Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neue Anklage: Körperverletzung mit Todesfolge
RIEDLINGEN (gapö) - Der zweite Prozesstag gegen einen 62-jährigen Mann ging am Montagnachmittag beim Amtsgericht Biberach recht schnell zu Ende. Der Angeklagte soll im Sommer eine Seniorin in Riedlingen so schwer misshandelt und vergewaltigt haben, dass diese mehrere Wochen später an den Verletzungen verstarb. Nach der Anhörung einer Zeugin stellte die Staatsanwältin Tanja Kraemer den Antrag, das Verfahren an das Landgericht Ravensburg zu übergeben. Die Anklage lautet jetzt nach § 227 des Strafgesetzbuches auf „Körperverletzung mit Todesfolge“. Bei der ersten Verhandlung wurde noch angenommen, dass der Angeklagte nur wegen „gefährlicher Körperverletzung“(§ 224 StGB) belangt werden könne. Daher wurde der Strafprozess beim Amtsgericht Biberach mit zwei Schöffen verhandelt. Nachdem der Richter am Montag die Tochter der Verstorbenen näher über den Gesundheitszustand der Mutter befragt hatte, stellte die Staatsanwältin den Antrag, das Verfahren an das Landgericht zu übergeben. Sie begründete dies mit dem medizinischen Gutachten von Professor Dr. Michael Kramer, dem Chefarzt des Kreiskrankenhauses Ehingen. Er kam darin zu dem Schluss, dass die Seniorin mit hoher Wahrscheinlichkeit an den inneren Verletzungen gestorben sei, die der Mann ihr zugefügt hatte. Der Angeklagte habe der Frau in den Bauch geschlagen, sei ihr auf den Bauch gesprungen und habe sie über mehr als eine Stunde schwer misshandelt. Bis zur nächsten Verhandlung können noch zwei, drei Monate vergehen.