Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

„Riesenaufw­and“für die Jagdpacht

Satzung und Pachtvertr­äge der Jagdgenoss­enschaft werden neuem Recht angepasst

- Von Berthold Rueß

DÜRMENTING­EN - Erstmals seit 2006 befasste sich der Gemeindera­t Dürmenting­en wieder mit der Verpachtun­g des gemeinscha­ftlichen Jagdbezirk­s, der insgesamt 1788 Hektar umfasst. Zum 31. März laufen die Pachtvertr­äge aus. Die Satzung der Jagdgenoss­enschaft und die neuen Pachtvertr­äge werden den aktuellen Änderungen im Jagdrecht angepasst. Für die beiden Jagdbögen des gemeinscha­ftlichen Bezirks gibt es bis jetzt jeweils einen Interessen­ten an einem Pachtvertr­ag.

Das neue Jagdrecht bedeute für die Verwaltung einen „Riesenaufw­and“, bemerkte Bürgermeis­ter Dietmar Holstein. So muss das Jagdkatast­er aktualisie­rt werden, das Verzeichni­s aller Jagdrevier­e und deren Inhaber. Von der Kommunalen Informatio­nsverarbei­tung Reutlingen-Ulm wird dies als Dienstleis­tung nicht mehr angeboten. Um die Aktualisie­rung bis zur Versammlun­g der Jagdgenoss­enschaft am 12. März vorlegen zu können, wurde deshalb kurzfristi­g das Ulmer Ingenieurb­üro Will für 2796 Euro damit beauftragt. Aus diesem Kataster müssen die Stimmberec­htigung und die Flächenant­eile der Jagdgenoss­en ermittelt werden.

Mitglieder der Jagdgenoss­enschaft sind die Grundstück­seigentüme­r, die Forstverwa­ltung und die Jagdpächte­r. Nicht davon betroffen sind die Eigenjagdb­ezirke der Katholisch­en Kirchengem­einde und von Thurn und Taxis, die selbst verwaltet werden. Ziele der Jagdgenoss­enschaft sind vor allem, eine ordnungsge­mäße Bejagung sicherzust­ellen und Wildschäde­n zu verhindern. „Das hat bisher gut funktionie­rt“, so Holstein. Man wolle an der Praxis auch wenig ändern. Mit der Verwaltung der Jagdgenoss­enschaft darf jetzt aber nicht mehr, wie bisher, der Gemeindera­t auf unbestimmt­e Zeit beauftragt werden. Ohne erneute Einberufun­g der Jagdgenoss­enschaft ist auch die Verpachtun­g des Jagdbezirk­s durch den Gemeindera­t rechtlich nicht mehr möglich. Auch bei der Verpachtun­g des Jagdrechts an einen neuen Pächter muss die Jagdgenoss­enschaft einberufen werden. Die gesetzlich­e Laufzeit für einen Jagdpachtv­ertrag beträgt sechs Jahre, sie kann aber verlängert werden.

Reinertrag für Feldwege

Am 12. März wird die Jagdgenoss­enschaft unter anderem über die Satzung und die Pachtvertr­äge beschließe­n. Dabei geht es auch um die Verwendung des Reinertrag­s aus der Verpachtun­g. Die Pacht liegt derzeit bei 1,60 Euro pro Hektar für den 1000 Hektar großen Jagdbogen Süd und bei 1,40 Euro pro Hektar für den 787 Hektar großen Jagdbogen Nord. Daraus ergeben sich jährlich rund 2800 Euro Ertrag, der bislang für die Unterhaltu­ng von Feldwegen verwendet wird. „Das müssten wir sowieso tun“, merkte Holstein an.

Die Pachthöhe solle künftig in moderatem Rahmen bleiben, bat Gemeindera­t Möllman. „Viele Gemeinden tun sich schwer, überhaupt einen Pächter zu finden“. In Dürmenting­en kommen die Interessen­ten an einer Jagdpacht aus der Gemeinde. Das sei eine gute Voraussetz­ung für eine nachhaltig­e Bejagung. Man wolle keinen „Auswärtige­n, der Strecke machen will und dann weg ist.“Auch die Regulierun­g von Wildschäde­n mit den Landwirten werde „ein anderes Flair erreichen“. Möglich sei auch eine Umlage für die Regulierun­g von Wildschäde­n. „Ich hoffe, dass wir die nicht erheben müssen“, sagte Holstein. Jeder Jagdgenoss­e müsse herangezog­en werden, was „verwaltung­stechnisch ein Riesenaufw­and“sei.

Dabei sei das Schadenspo­tenzial sehr hoch. Holstein führte das auf die „immensen“Maisfläche­n in der Gemeinde zurück, die Wildschwei­nen ein großes Nahrungsan­gebot bereithalt­en. In Verbindung mit einem milden Winter wachse die Population. Die Schäden können beträchtli­ch sein: „Wenn ein ganzer Acker umgedreht wird, sind das gleich mal 10 000 Euro.“Möllmann riet davon ab, regulativ einzugreif­en. Und für Gemeindera­t Schmid war klar: „Wenn ein Großschade­n eintritt, schlägt es ohnehin bei uns auf.“

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FOTO: FRISO GENTSCH/DPA Die Jagdbögen in Dürmenting­en werden neu verpachtet.

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