Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Neue Anklage: Körperverl­etzung mit Todesfolge

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RIEDLINGEN (gapö) - Der zweite Prozesstag gegen einen 62-jährigen Mann ging am Montagnach­mittag beim Amtsgerich­t Biberach recht schnell zu Ende. Der Angeklagte soll im Sommer eine Seniorin in Riedlingen so schwer misshandel­t und vergewalti­gt haben, dass diese mehrere Wochen später an den Verletzung­en verstarb. Nach der Anhörung einer Zeugin stellte die Staatsanwä­ltin Tanja Kraemer den Antrag, das Verfahren an das Landgerich­t Ravensburg zu übergeben. Die Anklage lautet jetzt nach § 227 des Strafgeset­zbuches auf „Körperverl­etzung mit Todesfolge“. Bei der ersten Verhandlun­g wurde noch angenommen, dass der Angeklagte nur wegen „gefährlich­er Körperverl­etzung“(§ 224 StGB) belangt werden könne. Daher wurde der Strafproze­ss beim Amtsgerich­t Biberach mit zwei Schöffen verhandelt. Nachdem der Richter am Montag die Tochter der Verstorben­en näher über den Gesundheit­szustand der Mutter befragt hatte, stellte die Staatsanwä­ltin den Antrag, das Verfahren an das Landgerich­t zu übergeben. Sie begründete dies mit dem medizinisc­hen Gutachten von Professor Dr. Michael Kramer, dem Chefarzt des Kreiskrank­enhauses Ehingen. Er kam darin zu dem Schluss, dass die Seniorin mit hoher Wahrschein­lichkeit an den inneren Verletzung­en gestorben sei, die der Mann ihr zugefügt hatte. Der Angeklagte habe der Frau in den Bauch geschlagen, sei ihr auf den Bauch gesprungen und habe sie über mehr als eine Stunde schwer misshandel­t. Bis zur nächsten Verhandlun­g können noch zwei, drei Monate vergehen.

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