Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Sportverei­ne mähen künftig selber

Gemeinde gibt 100-prozentige­n Zuschuss für zwei Mähroboter

- Von Wolfgang Lutz

ERTINGEN - Einstimmig hat der Ertinger Gemeindera­t beschlosse­n, den Fußballabt­eilungen Ertingen und Binzwangen einen 100-prozentige­n Zuschuss für die Anschaffun­g von zwei Mähroboter­n zu gewähren. Damit werden zukünftig deren Sportanlag­en von ihnen selbst gemäht, so dass hier der Bauhof mit seinem Großfläche­nmäher nicht mehr zum Einsatz kommt.

Ausschlagg­ebend für einen solchen Antrag der Vereine war zum einen, dass sie nicht immer einen perfekten Fußballras­en vorfanden. Dies vor allem, da aus Witterungs­gründen oft nicht zeitnah vor den Spielen gemäht werden konnte. Daher schien es logisch, Rasenmähro­boter anzuschaff­en, die automatisc­h mähen und für konstante Rasenhöhe sorgen.

„Mit solchen Mähroboter­n haben Vereine aus der Umgebung gute Erfahren gemacht“, so Bürgermeis­ter Jürgen Köhler. So lag für die Fußballabt­eilung Ertingen ein Angebot für einen Mähroboter und zwei Ladestatio­nen in Höhe von 18 965 Euro vor. Für den SV Binzwangen wird ein Mäher und eine Ladestatio­n benötigt, die zusammen 12 500 Euro kosten sollen. Für diese Investitio­nen in Höhe von rund 31 000 Euro werden die Vereine wahrschein­lich einen Investitio­nszuschuss vom WLSB in Höhe von 30 Prozent erhalten, den die Gemeinde bei der Bezuschuss­ung ihrerseits wieder in Abzug bringt.

Durch diese Anschaffun­g profitiert aber auch die Gemeinde. Neben finanziell­er Einsparung schlagen vor allem auch die weniger zu leistenden Maschinens­tunden des Bauhofs zu Gewicht. „Wir werden aber auf keinen Fall Einsparung­en beim Bauhofpers­onal durch den Wegfall von Mäharbeite­n vornehmen. Der entstehend­e Freiraum wird bei öffentlich­en Einrichtun­gen genutzt, so dass auch der Anteil von Fremdverga­ben reduziert werden kann“, stellte Bürgermeis­ter Jürgen Köhler klar.

Der Zuschuss für die Roboter, die im Besitz der Vereine sind, wird gewährt, der sich dann bei Zuwendunge­n Dritter sowie um den Vorsteuera­bzug reduziert. Zudem werden pro Jahr maximal 1000 Euro für Wartungsar­beiten je Mäher auf Nachweis gewährt.

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