984 ein Antrag beim Umbau des Pfarrhauses in Emerfeld. Die Verwaltung geht davon aus, dass zukünftig kein Pfarrer mehr in dem Haus wohnen werde. Gemeinderat René Rexin erkundigte sich nach der Belegung des Pfarrhauses. Nach Wissen der Verwaltung sei das Obergeschoss vermietet, das Untergeschoss werde für Versammlungen genutzt.
Aufgrund der Vielzahl an kirchlichen Gebäuden und unter Berücksichtigung des damals gefassten Beschlusses schlug die Verwaltung vor, den Antrag anzulehnen. Auch Gemeinderat Christof Fisel sah keine Veranlassung „vom bisherigen Abstimmungsverhalten des Gremiums abzuweichen“. Der gesamte Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung.
Das Landesdenkmalamt hat 20 000 Euro in Aussicht gestellt, die Kirchengemeinde ging von 6000 Euro mehr aus. An privaten Spenden gingen 26 000 Euro ein, 8000 Euro weniger als erwartet. Seitens der Diözese gibt es für die Renovierung keine finanzielle Beteiligung, sodass der Restbetrag von der Kirchengemeinde aufgebracht werden muss.