Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Hoffentlic­h Signalwirk­ung für ganz Europa

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Bald drittes Geschlecht als Eintrag im Geburtenre­gister“(9.11.):

Es gibt Menschen, die sich auch unter Heranziehu­ng der geschlecht­sbestimmen­den Merkmale – wie etwa Chromosome­n, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlecht­sorgane – biologisch keinem Geschlecht zuordnen lassen. Diese intersexue­llen Menschen sind also weder männlichen noch weiblichen Geschlecht­s.

Die bisherige Rechtslage in Deutschlan­d, nach der lediglich die Möglichkei­t besteht, die Eintragung im Geburtenre­gister offen zu lassen, war für die Betroffene­n völlig unbefriedi­gend. Intersexue­lle Menschen begreifen sich nicht als geschlecht­slos, sondern haben ihrem Empfinden nach ein drittes Geschlecht, das neben dem männlichen und weiblichen besteht. Da der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuel­le Identität herausrage­nde Bedeutung zukommt, muss es für intersexue­lle Menschen die Möglichkei­t geben, dass für sie ein drittes Geschlecht im Register eingetrage­n wird.

Das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts ist daher aus juristisch­en – aber vor allem aus gesellscha­ftspolitis­chen – Gründen zu begrüßen. Man kann nur hoffen, dass es Signalwirk­ung für ganz Europa entfalten wird.

Michael Pfeiffer,

Fildern Neuhausen auf den

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