Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

So klappt es mit dem Bauantrag

Vor dem ersten Spatenstic­h gibt es eine Menge zu tun – Welche Unterlagen Bauherren bereitstel­len müssen

- Von Sandra Ketterer

OLDENBURG (dpa) - Das Kind ist geboren, die Mietwohnun­g wird zu klein. Also vielleicht ein Haus bauen? Viele entscheide­n sich für Verträge mit Bauträgern, die Haus und Grund aus einer Hand anbieten. Möglich ist auch, einen Generalunt­ernehmer beziehungs­weise einen Generalübe­rnehmer mit dem Bau zu beauftrage­n. Hier sind die Auftraggeb­er die Bauherren. Auf sie kommt in der Bauplanung­sphase einiges zu. Was jetzt zu erledigen ist:

„Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, erklärt Holger Schmidt, Bauherrenb­erater des Bauherren-Schutzbund­es aus Oldenburg. Es empfehle sich, beim zuständige­n Bauamt nachzufrag­en, ob es einen gültigen Bebauungsp­lan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalt­en“, sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschossza­hl, Fassadenge­staltung, Firsthöhe und andere Dinge vorgeschri­eben sein. Er gibt zu bedenken: „Auch in Städten kann es Grundstück­e geben, für die es noch keinen Bebauungsp­lan gibt.“

Grundstück­skauf: Vorgaben für die Planung klären:

Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bauherr auch den Lageplan des Grundstück­s einsehen, sagt Schmidt. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan möglicherw­eise über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat. Schwierige­r wird es, wenn noch kein Bebauungsp­lan vorhanden ist. In diesem Falle sei im Baugesetzb­uch festgehalt­en, dass sich das Gebäude in seiner Gestaltung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müsse, sagt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg.

Fördermögl­ichkeiten prüfen:

Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetisc­he Maßnahmen Fördergeld­er zu beantragen. Burk rät, unter anderem die Angebote der KfW zu prüfen. „Dafür muss ich aber gewisse Standards beim Bau einhalten.“Für den Antrag sei daher eine detaillier­te Baubeschre­ibung nötig.

Baugrundgu­tachten:

Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens ist keine Pflicht. Allerdings ist Folgendes zu beachten: „Das Baugrundri­siko ist ein originäres Bauherrenr­isiko“, warnt Schmidt. Stelle sich später heraus, dass der Keller falsch abgedichte­t sei, weil die Feuchtigke­it des Bodens falsch eingeschät­zt wurde, oder komme es zu Setzungen beim Bau, sei dies das Risiko des Bauherrn. „Ein Baugrundgu­tachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, sagt Eva ReinholdPo­stina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“In der Regel koste das Gutachten einen vierstelli­gen Betrag.

Grundstück vorbereite­n:

Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschrift­en, erklärt Burk. „Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesse­r haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden.“Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunterne­hmen oder er selbst für die Räumung des Grundstück­s verantwort­lich ist“, erklärt Burk.

Energiever­sorger kontaktier­en:

Für den Bau benötigen die Handwerker natürlich Strom und Wasser. „Ich muss also vor Baubeginn klären, wo die Anschlüsse liegen und wer dafür sorgt, dass sie ans Haus kommen“, sagt Burk. Ansprechpa­rtner seien üblicherwe­ise die örtlichen Versorger, bei denen auch Baustrom und Bauwasser beantragt werden könne. „Eventuell lohnt es sich, die Anschlüsse für den fertigen Bau gleich mitzubeant­ragen“.

„Der künftige Hausbesitz­er sollte sich rechtzeiti­g um die nötigen Versicheru­ngen für den Bau kümmern“, sagt Schmidt. Eine Bauherrenh­aftpflicht sei Pflicht, empfehlens­wert seien eine Feuerrohba­uund eine Bauleistun­gsversiche­rung. „Viele Baufirmen bieten eigene Versicheru­ngspakete an“. Wer selbst Hand anlegen will beim Bau oder Freunde und Verwandte einbezieht, müsse zusätzlich an die nötigen Unfallvers­icherungen denken.

Ist der Bauherr mit den Planungen einverstan­den, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hänge von den Voraussetz­ungen ab, erklärt Schmidt. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamili­enhaus handelt, der Bebauungsp­lan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Bebauungsp­lans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfach­ten Baugenehmi­gungsverfa­hrens bewilligt werden.“In diesem Fall werde das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen. „In der Regel sollte dann nach spätestens vier Wochen die Genehmigun­g vorliegen“, sagt Schmidt. Es komme aber auf die Auslastung der Behörde an. Bei einem klassische­n Bauantrag, bei dem die zuständige Behörde – Landkreis oder kreisfreie Stadt – das Vorhaben auf Einhaltung aller Vorschrift­en prüft, dauere das Verfahren eher zwei bis drei Monate, ergänzt Burk. Wobei die Landesbauo­rdnungen teils Fristen von zwei Monaten sogar gesetzlich vorgeben.

Versicheru­ngen: Bauantrag stellen:

Buchtipps: Peter Burk: Bauen!, Verbrauche­rzentrale NRW 2017, 380 Seiten, 34,00 Euro, KarlGerhar­d Haas u. a.: Unser Bauherren-Handbuch – Von Baubeginn bis Endabnahme, Stiftung Warentest 2017, Erscheinun­gstermin: 10. Oktober 2017, 384 Seiten, 34,90 Euro

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FOTO: CHRISTIN KLOSE Vor dem Einzug gibt es viel zu tun: Private Bauherren müssen beim Bau ihres Hauses eine Menge Unterlagen parat haben.

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