Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Riesenaufwand“für die Jagdpacht
Satzung und Pachtverträge der Jagdgenossenschaft werden neuem Recht angepasst
DÜRMENTINGEN - Erstmals seit 2006 befasste sich der Gemeinderat Dürmentingen wieder mit der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der insgesamt 1788 Hektar umfasst. Zum 31. März laufen die Pachtverträge aus. Die Satzung der Jagdgenossenschaft und die neuen Pachtverträge werden den aktuellen Änderungen im Jagdrecht angepasst. Für die beiden Jagdbögen des gemeinschaftlichen Bezirks gibt es bis jetzt jeweils einen Interessenten an einem Pachtvertrag.
Das neue Jagdrecht bedeute für die Verwaltung einen „Riesenaufwand“, bemerkte Bürgermeister Dietmar Holstein. So muss das Jagdkataster aktualisiert werden, das Verzeichnis aller Jagdreviere und deren Inhaber. Von der Kommunalen Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm wird dies als Dienstleistung nicht mehr angeboten. Um die Aktualisierung bis zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am 12. März vorlegen zu können, wurde deshalb kurzfristig das Ulmer Ingenieurbüro Will für 2796 Euro damit beauftragt. Aus diesem Kataster müssen die Stimmberechtigung und die Flächenanteile der Jagdgenossen ermittelt werden.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Grundstückseigentümer, die Forstverwaltung und die Jagdpächter. Nicht davon betroffen sind die Eigenjagdbezirke der Katholischen Kirchengemeinde und von Thurn und Taxis, die selbst verwaltet werden. Ziele der Jagdgenossenschaft sind vor allem, eine ordnungsgemäße Bejagung sicherzustellen und Wildschäden zu verhindern. „Das hat bisher gut funktioniert“, so Holstein. Man wolle an der Praxis auch wenig ändern. Mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft darf jetzt aber nicht mehr, wie bisher, der Gemeinderat auf unbestimmte Zeit beauftragt werden. Ohne erneute Einberufung der Jagdgenossenschaft ist auch die Verpachtung des Jagdbezirks durch den Gemeinderat rechtlich nicht mehr möglich. Auch bei der Verpachtung des Jagdrechts an einen neuen Pächter muss die Jagdgenossenschaft einberufen werden. Die gesetzliche Laufzeit für einen Jagdpachtvertrag beträgt sechs Jahre, sie kann aber verlängert werden.
Reinertrag für Feldwege
Am 12. März wird die Jagdgenossenschaft unter anderem über die Satzung und die Pachtverträge beschließen. Dabei geht es auch um die Verwendung des Reinertrags aus der Verpachtung. Die Pacht liegt derzeit bei 1,60 Euro pro Hektar für den 1000 Hektar großen Jagdbogen Süd und bei 1,40 Euro pro Hektar für den 787 Hektar großen Jagdbogen Nord. Daraus ergeben sich jährlich rund 2800 Euro Ertrag, der bislang für die Unterhaltung von Feldwegen verwendet wird. „Das müssten wir sowieso tun“, merkte Holstein an.
Die Pachthöhe solle künftig in moderatem Rahmen bleiben, bat Gemeinderat Möllman. „Viele Gemeinden tun sich schwer, überhaupt einen Pächter zu finden“. In Dürmentingen kommen die Interessenten an einer Jagdpacht aus der Gemeinde. Das sei eine gute Voraussetzung für eine nachhaltige Bejagung. Man wolle keinen „Auswärtigen, der Strecke machen will und dann weg ist.“Auch die Regulierung von Wildschäden mit den Landwirten werde „ein anderes Flair erreichen“. Möglich sei auch eine Umlage für die Regulierung von Wildschäden. „Ich hoffe, dass wir die nicht erheben müssen“, sagte Holstein. Jeder Jagdgenosse müsse herangezogen werden, was „verwaltungstechnisch ein Riesenaufwand“sei.
Dabei sei das Schadenspotenzial sehr hoch. Holstein führte das auf die „immensen“Maisflächen in der Gemeinde zurück, die Wildschweinen ein großes Nahrungsangebot bereithalten. In Verbindung mit einem milden Winter wachse die Population. Die Schäden können beträchtlich sein: „Wenn ein ganzer Acker umgedreht wird, sind das gleich mal 10 000 Euro.“Möllmann riet davon ab, regulativ einzugreifen. Und für Gemeinderat Schmid war klar: „Wenn ein Großschaden eintritt, schlägt es ohnehin bei uns auf.“