Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Hoffentlich Signalwirkung für ganz Europa
Zum Artikel „Bald drittes Geschlecht als Eintrag im Geburtenregister“(9.11.):
Es gibt Menschen, die sich auch unter Heranziehung der geschlechtsbestimmenden Merkmale – wie etwa Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane – biologisch keinem Geschlecht zuordnen lassen. Diese intersexuellen Menschen sind also weder männlichen noch weiblichen Geschlechts.
Die bisherige Rechtslage in Deutschland, nach der lediglich die Möglichkeit besteht, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, war für die Betroffenen völlig unbefriedigend. Intersexuelle Menschen begreifen sich nicht als geschlechtslos, sondern haben ihrem Empfinden nach ein drittes Geschlecht, das neben dem männlichen und weiblichen besteht. Da der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zukommt, muss es für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geben, dass für sie ein drittes Geschlecht im Register eingetragen wird.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist daher aus juristischen – aber vor allem aus gesellschaftspolitischen – Gründen zu begrüßen. Man kann nur hoffen, dass es Signalwirkung für ganz Europa entfalten wird.
Michael Pfeiffer,
Fildern Neuhausen auf den
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