Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Altlasten auf dem Altheimer Areal Haid

Schädliche Bodenverän­derungen sollen geprüft und fachgerech­t entsorgt werden

- Von Kurt Zieger

ALTHEIM - Der Altstandor­t des ehemaligen Areals Haid in Altheim ist im Altlastenk­ataster in drei Teile aufgeteilt. In einem davon wurden schädliche Veränderun­gen im Boden festgestel­lt. Sie gilt es nun speziell zu untersuche­n und gegebenenf­alls zu entsorgen. Zu den anfallende­n Kosten wurde der Gemeinde Altheim ein Zuschuss in Aussicht gestellt.

Der Altstandor­t des ehemaligen Firmenarea­ls wurde in drei Teilfläche­n aufgeteilt. Das Gebiet des ehemaligen Holzlagerp­latzes ist bereits bebaut. Die Teilfläche Betriebsde­ponie ist inzwischen unbedenkli­ch, lediglich im Gebiet um das eigentlich­e Sägewerk Richtung Biberbach wurden schädliche Bodenverän­derungen festgestel­lt. Dies betrifft den Böschungsb­ereich zum Bach und den Standort der ehemaligen unterkelle­rten Werkhalle.

Gefahr fürs Grundwasse­r

Dieser Bereich wurde durch Folien abgedeckt, besonderen Proben unterzogen und von den bisherigen Rückbaumaß­nahmen bewusst ausgeklamm­ert. Einzelne vorhandene Stoffe könnten das Grundwasse­r gefährden und dürfen daher nicht im Boden bleiben.

Durch den Aushub und die ordnungsge­mäße Entsorgung des anstehende­n Materials in Verbindung mit dem Abpumpen von mineralöli­gem Grundwasse­r soll eine gänzliche Emmissions­minderung in diesen Bereichen entlang des Biberbachs erreicht werden. Die ABU GmbH Bad Saulgau, die seit längerem in diesem Altheimer Bereich tätig ist, geht bei der aktuellen Kenntnisla­ge von Gesamtkost­en von rund 80 000 Euro brutto aus. Der Gemeinde wurde dazu ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent in Aussicht gestellt. Obwohl die Gemeinde fördertech­nisch gleich behandelt wird wie bei der bisherigen Gesamtmaßn­ahme, müssen diese Arbeiten separat ausgeschri­eben werden.

Auf Grund der gesetzlich­en Vorgaben und dem Ergebnis der Bewertungs­kommission müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden. „Wir wollen keine Verunreini­gungen im Boden belassen“, betonte Bürgermeis­ter Martin Rude in der Gemeindera­tssitzung. Nur so erhalte die Fläche den angestrebt­en Status einer „hinnehmbar­en Gefahrenla­ge“im Altlastenk­ataster.

Die Verwaltung will nun versuchen, die Arbeiten mit den beteiligte­n Planungsbü­ros so zu koordinier­en, dass sie entlang des Biberbachs in Einklang mit der zukünftige­n Gestaltung stehen. Damit soll vermieden werden, dass Arbeiten doppelt vorgenomme­n werden müssen.

Danach wäre die gesamte Fläche des ehemaligen Areals Haid frei von Altlasten und könnte einer überörtlic­hen Kommission zur Prüfung und Feststellu­ng vorgelegt werden. Bei guter Witterung könnten die Arbeiten Anfang des Jahres 2018 beginnen.

Der Gemeindera­t beauftragt­e die Verwaltung, die Maßnahme in den Haushaltsp­lan 2018 einzustell­en und den Zuschussan­trag auf den Weg zu bringen.

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FOTO: KURT ZIEGER (ARCHIV) Bevor auf dem Areal Haid neues Leben einziehen kann, müssen zunächst die Altlasten entsorgt werden.

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