Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Altlasten auf dem Altheimer Areal Haid
Schädliche Bodenveränderungen sollen geprüft und fachgerecht entsorgt werden
ALTHEIM - Der Altstandort des ehemaligen Areals Haid in Altheim ist im Altlastenkataster in drei Teile aufgeteilt. In einem davon wurden schädliche Veränderungen im Boden festgestellt. Sie gilt es nun speziell zu untersuchen und gegebenenfalls zu entsorgen. Zu den anfallenden Kosten wurde der Gemeinde Altheim ein Zuschuss in Aussicht gestellt.
Der Altstandort des ehemaligen Firmenareals wurde in drei Teilflächen aufgeteilt. Das Gebiet des ehemaligen Holzlagerplatzes ist bereits bebaut. Die Teilfläche Betriebsdeponie ist inzwischen unbedenklich, lediglich im Gebiet um das eigentliche Sägewerk Richtung Biberbach wurden schädliche Bodenveränderungen festgestellt. Dies betrifft den Böschungsbereich zum Bach und den Standort der ehemaligen unterkellerten Werkhalle.
Gefahr fürs Grundwasser
Dieser Bereich wurde durch Folien abgedeckt, besonderen Proben unterzogen und von den bisherigen Rückbaumaßnahmen bewusst ausgeklammert. Einzelne vorhandene Stoffe könnten das Grundwasser gefährden und dürfen daher nicht im Boden bleiben.
Durch den Aushub und die ordnungsgemäße Entsorgung des anstehenden Materials in Verbindung mit dem Abpumpen von mineralöligem Grundwasser soll eine gänzliche Emmissionsminderung in diesen Bereichen entlang des Biberbachs erreicht werden. Die ABU GmbH Bad Saulgau, die seit längerem in diesem Altheimer Bereich tätig ist, geht bei der aktuellen Kenntnislage von Gesamtkosten von rund 80 000 Euro brutto aus. Der Gemeinde wurde dazu ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent in Aussicht gestellt. Obwohl die Gemeinde fördertechnisch gleich behandelt wird wie bei der bisherigen Gesamtmaßnahme, müssen diese Arbeiten separat ausgeschrieben werden.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und dem Ergebnis der Bewertungskommission müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden. „Wir wollen keine Verunreinigungen im Boden belassen“, betonte Bürgermeister Martin Rude in der Gemeinderatssitzung. Nur so erhalte die Fläche den angestrebten Status einer „hinnehmbaren Gefahrenlage“im Altlastenkataster.
Die Verwaltung will nun versuchen, die Arbeiten mit den beteiligten Planungsbüros so zu koordinieren, dass sie entlang des Biberbachs in Einklang mit der zukünftigen Gestaltung stehen. Damit soll vermieden werden, dass Arbeiten doppelt vorgenommen werden müssen.
Danach wäre die gesamte Fläche des ehemaligen Areals Haid frei von Altlasten und könnte einer überörtlichen Kommission zur Prüfung und Feststellung vorgelegt werden. Bei guter Witterung könnten die Arbeiten Anfang des Jahres 2018 beginnen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Maßnahme in den Haushaltsplan 2018 einzustellen und den Zuschussantrag auf den Weg zu bringen.