Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Zugedröhnt hinterm Steuer
BAD BUCHAU (sz) - Unter dem Einfluss von Drogen ist ein 20jähriger Autofahrer am Mittwochabend in Bad Buchau unterwegs gewesen. Der Mann war der Polizei bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Das Ergebnis eines Drogentests erhärtete den Verdacht, dass der Fahrer Amphetamin konsumiert hatte. Die Polizeibeamten untersagten ihm die Weiterfahrt. Gegen den 20-Jährigen laufen jetzt weitere Ermittlungen.
Hinweis der Polizei:
Drogenkonsum verändert die Wahrnehmungsfähigkeit und erhöht die Risikobereitschaft. Fahrer können zudem auf Gefahren, zum Beispiel plötzlich auftretende Hindernisse oder falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, nicht mehr rechtzeitig reagieren. Je nach den Umständen kann eine Fahrt unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat verfolgt werden. Mögliche Folgen sind unter anderem Bußgeld- oder Strafverfahren mit Blutentnahme, hohe Bußgelder oder Geldstrafen, Fahrverbot bis zu drei Monaten oder Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren, bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister Flensburg, Kostenübernahme für Blutuntersuchung und Gerichtskosten, Auflagen für Drogenscreening und Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung vor Wiedererteilung des Führerscheins und Schadensersatzpflicht bei Unfällen.