Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
VdK informiert seine Mitglieder
Herzschwäche und Vorsorgevollmacht lauten die Themen bei Herbst-Infoveranstaltung
BAD BUCHAU (sz) - 114 Gäste haben an der Herbst-Infoveranstaltung des Kreisverbands des Sozialverbands VdK im Königssaal der Schlossklinik Bad Buchau teilgenommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Vorträge der Referenten Dr. Michael Böhringer, Leitender Oberarzt der Sana-Kliniken Biberach, und Notar Herman Frey, Referat IV, Notariat Biberach.
Böhringer sprach über das Thema „Herz unter Stress“– Bluthochdruck, Diabetes, Cholesterin“. Circa drei Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Herzschwäche (Herzinsuffizienz), so der Mediziner. Diese Herzschwäche sei keine eigenständige Krankheit, sondern die Folge anderer Herzerkrankungen. Unter anderem führe langjähriger Bluthochdruck, der nicht oder nicht ausreichend behandelt wurde, zur Herzinsuffizienz. Typische Beschwerden der Herzschwäche seien Atemnot, Leistungsschwäche und Flüssigkeitseinlagerungen in den Beinen und Knöcheln (Ödeme). Vor einer Herzschwäche schützten sich Hochdruckpatienten am besten, indem sie ihren Blutdruck konsequent unter 140/90 mmHg senken. Bei Patienten über 80 Jahren werde unter 150/90 mmHg toleriert, so Böhringer. Nur durch Umstellung auf einen gesunden Lebensstil, nicht rauchen, wenig Alkohol, sehr viel Ausdauerbewegung, Abbau von Übergewicht und eventuell konsequenter Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten sei eine wirksame Vorbeugung der chronischen Herzschwäche möglich. Vor allem die Umstellung der Essgewohnheiten auf mediterrane Küche führe bei den Erkrankungen Bluthochdruck, Diabetes und Cholesterin zum Erfolg. Einer der Hauptgründe, warum hierzulande so viele Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel kämpften, sei unsere moderne Lebensweise mit zu üppiger Ernährung und zu wenig Bewegung. Aber auch die erbliche Veranlagung spiele eine wichtige Rolle. Typ-2-Diabetiker wiesen oft eine besonders ungünstige Konstellation auf. Bei ihnen seien die gefäßschädigenden Blutfette, das LDL-Cholesterin und die Triglyzeride erhöht, das gefäßschützende HDL-Cholesterin dagegen sei zu niedrig. Auch hier gelte, nur durch Umstellung der Lebensgewohnheiten sei eine längerfristige Verbesserung möglich.
Alte Verfügung bleibt gültig
Im zweiten Teil der Veranstaltung hielt Hermann Frey einen Vortrag mit dem Titel „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die neue Version der Patientenverfügung vom 1. Januar 2017 weiche nicht wesentlich von der alten Ausführung ab, man brauche deshalb die alte Verfügung nicht zu ändern. Generell gelte: Die Patientenverfügung regelt die Entscheidung, wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden darf. Im Gesetz ist die Patientenverfügung nach Paragraf 1901a BGB geregelt. Sie ist dort als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person definiert, die Heilbehandlungen oder ärztliche Maßnahmen bewilligt oder untersagt.
Einen größeren Rahmen nahm das Thema Vorsorgevollmacht ein. „Vorsorge statt Betreuungsverfahren“und „Selbstbestimmung statt gerichtlicher Maßnahmen“seien die besten Wege, so Frey, zum Thema Vorsorgevollmachten. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht könne das Recht auf Selbstbestimmung eigenverantwortlich wahrgenommen werden, indem man selbst diejenige Person bestimme, die dann zur gegebenen Zeit das Recht des Patienten in seinem Sinne wahrnehmen solle und könne.
Die Vorsorgevollmacht biete entscheidende Vorteile. Der Bevollmächtigte werde selbst bestimmt, er sei die Person des eigenen Vertrauens. Daher habe er eine wesentlich freiere Stellung als der gerichtlich eingesetzte Betreuer. Insbesondere im Vermögensbereich gelten für den Bevollmächtigten nur die Anweisungen des Vollmachtgebers. Die Kosten, die für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht einmalig anfielen, seien bereits bei mittleren Vermögen günstiger als die Gebühren, die das Betreuungsgericht für die jährliche Betreuung erheben müsse. Eine Vorsorgevollmacht könne selbstverständlich auch über den Tod hinaus erteilt werden, sodass der Nachlass geregelt sei.