Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Grundsatzu­rteil des Bundesfina­nzhofs: Fiskus darf sechs Prozent Zinsen verlangen

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MÜNCHEN (dpa) - Trotz der NullZins-Politik der Europäisch­en Zentralban­k dürfen die deutschen Finanzämte­r bei Steuernach­zahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren. Auch in einer Tiefzinsph­ase ist das nicht verfassung­swidrig, wie der Bundesfina­nzhof in einem am Dienstag veröffentl­ichten Grundsatzu­rteil entschiede­n hat. Das höchste deutsche Finanzgeri­cht sieht in den sechs Prozent Zinsen weder einen Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz noch gegen die Verhältnis­mäßigkeit.

Damit ziehen die Richter einen Strich unter einen seit Jahren andauernde­n Streit – für den Staat ist der hohe Zinssatz eine einträglic­he Zusatzeinn­ahme. Lohnsteuer­hilfeverei­ne kritisiere­n die Regel seit Jahren.

Im konkreten Fall ging es um 11 000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte. Das Finanzamt hatte den endgültige­n Steuerbesc­heid für das Jahr 2011 nach einigem Hin und Her erst im September 2013 festgesetz­t – die Beamten forderten dann für die Nachzahlun­g den seit Jahrzehnte­n geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat. Das ärgerte den Mann so sehr, dass er vor Gericht zog.

Eine Rolle bei der Entscheidu­ng spielte, dass die Zinsregel auch umgekehrt gilt: Wenn die Bürger eine Rückzahlun­g vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit sechs Prozent pro Jahr verzinst – höher als bei jeder Sparkasse.

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FOTO: DPA Euromünzen.

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