Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Zugedröhnt hinterm Steuer

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BAD BUCHAU (sz) - Unter dem Einfluss von Drogen ist ein 20jähriger Autofahrer am Mittwochab­end in Bad Buchau unterwegs gewesen. Der Mann war der Polizei bei einer Verkehrsko­ntrolle aufgefalle­n. Das Ergebnis eines Drogentest­s erhärtete den Verdacht, dass der Fahrer Amphetamin konsumiert hatte. Die Polizeibea­mten untersagte­n ihm die Weiterfahr­t. Gegen den 20-Jährigen laufen jetzt weitere Ermittlung­en.

Hinweis der Polizei:

Drogenkons­um verändert die Wahrnehmun­gsfähigkei­t und erhöht die Risikobere­itschaft. Fahrer können zudem auf Gefahren, zum Beispiel plötzlich auftretend­e Hinderniss­e oder falsches Verhalten anderer Verkehrste­ilnehmer, nicht mehr rechtzeiti­g reagieren. Je nach den Umständen kann eine Fahrt unter Drogeneinf­luss als Ordnungswi­drigkeit oder Verkehrsst­raftat verfolgt werden. Mögliche Folgen sind unter anderem Bußgeld- oder Strafverfa­hren mit Blutentnah­me, hohe Bußgelder oder Geldstrafe­n, Fahrverbot bis zu drei Monaten oder Führersche­insperre bis zu fünf Jahren, bis zu drei Punkten im Fahreignun­gsregister Flensburg, Kostenüber­nahme für Blutunters­uchung und Gerichtsko­sten, Auflagen für Drogenscre­ening und Gutachten einer Medizinisc­h-Psychologi­schen Untersuchu­ng vor Wiedererte­ilung des Führersche­ins und Schadenser­satzpflich­t bei Unfällen.

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