Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Sportvereine mähen künftig selber
Gemeinde gibt 100-prozentigen Zuschuss für zwei Mähroboter
ERTINGEN - Einstimmig hat der Ertinger Gemeinderat beschlossen, den Fußballabteilungen Ertingen und Binzwangen einen 100-prozentigen Zuschuss für die Anschaffung von zwei Mährobotern zu gewähren. Damit werden zukünftig deren Sportanlagen von ihnen selbst gemäht, so dass hier der Bauhof mit seinem Großflächenmäher nicht mehr zum Einsatz kommt.
Ausschlaggebend für einen solchen Antrag der Vereine war zum einen, dass sie nicht immer einen perfekten Fußballrasen vorfanden. Dies vor allem, da aus Witterungsgründen oft nicht zeitnah vor den Spielen gemäht werden konnte. Daher schien es logisch, Rasenmähroboter anzuschaffen, die automatisch mähen und für konstante Rasenhöhe sorgen.
„Mit solchen Mährobotern haben Vereine aus der Umgebung gute Erfahren gemacht“, so Bürgermeister Jürgen Köhler. So lag für die Fußballabteilung Ertingen ein Angebot für einen Mähroboter und zwei Ladestationen in Höhe von 18 965 Euro vor. Für den SV Binzwangen wird ein Mäher und eine Ladestation benötigt, die zusammen 12 500 Euro kosten sollen. Für diese Investitionen in Höhe von rund 31 000 Euro werden die Vereine wahrscheinlich einen Investitionszuschuss vom WLSB in Höhe von 30 Prozent erhalten, den die Gemeinde bei der Bezuschussung ihrerseits wieder in Abzug bringt.
Durch diese Anschaffung profitiert aber auch die Gemeinde. Neben finanzieller Einsparung schlagen vor allem auch die weniger zu leistenden Maschinenstunden des Bauhofs zu Gewicht. „Wir werden aber auf keinen Fall Einsparungen beim Bauhofpersonal durch den Wegfall von Mäharbeiten vornehmen. Der entstehende Freiraum wird bei öffentlichen Einrichtungen genutzt, so dass auch der Anteil von Fremdvergaben reduziert werden kann“, stellte Bürgermeister Jürgen Köhler klar.
Der Zuschuss für die Roboter, die im Besitz der Vereine sind, wird gewährt, der sich dann bei Zuwendungen Dritter sowie um den Vorsteuerabzug reduziert. Zudem werden pro Jahr maximal 1000 Euro für Wartungsarbeiten je Mäher auf Nachweis gewährt.