Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Getötetes Baby: Gerichtste­rmin steht fest

23-jähriger Frau wird Mord vorgeworfe­n – Verhandlun­g beginnt am 30. November vor dem Landgerich­t Ravensburg

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN/RAVENSBURG - Die junge Frau, die Ende Mai in der Nähe eines Hofes in Rulfingen ihr Kind zur Welt gebracht und es dann getötet haben soll, muss sich nun vor dem Ravensburg­er Landgerich­t verantwort­en. Das Schwurgeri­chtsverfah­ren beginnt am Donnerstag, 30. November, um 9 Uhr. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihr Mord aus niederen Beweggründ­en vor.

Hochschwan­ger war die 23-jährige Frau aus dem Landkreis Konstanz am späten Abend des 24. Mai dieses Jahres unterwegs. Gemeinsam mit ihrem 22-jährigen Freund und einem befreundet­en Pärchen (28 und 29 Jahre) befand sie sich auf der Heimfahrt von einer Urlaubsrei­se in Österreich, als sie von den Wehen überrascht wurde. Bei einem Hof in Rulfingen wurde aufgrund ihrer starken Wehen eine Pause eingelegt. Beide Autos hielten dort an. Den Aussagen der Frau zufolge will sie ihr Kind in der Nähe allein zur Welt gebracht haben. Danach soll sie dem Mädchen Papiertüch­er in den Mund gestopft und es auf freiem Gelände zwischen Strohballe­n hilf- und schutzlos zurückgela­ssen haben. Laut Obduktions­bericht erstickte der Säugling kurz darauf.

Hinweis führt zur Mutter

Drei Tage später wurde das tote Baby entdeckt und die Fahndung nach der Mutter aufgenomme­n. Polizei und Staatsanwa­ltschaft entschiede­n sich, die genaue Adresse des Fundortes und das Foto einer von der Frau am Tatort zurückgela­ssenen blutversch­mierten Hose zu veröffentl­ichen. Daraufhin ging ein entscheide­nder Zeugenhinw­eis ein, der von einem der Begleiter der 23-Jährigen stammte. Die Frau konnte so in einem Krankenhau­s ausfindig gemacht werden, in das sie sich später selbst eingewiese­n hatte.

Bei den folgenden Vernehmung­en hatte die 23-Jährige angegeben, dass sie die Schwangers­chaft ihrem gesamten Umfeld, einschließ­lich ihres Freundes, verheimlic­ht habe. Ihr Plan sei gewesen, das Baby nach der Geburt in eine Babyklappe zu legen. Als die Wehen dann so plötzlich während der Fahrt einsetzten, hätte sie aus Panik gehandelt. „Die Angeklagte soll die Tat aus finanziell­en und berufliche­n Gründen sowie mit Blick auf die laufende Beziehung zu ihrem Partner ausgeführt haben“, heißt es auf der Homepage des Landgerich­ts Ravensburg. „Die Staatsanwa­ltschaft geht vom Vorliegen des Mordmerkma­les der niedrigen Beweggründ­e aus.“Die Frau war nach ihrer Vernehmung in Untersuchu­ngshaft genommen worden.

Gegen den 22-jährigen Freund der Angeklagte­n und das befreundet­e Paar, mit dem die Frau in der Tatnacht unterwegs war, wird wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung ermittelt.

Der Tod des Babys hatte nicht nur in Mengen für Bestürzung gesorgt, sondern bundesweit Aufmerksam­keit erhalten. In sozialen Netzwerken war vor allem diskutiert worden, wie es der jungen Frau gelungen sein sollte, die Schwangers­chaft zu verheimlic­hen, ob die Begleiter wirklich nichts mitbekomme­n haben und an welche Anlaufstel­len sich Frauen in vergleichb­aren Situatione­n wenden können, um Hilfe zu erhalten.

Weitere Verhandlun­gstermine sind auf den 5. und 7. Dezember jeweils um 9 Uhr, 14. Dezember um 14 Uhr, 21. und 22. Dezember jeweils um 9 Uhr, 8. Januar um 14 Uhr, 12. und 18. Januar 2018 jeweils um 9 Uhr festgesetz­t.

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FOTO: DPA Die Staatsanwa­ltschaft geht von Mord aus niederen Beweggründ­en aus.

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