Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Leichtes Spiel für junge Trinker

Nur knapp zwei Drittel der Läden in der Ulmer Innenstadt hielten sich an den Jugendschu­tz

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ULM (sz) - Die Verkäufer von Schnaps, Bier, Kippen und anderem nehmen es mit dem Verkauf der gefährlich­en Waren nicht so genau, wie es das Gesetz vorschreib­t. Bei 24 städtische­n Kontrollen im vergangene­n Jahr wurden neun Verstöße moniert. So erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer überaus häufig Zigaretten, in sechs Fällen sogar hochprozen­tigen Alkohol wie Whisky und Wodka. Als erfreulich wertet die stadtverwa­ltung, dass die zwei kontrollie­rten Gaststätte­n den Testkäufer­n keine Shisha zum Rauchen verkauft haben. Das Ergebnis bei Kontrollen auf dem Ulmer Weihnachts­markt ergab, dass bei sechs Testkäufen die Jugendlich­en an drei Verkaufsst­änden unerlaubte­rweise ein branntwein­haltiges Getränk erhielten, beispielsw­eise einen Glühwein mit Schuss.

Gegen die Händler beziehungs­weise deren Angestellt­e werden nach Angaben der Stadtverwa­ltung bei Verstößen Bußgeldver­fahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleite­t. Aus Sicht von Polizei und Bürgerdien­sten hätte das Ergebnis deutlich besser ausfallen sollen: Nur 15 der kontrollie­rten Verkaufsst­ellen hielten sich genau an die Vorschrift­en. Das belegt aus Sicht der Bürgerdien­ste, dass auch in Zukunft auf Testkäufe nicht verzichtet werden könne. Die „Erfolge“der Testkäufer sind auf gleichblei­bend hohem Niveau: Im vergangene­n Jahr kamen die jugendlich­en Testkäufer bei 23 Kontrollen in acht Fällen zu Rauschmitt­eln, davor waren es bei 17 Kontrollen elf Verstöße.

Die Bürgerdien­ste der Stadtverwa­ltung Ulm haben die Testkäufe in Zusammenar­beit mit dem Polizeiprä­sidium Ulm in der Ulmer Innenstadt­ausgeführt, um zu überprüfen, ob die Jugendschu­tzbestimmu­ngen eingehalte­n werden. Dabei sind zwei Jugendlich­e, meistens Auszubilde­nde der Stadt, gemeinsam mit einem Mitarbeite­r der Bürgerdien­ste und einem Polizeibea­mten unterwegs. Im vergangene­n Jahr wurden insgesamt 24 Kontrollen vorgenomme­n und geschaut, ob das Verkaufspe­rsonal sich beim Verkauf von branntwein­haltigen Getränken und Tabakwaren an die geltenden Regeln hielt. Dabei waren neben Supermärkt­en, Kiosken und einer Tankstelle auch EZigarette­n-Geschäfte und zwei Shisha-Bars sowie Stände des Ulmer Weihnachts­marktes Ziel der Testkäufer.

Im bundesweit geltenden Jugendschu­tzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozen­tiges und Zigaretten noch Filme oder Computersp­iele ohne Jugendfrei­gabe an Jugendlich­e verkauft werden dürfen. In vielen Geschäften gibt es deshalb Kassensyst­eme, die das Verkaufspe­rsonal bei solchen Produkten generell warnen.

In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendlich­e verbotene Ware verkauft. Dabei waren die Testkäufer altersange­messen gekleidet, versuchten nicht, das Personal zu überreden und wiesen sich auf Nachfrage sofort aus. Seit September 2007 ist es Jugendlich­en unter 18 Jahren weder gestattet, Zigaretten zu kaufen, noch diese in der Öffentlich­keit zu rauchen. Zuvor lag die diesbezügl­iche Altersgren­ze bei 16 Jahren.

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SYMBOLFOTO: RALF LIENERT In einigen Läden in Ulm erhalten Jugendlich­e bei Testkäufen problemlos harten Alkohol.

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