Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
So klappt es mit dem Bauantrag
Vor dem ersten Spatenstich gibt es eine Menge zu tun – Welche Unterlagen Bauherren bereitstellen müssen
OLDENBURG (dpa) - Das Kind ist geboren, die Mietwohnung wird zu klein. Also vielleicht ein Haus bauen? Viele entscheiden sich für Verträge mit Bauträgern, die Haus und Grund aus einer Hand anbieten. Möglich ist auch, einen Generalunternehmer beziehungsweise einen Generalübernehmer mit dem Bau zu beauftragen. Hier sind die Auftraggeber die Bauherren. Auf sie kommt in der Bauplanungsphase einiges zu. Was jetzt zu erledigen ist:
„Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, erklärt Holger Schmidt, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes aus Oldenburg. Es empfehle sich, beim zuständigen Bauamt nachzufragen, ob es einen gültigen Bebauungsplan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalten“, sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschosszahl, Fassadengestaltung, Firsthöhe und andere Dinge vorgeschrieben sein. Er gibt zu bedenken: „Auch in Städten kann es Grundstücke geben, für die es noch keinen Bebauungsplan gibt.“
Grundstückskauf: Vorgaben für die Planung klären:
Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bauherr auch den Lageplan des Grundstücks einsehen, sagt Schmidt. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan möglicherweise über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat. Schwieriger wird es, wenn noch kein Bebauungsplan vorhanden ist. In diesem Falle sei im Baugesetzbuch festgehalten, dass sich das Gebäude in seiner Gestaltung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müsse, sagt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg.
Fördermöglichkeiten prüfen:
Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetische Maßnahmen Fördergelder zu beantragen. Burk rät, unter anderem die Angebote der KfW zu prüfen. „Dafür muss ich aber gewisse Standards beim Bau einhalten.“Für den Antrag sei daher eine detaillierte Baubeschreibung nötig.
Baugrundgutachten:
Ein Gutachten über die Beschaffenheit des Bodens ist keine Pflicht. Allerdings ist Folgendes zu beachten: „Das Baugrundrisiko ist ein originäres Bauherrenrisiko“, warnt Schmidt. Stelle sich später heraus, dass der Keller falsch abgedichtet sei, weil die Feuchtigkeit des Bodens falsch eingeschätzt wurde, oder komme es zu Setzungen beim Bau, sei dies das Risiko des Bauherrn. „Ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, sagt Eva ReinholdPostina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“In der Regel koste das Gutachten einen vierstelligen Betrag.
Grundstück vorbereiten:
Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschriften, erklärt Burk. „Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesser haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden.“Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunternehmen oder er selbst für die Räumung des Grundstücks verantwortlich ist“, erklärt Burk.
Energieversorger kontaktieren:
Für den Bau benötigen die Handwerker natürlich Strom und Wasser. „Ich muss also vor Baubeginn klären, wo die Anschlüsse liegen und wer dafür sorgt, dass sie ans Haus kommen“, sagt Burk. Ansprechpartner seien üblicherweise die örtlichen Versorger, bei denen auch Baustrom und Bauwasser beantragt werden könne. „Eventuell lohnt es sich, die Anschlüsse für den fertigen Bau gleich mitzubeantragen“.
„Der künftige Hausbesitzer sollte sich rechtzeitig um die nötigen Versicherungen für den Bau kümmern“, sagt Schmidt. Eine Bauherrenhaftpflicht sei Pflicht, empfehlenswert seien eine Feuerrohbauund eine Bauleistungsversicherung. „Viele Baufirmen bieten eigene Versicherungspakete an“. Wer selbst Hand anlegen will beim Bau oder Freunde und Verwandte einbezieht, müsse zusätzlich an die nötigen Unfallversicherungen denken.
Ist der Bauherr mit den Planungen einverstanden, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hänge von den Voraussetzungen ab, erklärt Schmidt. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, der Bebauungsplan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Bebauungsplans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens bewilligt werden.“In diesem Fall werde das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen. „In der Regel sollte dann nach spätestens vier Wochen die Genehmigung vorliegen“, sagt Schmidt. Es komme aber auf die Auslastung der Behörde an. Bei einem klassischen Bauantrag, bei dem die zuständige Behörde – Landkreis oder kreisfreie Stadt – das Vorhaben auf Einhaltung aller Vorschriften prüft, dauere das Verfahren eher zwei bis drei Monate, ergänzt Burk. Wobei die Landesbauordnungen teils Fristen von zwei Monaten sogar gesetzlich vorgeben.
Versicherungen: Bauantrag stellen:
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