Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kind darf gemeinsame­s Sorgerecht der Eltern ablehnen

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Bei Entscheidu­ngen zum Sorgerecht hat das Kindeswohl immer oberste Priorität. Sprechen sich Mädchen oder Jungen dagegen aus, dass sich ihre Eltern das Sorgerecht teilen, kann das Gericht dem stattgeben.

Lehnt ein Kind das von einem Elternteil beantragte gemeinsame Sorgerecht ab, kann das von ausschlagg­ebender Bedeutung sein. In die Entscheidu­ng darüber fließt auch das subjektive Empfinden des Kinds mit ein und der Umgang des Elternteil­s damit. Das hat das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht Bremen entschiede­n (Az.: 5 UF 110/16), wie die Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelt­en Fall lebt der Sohn nach seiner Geburt 2005 bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Ende 2015 beantragte der Vater das gemeinsame Sorgerecht.

Ohne Erfolg. Eine Übertragun­g der elterliche­n Sorge auf beide Elternteil­e widerspräc­he dem Kindeswohl. Zwischen den Eltern, die unterschie­dliche Erziehungs­ziele verfolgten, bestehe ein tiefgreife­nder Konflikt. Dieser wirke sich bereits belastend auf das Kind aus. Die Richter hoben hervor, dass der Sohn das gemeinsame Sorgerecht ablehne. Er nehme es seinem Vater übel, dass dieser versuche, die aktuelle Situation zu verändern. Außerdem habe der Junge Bedenken, weil sich sein Vater mit dessen Freundin streite. Außerdem störe er sich an der Art, wie sein Vater die im Haushalt lebende Katze behandele.

Daran ändere auch der Hinweis des Vaters nichts, er halte seine Katze artgerecht und die Auseinande­rsetzung mit seiner Lebensgefä­hrtin habe sich nicht so abgespielt, wie sein Sohn das geschilder­t habe. Die Richter betonten, es gehe nicht allein um das, was objektiv geschehen sei, sondern auch darum, wie der Vater auf die Wahrnehmun­g seines Kinds reagiere. Er widersprec­he der Darstellun­g seines Sohns zunehmend. Damit löse er die Vorbehalte des Jungen ihm gegenüber gerade nicht auf. (dpa)

Umfassende Informatio­nen zu allen Fragen rund um das Thema Familienre­cht gibt es auf der Webseite der Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht im Deutschen Anwaltvere­in unter www.familienan­waelte-dav.de.

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