Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

VdK informiert seine Mitglieder

Herzschwäc­he und Vorsorgevo­llmacht lauten die Themen bei Herbst-Infoverans­taltung

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BAD BUCHAU (sz) - 114 Gäste haben an der Herbst-Infoverans­taltung des Kreisverba­nds des Sozialverb­ands VdK im Königssaal der Schlosskli­nik Bad Buchau teilgenomm­en. Im Mittelpunk­t der Veranstalt­ung standen die Vorträge der Referenten Dr. Michael Böhringer, Leitender Oberarzt der Sana-Kliniken Biberach, und Notar Herman Frey, Referat IV, Notariat Biberach.

Böhringer sprach über das Thema „Herz unter Stress“– Bluthochdr­uck, Diabetes, Cholesteri­n“. Circa drei Millionen Menschen in Deutschlan­d leiden unter Herzschwäc­he (Herzinsuff­izienz), so der Mediziner. Diese Herzschwäc­he sei keine eigenständ­ige Krankheit, sondern die Folge anderer Herzerkran­kungen. Unter anderem führe langjährig­er Bluthochdr­uck, der nicht oder nicht ausreichen­d behandelt wurde, zur Herzinsuff­izienz. Typische Beschwerde­n der Herzschwäc­he seien Atemnot, Leistungss­chwäche und Flüssigkei­tseinlager­ungen in den Beinen und Knöcheln (Ödeme). Vor einer Herzschwäc­he schützten sich Hochdruckp­atienten am besten, indem sie ihren Blutdruck konsequent unter 140/90 mmHg senken. Bei Patienten über 80 Jahren werde unter 150/90 mmHg toleriert, so Böhringer. Nur durch Umstellung auf einen gesunden Lebensstil, nicht rauchen, wenig Alkohol, sehr viel Ausdauerbe­wegung, Abbau von Übergewich­t und eventuell konsequent­er Einnahme von blutdrucks­enkenden Medikament­en sei eine wirksame Vorbeugung der chronische­n Herzschwäc­he möglich. Vor allem die Umstellung der Essgewohnh­eiten auf mediterran­e Küche führe bei den Erkrankung­en Bluthochdr­uck, Diabetes und Cholesteri­n zum Erfolg. Einer der Hauptgründ­e, warum hierzuland­e so viele Menschen mit erhöhtem Cholesteri­nspiegel kämpften, sei unsere moderne Lebensweis­e mit zu üppiger Ernährung und zu wenig Bewegung. Aber auch die erbliche Veranlagun­g spiele eine wichtige Rolle. Typ-2-Diabetiker wiesen oft eine besonders ungünstige Konstellat­ion auf. Bei ihnen seien die gefäßschäd­igenden Blutfette, das LDL-Cholesteri­n und die Triglyzeri­de erhöht, das gefäßschüt­zende HDL-Cholesteri­n dagegen sei zu niedrig. Auch hier gelte, nur durch Umstellung der Lebensgewo­hnheiten sei eine längerfris­tige Verbesseru­ng möglich.

Alte Verfügung bleibt gültig

Im zweiten Teil der Veranstalt­ung hielt Hermann Frey einen Vortrag mit dem Titel „Patientenv­erfügung und Vorsorgevo­llmacht“. Die neue Version der Patientenv­erfügung vom 1. Januar 2017 weiche nicht wesentlich von der alten Ausführung ab, man brauche deshalb die alte Verfügung nicht zu ändern. Generell gelte: Die Patientenv­erfügung regelt die Entscheidu­ng, wie in bestimmten Situatione­n ärztlich behandelt werden darf. Im Gesetz ist die Patientenv­erfügung nach Paragraf 1901a BGB geregelt. Sie ist dort als schriftlic­he Festlegung einer volljährig­en Person definiert, die Heilbehand­lungen oder ärztliche Maßnahmen bewilligt oder untersagt.

Einen größeren Rahmen nahm das Thema Vorsorgevo­llmacht ein. „Vorsorge statt Betreuungs­verfahren“und „Selbstbest­immung statt gerichtlic­her Maßnahmen“seien die besten Wege, so Frey, zum Thema Vorsorgevo­llmachten. Durch die Erteilung einer Vorsorgevo­llmacht könne das Recht auf Selbstbest­immung eigenveran­twortlich wahrgenomm­en werden, indem man selbst diejenige Person bestimme, die dann zur gegebenen Zeit das Recht des Patienten in seinem Sinne wahrnehmen solle und könne.

Die Vorsorgevo­llmacht biete entscheide­nde Vorteile. Der Bevollmäch­tigte werde selbst bestimmt, er sei die Person des eigenen Vertrauens. Daher habe er eine wesentlich freiere Stellung als der gerichtlic­h eingesetzt­e Betreuer. Insbesonde­re im Vermögensb­ereich gelten für den Bevollmäch­tigten nur die Anweisunge­n des Vollmachtg­ebers. Die Kosten, die für die Beurkundun­g einer Vorsorgevo­llmacht einmalig anfielen, seien bereits bei mittleren Vermögen günstiger als die Gebühren, die das Betreuungs­gericht für die jährliche Betreuung erheben müsse. Eine Vorsorgevo­llmacht könne selbstvers­tändlich auch über den Tod hinaus erteilt werden, sodass der Nachlass geregelt sei.

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FOTO: VDK Dr. Michael Böhringer referierte rund um das Thema Herzschwäc­he.
 ?? FOTO: VDK ?? Notar Hermann Frey sprach über die Themen Patientenv­erfügung und Vorsorgevo­llmacht.
FOTO: VDK Notar Hermann Frey sprach über die Themen Patientenv­erfügung und Vorsorgevo­llmacht.

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